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Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland ist der Name der zum 27. Mai 2012 zu bildenden Landeskirche der Evangelischen Kirche in Deutschland für weite Gebiete in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die auch Nordkirche genannte Landeskirche soll zu diesem Termin aus der Fusion der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (NEK), der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs (ELLM) und der Pommerschen Evangelischen Kirche (PEK) entstehen.
Inhaltsverzeichnis |
Im Oktober 2006 erklärte die pommersche Synode nach langen Verhandlungen über eine Fusion mit der Landeskirche Mecklenburg, ein Zusammengehen mit Berlin-Brandenburg prüfen zu wollen. Im Februar 2007 bot die Nordelbische Kirche den Kirchen Mecklenburgs und Pommerns Gespräche über die Bildung einer Nordkirche an; die Pommersche Kirche erklärte am 17. März 2007, Weiteres mit Nordelbien sondieren zu wollen, am 31. März 2007 fasste die Mecklenburgische Synode in Plau am See den Beschluss, sich ebenfalls an den Gesprächen zu beteiligen. Am 14. Juni 2007 nahm eine gemeinsame Steuerungsgruppe in Lübeck Sondierungsgespräche auf. Am 26. November 2007 begannen in Schwerin die Verhandlungen über eine Kirchenfusion. Nach einer Sitzung in Ratzeburg gaben die Kirchenleitungen am 28. April 2008 bekannt, dass Lübeck Sitz des Kirchenamtes und des Landesbischofs der Nordkirche werden solle[1].
Der Fusionsvertrag wurde am 5. Februar 2009 im Ratzeburger Dom durch Vertreter der drei Landeskirchen unterzeichnet[2].
Am 28. März 2009 stimmten die drei zeitgleich tagenden Synoden in Rendsburg, Plau am See und Züssow jeweils mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit dem Fusionsvertrag zu: Die Synode Nordelbiens in Rendsburg stimmte mit 102 Stimmen der 128 Synodalen, die Synode Pommerns in Züssow mit 44 Mitgliedern von 58 und die Mecklenburger Synode in Plau am See mit 39 Stimmen von 56 für die Fusion[3].
Nach dem Vertragsabschluss wird zunächst ein Verband die Verfassung erarbeiten und beschließen; der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dazu wird eine gemeinsame Kirchenleitung und eine verfassungsgebende Synode gebildet. Die Synode soll am 31. Oktober (Reformationstag) 2010 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen.
War zunächst der 1. Januar 2012 als Fusionsdatum festgelegt worden, wurde auf der konstituierenden Sitzung der Kirchenleitung des Verbandes der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland (VELKN) am 26. Mai 2009 in Hamburg der Beginn der neuen Kirche auf den 27. Mai 2012 (Pfingstsonntag) festgelegt, um die Gründung mit dem Datum eines herausragenden kirchlichen Feiertages zu verbinden. Um die Mitglieder der drei Kirchen in Kontakt zu bringen, soll zu thematischen Studientagen und Begegnungen eingeladen werden, zudem wurden zehn Arbeitsgruppen zu Themen wie Theologie, Verfassung, Finanzen, Verwaltung, Dienste und Werke sowie der Standortumsetzung gebildet[4]. Vorsitzender des Gremiums ist Gerhard Ulrich, Hans-Jürgen Abromeit wurde zum ersten Stellvertreter und Andreas von Maltzahn zum zweiten Stellvertreter gewählt.
Die neue Kirche soll in drei Ebenen gegliedert sein: Landeskirche, Kirchenkreise und Kirchengemeinde. Sie haben jeweils den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht zur Selbstverwaltung, dem Haushaltsrecht und dem Recht zur Normsetzung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.
Sitz des Landesbischofs soll Schwerin, Sitz des Landeskirchenamtes Kiel werden. Die gemeinsame Kirche wird auf der landeskirchlichen Ebene in gemeinsamer Verantwortung geleitet durch die Synode, die Kirchenleitung, die Landesbischöfin bzw. den Landesbischof und die Bischöfinnen bzw. Bischöfe in den Sprengeln (Punkt IV.4 des Fusionsvertrags). Die Bischöfinnen bzw. Bischöfe im Sprengel haben ihre Sitze in Schleswig, Hamburg und Greifswald. [5]
Auf dem Gebiet der bisherigen Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs entsteht der Kirchenkreis Mecklenburg als Rechtsnachfolger der auf diesem Gebiet bestehenden Kirchenkreise, auf dem Gebiet der bisherigen Pommerschen Evangelischen Kirche entsteht der Kirchenkreis Pommern als Rechtsnachfolger der auf diesem Gebiet bestehenden Kirchenkreise.
Die gemeinsame Kirche ist Mitglied der EKD, der VELKD, des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), des Lutherischen Weltbundes (LWB), der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). Die Mitgliedschaft der bisherigen Pommerschen Evangelischen Kirche in der Union Evangelischer Kirchen (UEK) bleibt davon unberührt. Unbeschadet einer weiteren Mitgliedschaft der bisherigen PEK in der UEK gilt das Recht der VELKD in der gemeinsamen Kirche. Die Bewahrung regionaler liturgischer Traditionen im Rahmen des Gottesdienstbuches bleibt möglich (Punkt I.4.1 des Fusionsvertrags).
Die gemeinsame Kirche bestellt am Sitz der Regierungen von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein jeweils theologisch oder juristisch ausgebildete Beauftragte (Punkt IV.9.1 Fusionsvertrag).
Die drei Landeskirchen bringen in die Nordkirche, die Gesamtrechtsnachfolgerin der vertragschließenden Kirchen wird, ein:
| Landeskirche | Fläche | Mitglieder | Sprengel | Kirchenkreise | Kirchengemeinden |
|---|---|---|---|---|---|
| Nordelbien | 16.525 km² | 2.109.960 | 2 | 27 | 595 |
| Mecklenburg | 15.473 km² | 208.532 | 5 | 302 | |
| Pommern | 8.686 km² | 103.231 | 4 | 240 |
Bayern | Braunschweig | Hannover | Mecklenburg | Mitteldeutschland | Nordelbien | Sachsen | Schaumburg-Lippe
Gaststatus: Oldenburg | Württemberg
Anhalt | Baden | Bayern | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Braunschweig | Bremen | Hannover | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Mecklenburg | Mitteldeutschland | Nordelbien | Oldenburg | Pfalz | Pommern | Reformierte Kirche (Bayern und Nordwestdeutschland) | Rheinland | Sachsen | Schaumburg-Lippe | Westfalen | Württemberg