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Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen :

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Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen

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Karte
Karte der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
Basisdaten
Fläche: 25.000 km²
Leitender Geistlicher: Bischof
Axel Noack
Mitgliedschaft: UEK
Propsteien: 5
Kirchenkreise: 20
Kirchengemeinden: 2.020
Gemeindeglieder: 493.610 (31. Dezember 2006[1])
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
16,6 %
Anschrift: Am Dom 2
39104 Magdeburg
Offizielle Website: www.kirchenprovinz.de

Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen war bis 2008 eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen war sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg. Die Kirche hatte ca. 493.000 Gemeindeglieder in 2.021 Kirchengemeinden. Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen war eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.

Haupt- bzw. Bischofskirche der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen war der Magdeburger Dom.

Die Landeskirche unterhielt eine Evangelische Akademie in der Lutherstadt Wittenberg. Die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM) entstand am 1. Juli 2004 als selbstständiger Zusammenschluss der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen. Am 1. Januar 2009 schlossen sich beide Kirchen zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) zusammen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der „Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen“ umfasste die ehemals preußische Provinz Sachsen, welche heute größtenteils mit dem ehemaligen Land Anhalt das Land Sachsen-Anhalt bildet. Die südlichen Teile der Kirchenprovinz gehörten zum Freistaat Thüringen (Propstei Erfurt-Nordhausen). Ferner lagen auch einige Gebiete im Osten der Kirchenprovinz im heutigen Land Brandenburg (Kirchenkreis Bad Liebenwerda) und im Freistaat Sachsen (Kirchenkreis Torgau-Delitzsch).

[Bearbeiten] Geschichte

Die Geschichte der Landeskirche ist vor allem auch mit der Geschichte des Königreichs Preußen verbunden.

Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete der Staat Preußen seine Provinzen und so entstand die Provinz Sachsen und mit ihr eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde, das Konsistorium, in Magdeburg.

Oberhaupt der Kirche war der jeweilige König von Preußen als „summus episcopus“. 1817 verfügte dieser eine Union der lutherischen und reformierten Gemeinden. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war.

1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein „Oberkonsistorium“ errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“. Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union“, welche durch Abtrennung der Provinz Posen entsprechend verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die ehemalige Provinzialkirche Sachsens 1947 eine selbständige Landeskirche mit einem Bischof an der Spitze, die der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) beitrat. Die Kirche gab sich am 30. Juni 1950 eine Verfassung, die am 1. Oktober 1950 in Kraft trat. 1954 gründete sie zusammen mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 die „Evangelische Kirche der Union“ als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.

Die geistliche Leitung der Kirchenprovinz Sachsen oblag bis 1947 den jeweiligen Generalsuperintendenten und seit 1947 dem Bischof.

Seit dem 1. Juli 2004 bildeten die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM), die am 1. Januar 2009 zur Vereinigung beider Kirchen in die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland führte.

[Bearbeiten] Mitgliederzahlen

Jahr
1997[2] 1998[3] 1999[4] 2000[5] 2001[6] 2002[7] 2003[8] 2004[9] 2005[10] 2006
Mitglieder
584.867 574.484 563.948 553.498 542.286 533.113 523.217 512.929 504.216 493.610

[Bearbeiten] Leitung der Landeskirche

Die Provinzialsynode, das Konsistorium (seit 2004 das Kirchenamt der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland) und die Kirchenleitung bildeten die drei kirchenleitenden Organe der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (vgl. Grundordnung). Den Vorsitz in der 12-köpfigen Kirchenleitung führte der Bischof (bis 1947 die „Generalsuperintendenten“). Dieser wurde von der Provinzialsynode gewählt.

[Bearbeiten] Generalsuperintendenten und Bischöfe

Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt. Sie hatten nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 die Kirchenleitung der Provinzialkirche inne.

In der preußischen Provinzialkirche Sachsens gab es zunächst einen, ab 1867 zwei und ab 1911 drei Generalsuperintendenten, die teilweise auch den Titel Bischof trugen. Die Generalsuperintendenten waren Mitglied des Konsistoriums und dessen Vorsitzende, sofern das Amt des Konsistorialpräsidenten vakant war. Ihr Titel war dort dann „Direktor“. Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 waren die Generalsuperintendenten Oberhäupter der Provinzialkirche. Mit der Selbständigkeit der Provinzialkirche 1945 gab es nur noch einen geistlichen Leiter, der seit 1947 den Titel Bischof trug.

Generalsuperintendenten bis 1867 (soweit bekannt):

Generalsuperintendenten 1867–1933 (1. Amt)

Generalsuperintendenten 1867–1933 (2. Amt)

Generalsuperintendenten 1912–1933 (3. Amt) dieses wurde erst 1912 eingerichtet

Bischöfe seit 1933

[Bearbeiten] Provinzialsynode

Als „Parlament“ hatte die Landeskirche eine Provinzialsynode (bis 1948 „Altpreußische Generalsynode“). Deren Mitglieder, die Synodale, wurden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen gewählt. Sie hatte aber auch berufene Mitglieder, sowie solche, die ihr von Amts wegen angehörten. Die Aufgabe der Synode war ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagte in der Regel nur etwa einmal jährlich. Vorsitzender der Synode war der Präses.

Präses der Synode seit 1946 waren:

[Bearbeiten] Verwaltung der Landeskirche

[Bearbeiten] Konsistorium (Kirchenamt) und Verwaltungshierarchie

Das Konsistorium in Magdeburg - seit 2004 das Kirchenamt der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland - führte die laufenden Geschäfte, es war für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führte im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger. Leiter des Konsistoriums war der Konsistorialpräsident bzw. die Konsistorialpräsidentin.

Das Konsistoriums war bereits mit Bildung der Provinz Sachsen 1815 errichtet worden. Daneben bestanden noch bis 1948 eigenständige „Konsistorien“ für die Evangelisch-lutherischen Gemeinden zu Stolberg-Stolberg, die Evangelisch-lutherischen Gemeinden zu Stolberg-Roßla sowie ein Evangelisches Ministerium zu Erfurt. Bis 1918 hatte das Amt des Konsistorialpräsidenten noch eine größere Bedeutung als heute.

[Bearbeiten] Konsistorialpräsidenten seit 1845 (Präsidenten des Kirchenamts)

Der Bischof war Vorsitzender der Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche). Zu dieser gehörten neben dem Bischof noch elf weitere haupt- und nebenamtliche Personen, die von der Synode gewählt wurden, darunter Pröpste, Superintendenten und Laien.

In der Verwaltungshierarchie war die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis standen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem „Gemeindekirchenrat“. Die Mitglieder dieses Gremiums hießen „Älteste“. Mehrere Kirchengemeinden bildeten zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent stand. Die Kirchenkreise waren ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Gemeindekirchenräten bestellt wurden, und einen Kreiskirchenrat.

Mehrere Kirchenkreise bildeten zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), von denen es insgesamt noch fünf gab. Diese bildeten zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

[Bearbeiten] Die Kirchenkreise

Bis in die 1990er Jahre umfasste die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen insgesamt 8 Propsteien und 78 Kirchenkreise sowie einen eigenen reformierten Kirchenkreis. Dann wurde im Rahmen einer Strukturreform die Zahl der Propsteien und Kirchenkreis reduziert. 2008 gliederte sich die Landeskirche nur noch in fünf Propsteien mit 20 Kirchenkreisen:

Briefkasten mit Hinweistafel am Sitz der Propstei in Magdeburg

[Bearbeiten] Kirchengemeinden

Die 20 Kirchenkreise waren in 2.020 Kirchengemeinden unterteilt.

[Bearbeiten] Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2006.pdf
  2. Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_1997.pdf
  3. Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_1998.pdf
  4. Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_1999.pdf
  5. Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2000.pdf
  6. Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2001.pdf
  7. Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2002.pdf
  8. Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2003.pdf
  9. Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2004.pdf
  10. Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2005.pdf
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