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GKV-Modernisierungsgesetz

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Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung – kurz: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) – ist die rechtliche Grundlage für den 2003 begonnenen Versuch einer Reform des deutschen Gesundheitswesens unter Kostengesichtspunkten.

Mit dem Gesetz verfolgte die rot-grüne Regierungskoalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder das Ziel, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Lohnnebenkosten dauerhaft zu senken.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Modernisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung
Kurztitel: GKV-Modernisierungsgesetz
Abkürzung: GMG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Sozialrecht
FNA: 860-5-30
Datum des Gesetzes: 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2004
Letzte Änderung durch: Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung
der Finanzierung von Zahnersatz vom
15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3445)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
21. Dezember 2004
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Kernpunkte des GMG

Im Folgenden einige der Kernpunkte der Gesundheitsreform 2003 für die verschiedenen Beteiligten am Gesundheitssystem.

[Bearbeiten] Patienten

Belastungsgrenze Grundsätzlich gilt: Die jährlichen Zuzahlungen der Versicherten dürfen zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht übersteigen (bei chronisch Kranken 1 Prozent).

[Bearbeiten] Ärzte

Dies gilt auch für Fachärzte im Krankenhaus. Sanktionen sind noch nicht klar. Der Gemeinsame Bundesausschuss muss noch beschließen.

[Bearbeiten] Apotheken

[Bearbeiten] Krankenkassen

In Zukunft (voraussichtlich ab 2008) tragen die gesetzlichen Krankenkassen das Morbiditätsrisiko der Versicherten. Früher waren die Ausgaben für die ambulante Versorgung der Versicherten „gedeckelt“: Die Kassen haben einen vorher feststehenden Betrag, der nicht erweitert werden konnte, an die Kassenärztlichen Vereinigungen überwiesen. Die Verteilung dieses Geldes an die einzelnen Ärzte übernahm die Kassenärztliche Vereinigung. Das Morbiditätsrisiko lag bei den Kassenärzten, denn wenn mehr ärztliche Leistungen als im Vorjahr erbracht wurden, war die einzelne Leistung eines Arztes weniger wert.

Das GMG schreibt nun vor, dass jeder ärztlichen Leistung ein fester Wert zugeordnet wird. Erbringt die Ärzteschaft in ihrer Gesamtheit zukünftig mehr Leistungen, müssen die Kassen auch mehr bezahlen. Der Deckel, der in der Vergangenheit eine Ausweitung der Kosten der ambulanten Versorgung verhindert hat, entfällt.

[Bearbeiten] BigBrotherAward

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wurde für das GKV-Modernisierungsgesetz mit dem BigBrotherAward 2004, Kategorie Gesundheit und Soziales, ausgezeichnet.[1]

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. http://www.bigbrotherawards.de/2004/.soc
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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