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Führerstand

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Führerstand einer deutschen Dampflokomotive, Blick auf die Heizer-Seite. Unten ist die Feuerbüchs-Tür zu erkennen, rechts mittig der angeklemmte Buchfahrplan des Lokführers.
Führerstand eines Neigetechnik-Triebzuges ET 411 der DB AG
Führerstandspult im Triebwagen ET 170 (470) der Hamburger S-Bahn
Führerstand A des O-Wagens 111 der Straßenbahn Frankfurt am Main (DUEWAG 1969)

Der Führerstand (Führerraum) ist derjenige Teil eines Landfahrzeuges, der den Platz für den Fahrzeugführer enthält sowie die Bedienelemente, die zum Betrieb des Fahrzeuges nötig sind.

Ein Führerstand ist heute in der Regel entweder als Führerhaus ausgebildet oder als Teil der Aufbauten ausgeführt. Dies gilt insbesondere für moderne Lokomotiven, bei denen sich überwiegend Führerstände jeweils an den Fahrzeugenden befinden. Im Rangierdienst verwendete Lokomotiven werden vielfach mit einem zentralen Führerhaus ausgeführt.

Um die Besatzung vor den Wetterunbilden zu schützen, wurde der Führerstand von Lokomotiven vor allem mit höherer Fahrgeschwindigkeit zunehmend mit einem Dach und Schutzwänden ausgestattet, wie dies an dem dokumentierten Umbau etwa der amerikanischen Lokomotive John Bull ersichtlich ist. Dort wurde der angehängte Tank-Wagen bzw. Tender von der Bahngesellschaft mit einer Kabine ausgestattet und deren Dach bis über den Führerstand vorgezogen. Bei den schnellfahrenden Crampton-Lokomotiven um 1850 in Europa wurde immerhin schon ein dürftiger Windschirm vor den Führerstand gesetzt.

In Deutschland führte der sächsische Eisenbahndirektor und Schriftsteller Max Maria von Weber den geschlossenen Führerstand ein. Bis 1950 war man in den Eisenbahndirektionen der deutschsprachigen Länder jedoch noch der Ansicht, dass eine stehende Arbeitshaltung unerlässlich sei, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Häufige Berufskrankheiten waren daher neben Rheuma bei den Dampflokführern, die sich zur besseren Sicht aus dem Fenster lehnen mussten, auch abgenutzte Kniegelenke bei den E-Lokführern. Dies änderte sich – bis auf wenige Ausnahmen – erst mit dem Bau der deutschen Einheitselektrolokomotiven, die erstmals mit Sitzen ausgestattet wurden. Inzwischen war die Sicherstellung der Aufmerksamkeit des Lokführers jedoch auf technischem Wege über die Sicherheitsfahrschaltung möglich.

Führerstände von Straßenbahnen sind – im Gegensatz zu früher – heute häufig vom Fahrgastraum abgetrennt, um dem Fahrzeugführer ungeteilte Aufmerksamkeit für seine Tätigkeit zu ermöglichen; jedoch hat der Fahrgast zumeist dennoch Blickkontakt auf die Strecke. Bei Trieb- und Steuerwagen von U-, S- und Vollbahnen war bis vor wenigen Jahren der Führerstand völlig vom Fahrgastraum getrennt. Erst seit kurzem ist es üblich, den interessierten Fahrgast an der Streckenbeobachtung teilnehmen zu lassen; Beispiele sind die InterCity-Steuerwagen sowie ICE-3-Züge der DB. Bei letzteren kann die Glastrennwand hinter dem Führerstand elektrisch verdunkelt werden, um in bestimmten Situationen den Durchblick zu verhindern.

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