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Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg

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Karte
Karte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg
Basisdaten
Fläche: ca. 5380 km² [1]
Leitender Geistlicher: Bischof Jan Janssen
Mitgliedschaft: Konf.ev.Ki.Nds sowie
UEK und VELKD
jeweils nur Gaststatus
Kirchenkreise: 6
Kirchengemeinden: 123
Gemeindeglieder: 463.448 (31. Dezember 2006)
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
45,1 %
Offizielle Website: www.ev-kirche-oldenburg.de

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg mit Sitz in Oldenburg (Oldenburg) ist eine von 22 Landeskirchen, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bilden. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 463.448 Evangelische (Stand: Dez. 2006) in 123 Kirchengemeinden sind Mitglieder der Kirche. Sie gehört zu den lutherischen Kirchen innerhalb der EKD, gleichwohl ist sie nicht Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), wohl aber im Lutherischen Weltbundes. Bei der VELKD hat sie Gaststatus. Die Landeskirche gehört ferner zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und zur Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.

Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Oldenburg (Oldb), eine Heimvolkshochschule in Rastede und ein Taguns- und Gästehaus in Ahlhorn, eine Bibelgesellschaft und weitere Einrichtungen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg umfasst den Hauptteil des ehemaligen Landes Oldenburg, also das Kernland ohne die damaligen Landesteile Lübeck und Birkenfeld. Bis 1918 war Oldenburg Großherzogtum, danach Freistaat, und nach 1945 wurde es Bestandteil des Bundeslandes Niedersachsen. Hier umfasst das Kirchengebiet heute die kreisfreien Städte Oldenburg (Oldb), Delmenhorst und Wilhelmshaven, die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Vechta und Wesermarsch sowie Teile der Landkreise Friesland und Oldenburg, eine Gemeinde im Landkreis Leer sowie einen Teil der Gemeinde Stuhr im Landkreis Diepholz.

[Bearbeiten] Geschichte

Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Oldenburg verbunden. Im Gebiet der Grafschaft Oldenburg geht die Reformation wohl auf das Jahr 1527 zurück.[2] Obwohl sich die lutherische Reformation immer weiter durchsetzte, kam es zu keinen rechtlichen Regelungen. Dies änderte sich erst mit der Einführung der ersten Oldenburger Kirchenordnung im Jahr 1573. Ein zur Leitung der Kirche eingesetztes Konsistorium versuchte mit Hilfe einer Visitationsordnung Lehre und Leben in den Gemeinden zu überwachen. 1590 wurde als erstes Buch in Oldenburg der Kleine Katechismus Martin Luthers in Niederdeutsch gedruckt.[3]

Von 1667 bis 1773 war das Gebiet unter dänischer Verwaltung. Danach kamen die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst durch Vertrag an das Fürstbistum Lübeck, das seit Anfang des 16. Jahrhunderts von Administratoren mit Sitz in Eutin verwaltet worden war. 1774 wurden die Fürstbischöfe zu Herzögen erhoben. 1803 wurde das Fürstbistum Lübeck säkularisiert und als weltliches Fürstentum Lübeck mit dem Herzogtum Oldenburg verbunden, das nunmehr aus zwei getrennten Gebieten bestand; später kam noch das Fürstentum Birkenfeld an der Nahe als weitere Exklave hinzu. 1810 bis 1814 war es französisch besetzt. Die Kirche des Herzogtums Oldenburg unterstand dem jeweiligen Herzog bzw. Großherzog von Oldenburg als summus episcopus.

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregimentes nach Zusammenbruch der Monarchien in Deutschland wurde das Land Oldenburg Freistaat unter Beibehaltung seines aus drei Teilen bestehenden Gebiets. Die bis dahin einheitliche oldenburgische Landeskirche hingegen wurde in zwei eigenständige Landeskirchen aufgeteilt, die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Oldenburg im Freistaat Oldenburg und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche des Landesteils Lübeck im Freistaat Oldenburg (später Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin). Im Fürstentum bzw. Landesteil Birkenfeld bestand schon von Anbeginn an eine eigenständige Birkenfelder Landeskirche, da eine Vereinigung mit der Oldenburgischen Landeskirche wegen konfessioneller Bedenken – in Birkenfeld gab es einige reformierte Gemeinden – nicht möglich war.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Oldenburg im Freistaat Oldenburg erhielt 1920 eine neue Verfassung. Danach stand an der Spitze der Landeskirche der Präsident des Oberkirchenrats, der 1934 den Titel „Bischof“ erhielt. Bis heute wird gelegentlich eine Fusion der Landeskirchen auf niedersächsischem Gebiet zu einer gemeinsamen Landeskirche ins Gespräch gebracht.

[Bearbeiten] Leitung der Landeskirche

Es gibt vier kirchenleitende Organe der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg: der Bischof, die Synode, der Oberkirchenrat und der Gemeinsame Kirchenausschuss.

[Bearbeiten] Bischof

Der Bischof (bis 1934: Präsident des Oberkirchenrats), der von der Synode gewählt wird, übt nach der Kirchenordnung als erster Pfarrer der Kirche durch Verkündigung und Seelsorge das Hirten- und Wächteramt aus. Er hat seinen Amtssitz in Oldenburg (Oldb). Bischofskirche der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist die St. Lamberti-Kirche in Oldenburg (Oldb). Nach Vollendung seines 68. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand. Vertreten wird der Bischof in seiner Funktion als Vorsitzender des Oberkirchenrates in Verwaltungsangelegenheiten vom juristischen Mitglied des Oberkirchenrates; in theologischen Fragen vom dienstältesten theologischen Mitglied.[4]

[Bearbeiten] Präsidenten des Oberkirchenrats und Bischöfe

[Bearbeiten] Synode

Die auf sechs Jahre gewählte Synode ist das oberste kirchenleitende Organ der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und nimmt stellvertretend für die Gemeinden das geistliche und rechtliche Leben der Kirche wahr. Die 60 Synodenmitglieder, die Synodalen, werden überwiegend von den Kreissynoden gewählt, zum Teil aber auch vom Oberkirchenrat berufen. Ihre Vorsitzende ist die „Präsidentin der Synode“, derzeit Sabine Blütchen. Die Synode tagt normalerweise zweimal im Jahr. In der übrigen Zeit nimmt der Gemeinsame Kirchenausschuss die Verantwortung für grunsätzliche Entscheidungen der Kirche wahr. Der Vorsitz dieses Gremiums hat der Bischof inne, die Synodenpräsidentin ist seine Stellvertreterin. Dem Gremium gehören außerdem das Kollegium des Oberkirchenrats und weitere Synodale an.

[Bearbeiten] Oberkirchenrat

Das Kollegialorgan „Oberkirchenrat“ hat die Kirche im Auftrag der Synode zu leiten und zu verwalten. Ihm gehören neben dem Bischof als Vorsitzender des Oberkirchenrats drei weitere Mitglieder an, die den Titel „Oberkirchenrat“ oder „Oberkirchenrätin“ führen, womit der Begriff „Oberkirchenrat“ seine zweite Bedeutung hat. Drei Oberkirchenräte bzw. Oberkirchenrätinnen sind Theologen bzw. Theologinnen, einer ist Jurist. Ebenso wie der Bischof werden auch die Oberkirchenräte und Oberkirchenrätrinnen von der Synode gewählt. Das Kollegium des Oberkirchenrats arbeitet zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche in der Verwaltungsbehörde „Oberkirchenrat“, womit der Begriff „Oberkirchenrat“ seine dritte Bedeutung erhält.

[Bearbeiten] Verwaltungsstruktur

[Bearbeiten] Verwaltungsebenen

Die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

[Bearbeiten] Kirchenkreise

Bis vor einigen Jahren gab es noch 14 Kirchenkreise. Ehemalige Kirchenreise waren z.B. Brake, Elsfleth, Ganderkesee und Wildeshausen. Durch Zusammenschluss und Neuorganisation wurde die Zahl seit 2007 auf sechs Kirchenkreise reduziert:

[Bearbeiten] Kirchengemeinden

Die 123 Kirchengemeinden sind in Größe und Struktur sehr unterschiedlich. So gehören der Kirchengemeinde Wulfenau im Kirchenkreis Vechta 139 Gemeindeglieder an, der Kirchengemeinde Osternburg im Kirchenkreis Oldenburg-Stadt 24.110.

[Bearbeiten] Gesangbücher

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Vgl. Ernst Rolffs, Evangelische Kirchenkunde Niedersachsens, Göttingen 21938, S. 17
  2. Vgl. Hermann Hamelmann, Oldenburgisch Chronicon, Oldenburg 1599, S. 363.
  3. Martin Luther, De klene Catechismus vor de gemenen Parheren/vnde Hußveder; als Faksimilieausgabe herausgegeben von Armin Dietzel, De klene Catechismus, Oldenburg 1970.
  4. Kollegium des Oberkirchenrates
  5. Notstand des Glaubens: [1]. In: DER SPIEGEL 08/1953 vom 18. Februar 1953, S. 12.
  6. Text nach dem Titelblatt der 3. Ausgabe von 1707, zu finden in der Landesbibliothek Oldenburg, Ge IX B 274, ½. Heute existieren insgesamt wohl noch fünf Ausgaben, wobei die erste Ausgabe verschollen ist.

[Bearbeiten] Weblinks

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