| Karte | |
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| Basisdaten | |
| Fläche: | 2299 km² |
| Leitender Geistlicher: | Kirchenpräsident Helge Klassohn |
| Mitgliedschaft: | EKD, UEK, ÖRK |
| Kirchenkreise: | 5 |
| Kirchengemeinden: | ca. 150 |
| Gemeindeglieder: | 52.938 (31. Dezember 2005[1]) |
| Anteil an der Gesamtbevölkerung: |
16,5 % |
| Anschrift: | Friedrichstr. 22/24 06844 Dessau-Roßlau |
| Offizielle Website: | www.landeskirche-anhalts.de |
Die Evangelische Landeskirche Anhalts ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dessau-Roßlau.
Die Kirche hat 52.938 Gemeindemitglieder (Stand: Dezember 2005) mit 214 Kirchen in etwa 150 Kirchengemeinden und ist damit gemessen an Zahl ihrer Gemeindeglieder die kleinste Landeskirche Deutschlands. Sie ist ferner eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD und Mitglied in der Union Evangelischer Kirchen (UEK) sowie des Ökumenischen Rats der Kirchen.
Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche Anhalts ist die Stadtkirche in Dessau-Roßlau.
Inhaltsverzeichnis |
Das Gebiet der „Evangelischen Landeskirche Anhalts“ umfasst das ehemalige Land Anhalt, das bis 1945 bestand und das seither mit dem größten Teil der ehemals preußischen Provinz Sachsen das Land Sachsen-Anhalt bildet. Seit der Kreisreform in Sachsen-Anhalt umfasst das Kirchengebiet überwiegend die ehemaligen Landkreise Anhalt-Zerbst, Bernburg und Köthen sowie Teile der ehemaligen Landkreise Bitterfeld, Quedlinburg, Mansfelder Land und Aschersleben-Staßfurt und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau.
Die Fürsten von Anhalt führten in ihren Fürstentümern sehr früh die Reformation nach lutherischem Bekenntnis ein (Köthen 1525, Bernburg 1526, Dessau 1534). Doch trat das Fürstentum bereits 1606 zum reformierten Bekenntnis über, so dass nach der Landesteilung zunächst vier reformierte Landeskirchen bestanden. Anhalt-Zerbst wurde 1646 wieder lutherisch. Köthen wurde 1699 und Dessau 1702 ebenfalls zum Teil wieder lutherisch, doch blieb in ganz Anhalt der reformierte Glaube weiterhin vorherrschend.
Bei Gründung des Deutschen Bundes bestanden 1815 drei souveräne anhaltische Staaten: Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen; diese wurden 1863 zum Herzogtum Anhalt vereinigt.
Auf kirchliche Seite wurde 1820 in Bernburg und 1827 in Dessau eine Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt („unierte Landeskirchen“). In Köthen erfolgte diese Union erst 1880. Doch gab es bereits seit der Wiedervereinigung der anhaltischen Staaten im Jahre 1863 eine einheitliche Landeskirche, die zwischen 1875 und 1878 eine synodale Grundlage erhielt.
Oberhaupt der „Evangelischen Kirche Anhalts“ bzw. deren Vorgängerkirchen war der jeweilige anhaltische Fürst bzw. Herzog als „summus episcopus“. Die geistliche Leitung hatten die Generalsuperintendenten. Nach dem Ersten Weltkrieg musste der Herzog von Anhalt abdanken (Ende des landesherrlichen Kirchenregiments). Die Landeskirche gab sich daher eine neue Verfassung, die am 14. August 1920 in Kraft trat. Oberhaupt der Kirche ist seither ein Oberkirchenrat, der seit 1957 den Titel Kirchenpräsident führt. Verwaltungsbehörde der Landeskirche ist das Landeskirchenamt. 1960 trat die Evangelische Landeskirche Anhalts der Evangelische Kirche der Union bei. Nach deren Auflösung 2003 wurde sie Mitglied der Union Evangelischer Kirchen.
An der Spitze der Evangelischen Landeskirche Anhalts steht der Kirchenpräsident (bis 1957 „Oberkirchenrat“), ein von der Landessynode gewählter Theologe. Er ist Vorsitzender des Landeskirchenrats, einem Kollegium, dem neben dem Kirchenpräsident die Dezernatsleiter des Landeskirchenamts (Oberkirchenräte) angehören.
Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode. 33 ihrer insgesamt 39 Mitglieder (Synodale) werden von den Ältesten der Kirchenkreise gewählt, zwei Drittel müssen Nicht-Theologen und ein Drittel Pfarrerinnen oder Pfarrer sein. Sechs Synodale werden von der Kirchenleitung berufen. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präses der Synode, derzeit Dr. Alwin Fürle. Sein Vorgänger war Dipl.-Ing. Dr. Siegfried Braun. Der Präses der Synode und zwei gewählte Beisitzer bilden das „Präsidium der Synode“, das wiederum zusammen mit zwei weiteren gewählten Vertretern der Synode und dem Landeskirchenrat die Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche Anhalts bildet.
Die Synode tagt in der Regel zweimal jährlich, dazwischen tagen neun ständige und zwei nicht-ständige Ausschüsse.
Der Kirchenpräsident hat seinen Amtssitz in Dessau-Roßlau. Im dortigen Landeskirchenamt wird die Landeskirche vom Landeskirchenrat, dem ständigen Leitungsgremium der Kirche („Regierung“ der Kirche) und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwaltet. Dem Landeskirchenrat gehören die Dezernatsleiter des Landeskirchenamtes (sie führen den Titel „Oberkirchenrat“) sowie der Kirchenpräsident an.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den „Gemeindekirchenräten“. Die Mitglieder dieser Gemeindekirchenräte heißen „Älteste“ oder auch „Gemeindekirchenrat“. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Kreisoberpfarrer steht. Die Kirchenkreise sind keine Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden.
Die 5 Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung den Regierungsbezirken vergleichbar) gibt es in Anhalt nicht.
Die 5 Kirchenkreise gliedern sich in 150 Kirchengemeinden, die zu Regionen zusammengefasst sind.
Die Gemeinden der Evangelischen Landeskirche Anhalts singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Anhalt | Baden | Bayern | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Braunschweig | Bremen | Hannover | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Mecklenburg | Nordelbien | Oldenburg | Pfalz | Pommern | Reformierte Kirche (Bayern und Nordwestdeutschland) | Rheinland | Sachsen | Kirchenprovinz Sachsen | Schaumburg-Lippe | Thüringen | Westfalen | Württemberg
Anhalt | Baden | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Bremen | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Pfalz | Pommern | Reformierte Kirche (Bayern und Nordwestdeutschland) | Rheinland | Kirchenprovinz Sachsen | Westfalen
Gaststatus: Oldenburg | Württemberg | Reformierter Bund
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."