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| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr |
| Kurztitel: | Fahrzeug-Zulassungsverordnung |
| Abkürzung: | FZV |
| Art: | Bundesrechtsverordnung |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht |
| FNA: | 9232-12 |
| Datum des Gesetzes: | 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) |
| Inkrafttreten am: | 1. März 2007 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 4 Abs. 17 G vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258, 2271) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2013 (Art. 6 G vom 29. Juli 2009) |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. | |
Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, oder kürzer Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), hat als Bundesrechtsverordnung die zulassungstechnischen Teile der altbekannten Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abgelöst und normiert die Zulassung von Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr. Sie ist am 1. März 2007 in Kraft getreten.
Die StVZO soll in der derzeit geltenden Form Schritt für Schritt aufgelöst werden.
Mit dieser neuen Verordnung waren Änderungen im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog verbunden. Diese Änderungen betreffen z. B. das Zulassungsrecht für Fahrzeuge, die Tatbestände für Bahnübergänge und Tunnel, die Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse und das „Fahren mit 17“.
Als nächstes sollen eine Fahrzeug-Genehmigungsverordnung und eine Fahrzeug-Betriebsverordnung erstellt werden, die die Auflösung der StVZO weiterführen sollen. Diese Verordnungen sind aber noch in Planung.
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