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Friederike Nadig

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Friederike „Frieda“ Nadig (* 11. Dezember 1897 in Herford; † 14. August 1970 ebenda) war eine SPD-Politikerin und eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben und Beruf

Friederike Charlotte Louise Nadig, die evangelischen Glaubens war, wurde in Herford geboren. Ihr Vater Wilhelm Nadig war von 1919 bis 1931 für die SPD Mitglied des preußischen Landtags. Zunächst erlernte sie den Beruf der Verkäuferin. Nach dem Ersten Weltkrieg besuchte sie die 1908 von Alice Salomon gegründete „Soziale Frauenschule“ in Berlin. Sie absolvierte 1922 das Examen der Wohlfahrtspflegerin und war danach in der Fürsorge tätig.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde sie als „bekenntnistreue Sozialistin“ im März 1933 mit einem Berufsverbot belegt. Auch eine politische Betätigung war unmöglich. Erst 1936 kann sie als Gesundheitspflegerin in Ahrweiler wieder eine Stelle finden. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Nadig Geschäftsführerin der wiedergegründeten Arbeiterwohlfahrt im Bezirk Ostwestfalen.

1961 wird sie für ihren Einsatz um die „Festigung des demokratischen Gedankens vor allem bei der weiblichen Bevölkerung“ mit dem Großkreuz des Bundesverdienstkreuzes ausgezeichnet. Die Arbeiterwohlfahrt zeichnete sie 1970 mit der Marie-Juchacz-Plakette aus. Nach ihr sind mehrere Straßen, u.a. in Herford und Norderstedt, sowie die Frieda-Nadig-Stiftung benannt.

[Bearbeiten] Partei

Nadig hatte schon in jungen Jahren ein ausgeprägtes politisches Bewusstsein und Interesse. Sie schloss sich bereits 1913 mit 16 Jahren der Sozialistischen Arbeiterjugend an und trat drei Jahre später in die SPD ein. Nach 1945 beteiligte sie sich am Wiederaufbau der SPD.

[Bearbeiten] Abgeordnete

Von 1930 bis 1933 war Nadig Abgeordnete im Westfälischen Provinziallandtag.

1947 wurde sie Mitglied des Nordrhein-Westfälischen Landtages, dem sie bis 1950 angehörte. 1947/48 war Nadig Mitglied des Zonenbeirates für die Britische Besatzungszone. 1948 wurde sie in den Parlamentarischen Rat berufen und arbeitete am Entwurf des Grundgesetzes mit. Neben Elisabeth Selbert, die ebenfalls der SPD angehörte, war sie eine der engagiertesten Streiterinnen für die Gleichberechtigung. Im Gegensatz zu Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum), die einer völligen Gleichbehandlung von Mann und Frau skeptisch gegenüber standen, meinte sie, dass die Mehrzahl der Bürger Deutschlands nach zwei Weltkriegen Frauen seien und dass sie daher jedes Recht hätten, eine vollständige Gleichberechtigung zu fordern. Während sie sich mit der Forderung nach der Gleichheit von Männern und Frauen vor dem Gesetz (Artikel 3 des Grundgesetzes) durchsetzen kann, scheitert sie mit der Forderung uneheliche Kinder den ehelichen Kindern gleichzustellen.

Bei der ersten Bundestagswahl zog sie 1949 in den Bundestag ein, dem sie bis 1961 angehörte. Sie wurde 1949 im Wahlkreis Bielefeld-Stadt und 1953 sowie 1957 im Wahlkreis Bielefeld – Halle direkt gewählt.[1]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Siegfried Sänger, Handbuch des Deutschen Bundestages, 4. Auflage, Klett-Verlag, Stuttgart 1957, Seite 157.

[Bearbeiten] Weblinks

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