| Karte | |
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| Basisdaten | |
| Fläche: | ca. 5380 km² [1] |
| Leitender Geistlicher: | Bischof Jan Janssen |
| Mitgliedschaft: | Konf.ev.Ki.Nds sowie UEK und VELKD jeweils nur Gaststatus |
| Kirchenkreise: | 6 |
| Kirchengemeinden: | 123 |
| Gemeindeglieder: | 463.448 (31. Dezember 2006) |
| Anteil an der Gesamtbevölkerung: |
45,1 % |
| Anschrift: | Philosophenweg 1 26121 Oldenburg (Oldb) |
| Offizielle Website: | www.ev-kirche-oldenburg.de |
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg mit Sitz in Oldenburg (Oldenburg) ist eine von 23 Landeskirchen, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bilden. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 463.448 Evangelische (Stand: Dez. 2006) in 123 Kirchengemeinden sind Mitglieder der Kirche. Sie gehört zu den lutherischen Kirchen innerhalb der EKD, gleichwohl ist sie nicht Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), wohl aber im Lutherischen Weltbundes. Bei der VELKD hat sie Gaststatus. Die Landeskirche gehört ferner zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und zur Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.
Bischofskirche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg ist die Lambertikirche in Oldenburg (Oldb). Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Oldenburg (Oldb).
Inhaltsverzeichnis |
Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg umfasst den Hauptteil des ehemaligen Landes Oldenburg, also das Kernland ohne die damaligen Landesteile Lübeck und Birkenfeld. Bis 1918 war Oldenburg Großherzogtum, danach Freistaat, und nach 1945 wurde es Bestandteil des Bundeslandes Niedersachsen. Hier umfasst das Kirchengebiet heute die kreisfreien Städte Oldenburg (Oldb.), Delmenhorst und Wilhelmshaven, die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Vechta und Wesermarsch sowie Teile der Landkreise Friesland und Oldenburg, eine Gemeinde im Landkreis Leer sowie einen Teil der Gemeinde Stuhr im Landkreis Diepholz.
Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Oldenburg verbunden. Im Gebiet um die Stadt Oldenburg, westlich von Bremen, wurde schon sehr früh die Reformation eingeführt. Dabei kamen lutherische und reformierte Momente zum Tragen. Ab 1573 setzte sich letztlich die lutherische Tradition durch. Ein zur Leitung der Kirche eingesetztes Konsistorium versuchte mit Hilfe einer Visitationsordnung Lehre und Leben in den Gemeinden zu überwachen. 1599 wurde der lutherische Katechismus eingeführt. Von 1667 bis 1773 war das Gebiet unter dänischer Verwaltung. Danach kamen die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst durch Vertrag an das Fürstbistum Lübeck, das seit Anfang des 16. Jahrhunderts von Administratoren mit Sitz in Eutin verwaltet worden war. 1774 wurden die Fürstbischöfe zu Herzögen erhoben. 1803 wurde das Fürstbistum Lübeck säkularisiert und als weltliches Fürstentum Lübeck mit dem Herzogtum Oldenburg verbunden, das nunmehr aus zwei getrennten Gebieten bestand; später kam noch der Raum Birkenfeld an der Nahe als weitere Exklave hinzu. 1810 bis 1814 war es französisch besetzt. Die Kirche des Herzogtums Oldenburg unterstand dem jeweiligen Herzog bzw. Großherzog von Oldenburg als summus episcopus.
Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregimentes nach Zusammenbruch der Monarchien in Deutschland wurde das Land Oldenburg Freistaat unter Beibehaltung seines aus drei Teilen bestehenden Gebiets. Die bis dahin einheitliche oldenburgische Landeskirche hingegen wurde in drei eigenständige Landeskirchen aufgeteilt, die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Oldenburg im Freistaat Oldenburg, die Evangelische Kirche des Landesteils Birkenfeld und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche des Landesteils Lübeck im Freistaat Oldenburg (später Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin). Die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Oldenburg im Freistaat Oldenburg erhielt 1920 eine neue Verfassung. Danach stand an der Spitze der Landeskirche der Präsident des Oberkirchenrats, der 1934 den Titel „Bischof“ erhielt.
An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg steht der Bischof (bis 1934: Präsident des Oberkirchenrats), der von der Synode gewählt wird. Nach Vollendung seines 68. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand. Vertreten wird der Bischof in seiner Funktion als Vorsitzender des Oberkirchenrates in Verwaltungsangelegenheiten vom juristischen Mitglied des Oberkirchenrates; in theologischen Fragen vom dienstältesten theologischen Mitglied; zur Zeit von Oberkirchenrätin Dr. Evelyn Albrecht, Oldenburg.[2]
Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine auf 6 Jahre gewählte Synode. Deren 60 Mitglieder, die Synodalen, werden überwiegend von den Kreissynoden gewählt, zum Teil aber auch vom Oberkirchenrat berufen. Ihre Vorsitzende ist die „Präsidentin der Synode“, derzeit Sabine Blütchen. Die Synode tagt normalerweise zweimal im Jahr. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten. In der übrigen Zeit nimmt der „Synodalausschuss“ die ständige Vertretung der Synode wahr. Diesem Gremium, das die Aufgaben der Leitung und Verwaltung der Kirche mit übernimmt, gehören zwei Pfarrer oder Pfarrerinnen und drei andere Mitglieder der Synode an; darunter der Präsident der Synode, der den Vorsitz im Synodalausschuss führt.
Der Bischof hat seinen Amtssitz in Oldenburg (Oldenburg). Er ist Vorsitzender des Oberkirchenrats, der neben dem Bischof, der Synode und dem Gemeinsamen Kirchenausschuss das vierte Leitungsorgan der Kirche ist. Das Kollegialorgan „Oberkirchenrat“ hat die Kirche im Auftrag der Synode zu leiten und zu verwalten. Ihm gehören neben dem Bischof drei weitere Mitglieder an, die den Titel „Oberkirchenrat“ oder „Oberkirchenrätin“ führen, womit der Begriff „Oberkirchenrat“ seine zweite Bedeutung hat. Drei Oberkirchenräte bzw. Oberkirchenrätinnen sind Theologen bzw. Theologinnen, einer ist Jurist. Ebenso wie der Bischof werden auch die Oberkirchenräte und Oberkirchenrätrinnen von der Synode gewählt. Das Kollegium des Oberkirchenrats arbeitet zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche in der Verwaltungsbehörde „Oberkirchenrat“, womit der Begriff „Oberkirchenrat“ seine dritte Bedeutung erhält.
Die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
Bis vor wenigen Jahren gab es noch 14 Kirchenkreise. Durch Zusammenschluss und Neuorganisation wurde die Zahl auf 11 verringert. Ehemalige Kirchenkreise waren z.B. Brake, Elsfleth, Ganderkesee und Wildeshausen. Seit dem 1. Juli 2007 sind die Kirchenkreise Cloppenburg und Vechta, Stedingen und Butjadingen. Varel, Jever und Wilhelmshaven, Delmenhorst und Oldenburg-Land fusioniert; somit bestehen derzeit nur noch sechs Kirchenkreise.
Die 123 Kirchengemeinden sind in Größe und Struktur sehr unterschiedlich. So gehören der Kirchengemeinde Wulfenau im Kirchenkreis Vechta 139 Gemeindgelieder an, der Kirchengemeinde Osternburg im Kirchenkreis Oldenburg-Stadt 24.110.
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Anhalt | Baden | Bayern | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Braunschweig | Bremen | Hannover | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Mecklenburg | Nordelbien | Oldenburg | Pfalz | Pommern | Reformierte Kirche (Bayern und Nordwestdeutschland) | Rheinland | Sachsen | Kirchenprovinz Sachsen | Schaumburg-Lippe | Thüringen | Westfalen | Württemberg
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."