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| Karte | |
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| Basisdaten | |
| Fläche: | ? km² |
| Leitender Geistlicher: | Bischof Markus Dröge |
| Mitgliedschaft: | UEK |
| Sprengel: | 4 |
| Kirchenkreise: | 35 |
| Kirchengemeinden: | 1.504[1] |
| Gemeindeglieder: | 1.139.665 (31. Dezember 2007[2]) |
| Anteil an der Gesamtbevölkerung: |
18,8 % (31. Dezember 2007[2]) |
| Offizielle Website: | www.ekbo.de |
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin.
Im Gebiet der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz leben ca. 6,0 Millionen Menschen. Von diesen bekennen sich 1,14 Millionen zur Evangelischen Kirche.
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Ihre derzeit gültige Grundordnung wurde 2003 erlassen und zum 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt, als die beiden bisherigen Landeskirchen, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg und die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz zu einer neuen Landeskirche fusionierten. Die beiden Vorgängerkirchen waren bis 2003 auch Gliedkirchen der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche bereits zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen (UEK) aufging.
Haupt- und Predigtkirche des Bischofs der EKBO ist die St. Marienkirche in Berlin neben dem Fernsehturm.[3] Regelmäßige Predigten hält der Bischof auch in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche und im Berliner Dom, der unter gemeinsamer Aufsicht der Union Evangelischer Kirchen steht.[4]
Die Landeskirche unterhält zusammen mit der EKD eine Evangelische Akademie in Berlin. Außerdem gibt es die aus dem Bestand der alten EKSOL übernommene Evangelische Akademie in Görlitz, über eine Fusion der Akademien wird gegenwärtig nachgedacht.
Das Gebiet der „Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“ umfasst im Wesentlichen die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie den östlichen Teil des Bundeslandes Sachsen. Einige Gemeindeglieder der Landeskirche wohnen auch in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Im Gegensatz dazu gehören auch einige Einwohner in den Grenzgebieten des Landes Brandenburg zu den Landeskirchen Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Pommersche Evangelische Kirche, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens.
Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte der Länder Brandenburg und Schlesien bzw. mit dem späteren Königreich Preußen verbunden.
Im Kurfürstentum Brandenburg wurde ab 1539 die Reformation eingeführt. 1572 erhielten die lutherischen Gemeinden eine erste „Kirchenordnung“. Parallel hierzu gab es auch reformierte Gemeinden. Über viele Jahrhunderte existierten die Gemeinden beider Bekenntnisse nebeneinander. 1613 trat Kurfürst Johann Sigismund vom lutherischen zum reformierten Bekenntnis über. In der Confessio Sigismundi gestattete er jedoch seinen Untertanen, diesem Wechsel nicht zu folgen, und begründete damit eine Ausnahme von der im Augsburger Religionsfrieden von 1555 vorgesehenen Formel „Cuius regio, eius religio“. Trotzdem kam es in der Folgezeit immer wieder zu Spannungen zwischen dem reformierten Kurfürstenhaus und der lutherischen Landeskirche, so etwa im Fall von Paul Gerhardt.
In der Oberlausitz setzte sich das evangelische Bekenntnis zwischen 1521 und 1550 weitgehend durch. Aufgrund besonderer politischer Umstände kam es aber nicht zur Bildung einer evangelischen Landeskirche. Nach dem Wiener Kongress (1815) kam die östliche Hälfte der Oberlausitz zu Preußen und wurde an die Provinz Schlesien angeschlossen. Die Oberlausitzer Kirchgemeinden wurden mit der schlesischen Provinzialkirche vereinigt, deren erste Kirchen- und Visitationsordnung von 1742 bzw. 1748 herrührte.
Nach 1815 bildete der Staat Preußen in seinen Provinzen je eigene Kirchenverwaltungsbehörden, für Brandenburg und Schlesien mit den Konsistorien in Berlin bzw. Breslau an der Spitze. Auch nach der Ausgliederung Berlins aus der Provinz Brandenburg im Jahre 1881 blieben beide politischen Verwaltungseinheiten kirchlich zusammen als Kirchenprovinz Mark Brandenburg.
Oberhaupt („summus episcopus“) der lutherischen und der reformierten Kirche war der König von Preußen. 1817 verfügte Friedrich Wilhelm III. eine Verwaltungsunion beider Bekenntnisse. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste bis 1918/1922 folgende acht Kirchenprovinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. Einige Lutheraner unter Führung des Breslauer Theologieprofessors Johann Gottfried Scheibel konnten die Union aus theologischen Gründen nicht mitvollziehen und traten deshalb der neuen Evangelischen Kirche in Preußen nicht bei. Dies führte zu einer staatlichen Verfolgung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen zwischen 1830 und 1840 mit Billigung des Konsistoriums und schließlich 1845 zu ihrer Anerkennung als evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche.
Nach dem Ersten Weltkrieg hörte mit dem Ende der Monarchie auch das landesherrliche Kirchenregiment auf. Die preußische Landeskirche und ihre Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union“, welche durch Abtrennung der überwiegenden Anzahl der Gemeinden der Provinzialkirche Posens verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Dies bedeutete die Abtrennung der Provinz Ostpreußen und der größeren Teile der Provinzen Pommern und Schlesien sowie des östlich der Oder gelegenen Teiles von Brandenburg, deren Gebiete unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt wurden. Die verbliebenen sechs alten Provinzialkirchen Preußens wurden bis 1947 nach formeller Auflösung des Staates Preußen selbständige Landeskirchen.
Die Kirchenprovinz Mark Brandenburgische, nunmehr von einem Bischof geleitet, erhielt 1948 eine neue Verfassung und hieß danach „Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg.“ Sie trat der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD) bei.
In Schlesien wurde noch 1945 unter Präses bzw. Bischof Ernst Hornig die kirchliche Tradition der Schlesischen Provinzialkirche weitergeführt. 1946 tagte im seit 1945 unter polnischer Verwaltung stehenden Schweidnitz die Synode der Evangelischen Kirche von Schlesien. Doch schon am 4. Dezember 1946 musste Ernst Hornig Breslau verlassen und zog – ebenso wie 1947 das zunächst in Breslau verbliebene Konsistorium – nach Görlitz. Im Zuge der Vertreibung der Deutschen wurden die meisten evangelischen Kirchengemeinden in Schlesien östlich der Neiße aufgelöst. Die Mehrzahl der evangelischen Kirchen wurde von katholischen Gemeinden übernommen. Soweit in Einzelfällen evangelische Gemeinden fortbestanden, wurden sie in die Evangelische Kirche Augsburger Bekenntnisses in Polen eingegliedert. Das westlich der Neiße gelegene, bei Deutschland verbliebene Gebiet der schlesischen Provinzialkirche wurde zunächst von der Berlin-Brandenburgischen Kirche treuhänderisch verwaltet, zum 1. Mai 1947 aber unter dem Namen „Evangelische Kirche von Schlesien“ eine selbständige Landeskirche, die später ebenfalls der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) beitrat. Die geistliche Leitung der schlesischen Kirche oblag bereits seit 1918 den Generalsuperintendenten und später den Bischöfen. Am 14. November 1951 wurde eine Verfassung verabschiedet.
1954 gründeten die sechs ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens (neben Berlin-Brandenburg und Schlesien Provinz Sachsen, Pommern, Rheinland und Westfalen) als Nachfolgeeinrichtung der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 die „Evangelische Kirche der Union“ als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.
Nach dem Bau der Berliner Mauer wurde eine gemeinsame Arbeit innerhalb der Kirche in Berlin-Brandenburg immer schwerer. Die Kirche wurde daher 1972 in die Bereiche West (= West-Berlin) und Ost (= Ost-Berlin und Brandenburg) geteilt. Jeder Bereich erhielt eine eigene Kirchenverwaltung mit Sitz in Berlin (West-Konsistorium, Bachstraße 1–2 und Ost-Konsistorium, Neue Grünstraße) und einem Bischof an der Spitze. Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten wurde auch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg wieder vereinigt. Seit 1991 leitet wieder ein gemeinsamer Bischof die Kirche.
Auch bei der schlesischen Kirche brachten die damaligen politischen Verhältnisse Veränderungen mit sich. So musste sie 1968 ihren Namen in „Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets“ ändern, weil die damalige Regierung der DDR die Führung des Namensbestandteils „Schlesien“ als Revanchismus und Nichtanerkennung der neuen Grenzen zu Polen ansah. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten konnte die Landeskirche 1992 jedoch wieder umbenannt werden. Dabei erhielt sie die Bezeichnung „Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz“.
Zum 1. Januar 2004 vereinigten sich beide Landeskirchen zur Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
An der Spitze der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz steht der Bischof, der geistliche Leiter der Kirche. In beiden ehemaligen Landeskirchen gab es bereits seit den 1930er Jahren einen Bischof. Er wird von der Landessynode auf zehn Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand. Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung. Sein Stellvertreter ist der Propst, der theologische Leiter im Konsistorium (Verwaltungsbehörde der Kirche).
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt zwölf gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt. Für Brandenburg waren zwei, für Schlesien ein Generalsuperintendent tätig, die nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 zusammen mit dem Präsidenten des Konsistoriums die Kirchenleitung der Provinzialkirche bildeten und später bereits den Titel Bischof erhielten. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurden die Provinzialkirchen formell selbständig. Sie wurden weiterhin von einem Bischof als Oberhaupt der Kirche geleitet.
Heute gibt es drei Sprengel, die je von einem Generalsuperintendenten geleitet werden: Berlin, Görlitz und Potsdam. Zu seiner Wahl tritt ein Wahlkonvent zusammen, der aus dem Mitgliedern der Kreis- sowie der Landessynode und den Superintendenten des jeweiligen Sprengels besteht. Die Generalsuperintendenten werden auf zehn Jahre gewählt. Auf Antrag des Wahlkonvents des jeweiligen Sprengels kann die Kirchenleitung beschließen, dass der entsprechende Generalsuperintendent den Titel Regionalbischof führt. Dies geschah erstmals bei der Wahl des Generalsuperintendenten von Görlitz im April 2004.
Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode (bis 1948 „Altpreußische Generalsynode“). Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf sechs Jahre von den Kirchenkreisen sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen und Werken gewählt, einige werden auch berufen.
Der neuen Landessynode gehören vorläufig die bereits gewählten Synodale der beiden bisherigen Landeskirchen an, im Einzelnen:
Zu den Aufgaben der Synode zählen die Wahl des Bischofs, des Propstes und des Konsistorialpräsidenten, das Beraten und Beschließen von Kirchengesetzen, den Haushalt und den Kollektenplan der Landeskirche zu verabschieden, sowie Beschlüsse über die strukturelle Organisation der Landeskirche. Außerdem entsendet die Synode Mitglieder in verschiedene überkirchliche Gremien, etwa in die Vollversammlung der Union Evangelischer Kirchen und die Synode der EKD. Die Landessynode tagt mindestens einmal pro Jahr. Vorsitzender der Synode ist der Präses.
Der Bischof hat seinen Amtssitz in Berlin. Er ist Vorsitzender der auf sechs Jahre gewählten Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche). Zu ihr gehören der Bischof selbst, der Präses der Landessynode, die Generalsuperintendenten, der Konsistorialpräsident und der Propst des Konsistoriums als geborene Mitglieder. Weitere Mitglieder der Kirchenleitung werden von der Synode aus dem Kreis der Landessynodalen gewählt. Der Reformierte Moderator darf mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gremiums teilnehmen, das regelmäßig im Kirchlichen Zentrum Berlin zusammenkommt.
Daneben gibt es das Konsistorium, das aus festangestellten Kirchenbeamten besteht. Es ist eine Art „Exekutivbehörde“ der Kirchenleitung. Seine Mitglieder bereiten Beschlüsse der Kirchenleitung vor, führen die laufenden Geschäfte der Landeskirche, sind für die Rechtsaufsicht über Gemeinden und Kirchenkreise zuständig und unterstützen alle kirchlichen Bereiche bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Leiter des Konsistoriums ist der Konsistorialpräsident, meist ein Jurist. Die theologische Leitung obliegt dem Propst.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den „Gemeindekirchenräten“, deren Mitglieder gelegentlich „Älteste“ genannt werden. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis, an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden entsandt werden. Gelegentlich gibt es einen Kreiskirchenrat als kollegiales Gremium an der Stelle des Superintendenten.
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel, an dessen Spitze ein Generalsuperintendent bzw. ein Regionalbischof (nur im Sprengel Görlitz) steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die drei Sprengel bilden zusammen die Landeskirche mit den oben beschriebenen Institutionen.
Der Titel Bischof war bis 1933 unüblich. Allein König Friedrich Wilhelm III. verlieh in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts den Titel an mehrere Personen ehrenhalber. Die amtliche Bezeichnung der höchsten geistlichen Leitungsfunktion lautete von 1828 bis 1933 „Generalsuperintendent“. Jede Kirchenprovinz hatte, entsprechend ihrer Größe, einen bis vier Generalsuperintendenten. Der Generalsuperintendent war geistlicher Leiter der Kirchenprovinz und des jeweiligen Provinzialkonsistoriums. Soweit es in einer Kirchenprovinz mehrere Generalsuperintendenten gab, wechselten sie turnusmäßig als geistliche Leiter des Konsistoriums. Unter der Herrschaft der Deutschen Christen in den Leitungsgremien der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union wurden die Titel und Funktionen eines Landesbischofs (Ludwig Müller) und von Provinzialbischöfen eingeführt. Die Kirchenprovinz Mark Brandenburg wurde in Bistum Berlin umbenannt. Ein Provinzialbischof leitete das Bistum gemäß dem Führerprinzip. Die märkischen Generalsuperintendenten firmierten nun als Pröpste im Rang unter dem Provinzialbischof. Otto Dibelius nahm 1945 selbst den neuen Titel Bischof an, der ihn im Verkehr mit der sowjetischen Besatzungsmacht als Kirchenvertreter auswies.
parallel:
1945 wurden die Strukturen von vor 1933 wieder hergestellt:
1949 wurden die Generalsuperintendenturen umbenannt und territorial verändert. Die Generalsuperintendentur Kurmark gab Gebiete ab und firmiert seither als Sprengel Neuruppin, seit 2010 Sprengel Potsdam. Die Generalsuperintendentur Neumark und Niederlausitz hatte alle Gemeinden jenseits der Oder-Neiße-Linie verloren und wurde daher zulasten der Kurmark vergrößert. Sie firmiert seither als Sprengel Cottbus, seit 2010 Sprengel Görlitz.
(bis 31. Dezember 2009 = „Sprengel Neuruppin“)
(Am 1. Januar 2010 wurden der Sprengel Cottbus und der Sprengel Görlitz zum „Sprengel Görlitz“ fusioniert)
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Anhalt | Baden | Bayern | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Braunschweig | Bremen | Hannover | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Mecklenburg | Mitteldeutschland | Nordelbien | Oldenburg | Pfalz | Pommern | Reformierte Kirche (Bayern und Nordwestdeutschland) | Rheinland | Sachsen | Schaumburg-Lippe | Westfalen | Württemberg
Anhalt | Baden | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Bremen | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Mitteldeutschland | Pfalz | Pommern | Reformierte Kirche (Bayern und Nordwestdeutschland) | Rheinland | Westfalen
Gaststatus: Oldenburg | Württemberg | Reformierter Bund