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Freihäfen sind besondere Teilgebiete von Häfen innerhalb eines Landes, in denen Zölle und Einfuhrumsatzsteuern nicht erhoben werden. Freihäfen sind durch Grenzzäune abgegrenzt, in denen es Zolldurchlässe gibt. Freihäfen dienen der Lagerung, Weiterverarbeitung und Veredelung der importierten Waren.
Leistungen innerhalb des Freihafens an Endverbraucher unterliegen der Umsatzsteuer und gegebensfalls dem Zoll.
Sobald Lieferungen von den Freihäfen in das Inland oder das übrige Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union bewirkt werden, wird vom Einfuhrland Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Durch dieses unternehmerfreundliche Verfahren wird die Liquidität der Unternehmen nicht durch vorläufige Abgaben beansprucht, wenn die Waren nicht im Inland veräußert werden sollen.
Seit dem 1. Juli 2009 ist jedoch eine summarische Anmeldung für Waren verpflichtend, die von außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden, womit einer der wesentlichen Vorteile von Freizonen entfallen ist.
Derzeit existieren in Deutschland Freihäfen in Bremerhaven, Cuxhaven, Emden, Hamburg und Kiel.
Das Zollrecht der Europäischen Union bezeichnet Freihäfen als „Freizonen des Kontrolltyps I“.
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Die Bundesregierung plant für Januar 2010 per Gesetz eine Aufhebung der Freihäfen in Emden und Kiel (Freizonen i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 Zollverwaltungsgesetz) aus wirtschaftlichen Gründen, da in den letzten Jahren ausschließlich Gemeinschaftswaren (Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU stammen) gelagert und umgeschlagen wurden.
In Mitteleuropa gibt (bzw. gab) es Freihäfen in Triest seit 1719, Emden seit 1751, Bremerhaven (1827), Brake (Unterweser) (1835), Bremen (1888−2007), Hamburg (1888), Cuxhaven (1896), Stettin (1898) und Kiel (1924); in Österreich auch an den Donauhäfen in Wien und Linz (hier Zollfreizone genannt).
Seit Gründung der EU sind Freihäfen auch zeitweise in den Binnenhäfen Duisburg (1991) und Deggendorf (1992) eingerichtet worden.
Ein Teil des Hamburger Freihafens war die dortige Speicherstadt mit besonderen Lagerhäusern, insbesondere für Tee, Kaffee, Gewürze und Teppiche. Durch den Strukturwandel wurde das Gebiet um den Jahrtausendwechsel aus den Zollgrenzen entlassen und bildet nun die nordwestliche Grenze der im Bau befindlichen HafenCity.