Die European Organisation for the Safety of Air Navigation (EUROCONTROL) ist eine Internationale Organisation mit Hauptsitz in Brüssel (Belgien).
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Am 13. Dezember 1960 unterzeichnen in Brüssel Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Bundesrepublik Deutschland die „<Eurocontrol> International Convention relating to cooperation for the safety of Air Navigation“. Sie gründeten damit eine europäische supranationale Organisation für Flugsicherung, der die Wahrnehmung der Flugsicherungsaufgaben im „Oberen Luftraum“ ihrer Mitgliedstaaten übertragen wurde. Das EUROCONTROL-Übereinkommen trat am 1. März 1963 zunächst für 20 Jahre in Kraft. Irland trat 1966 und Portugal 1980 bei.
Für die Kontrolle des Oberen Luftraumes der Mitgliedstaaten Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg wurden die Kontrollzentralen Maastricht und Karlsruhe gebaut (Inbetriebnahme 1972 bzw. 1977), für den Oberen Luftraum von Irland die Kontrollzentrale Shannon. Frankreich und Großbritannien lehnten entgegen dem EUROCONTROL-Übereinkommen den Bau von Kontrollzentralen für ihr Land und die Wahrnehmung der Flugsicherungsdienste in ihrem Luftraum durch EUROCONTROL aus militärpolitischen Überlegungen ab und erklärten diese Haltung mit dem Vorliegen „Höherer Gewalt“.
1976 erklärte Irland, dass es einer Inbetriebnahme der von EUROCONTROL errichteten Kontrollzentrale Shannon nicht zustimmen könne, weil es wegen der hohen Gehaltsunterschiede zwischen dem Personal der nationalen irischen Behörden und dem internationalen Personal einer EUROCONTROL-Kontrollzentrale in Irland zu schweren Sozialkonflikten kommen würde. Die irische Verwaltung würde die Kontrollzentrale Shannon von EUROCONTROL übernehmen und selbst mit eigenem Personal betreiben. Mit den selben Argumenten lehnte Deutschland 1976 die Inbetriebnahme einer EUROCONTROL-Kontrollzentrale Karlsruhe ab und setzte durch, dass die Kontrollzentrale von der Bundesanstalt für Flugsicherung übernommen und in Betrieb genommen wurde.
Im Hinblick auf die Haltung Frankreichs und Großbritannien sowie die Entwicklungen bezüglich der Kontrollzentralen Karlsruhe und Shannon beschlossen die sieben Mitgliedstaaten der Organisation EUROCONTROL 1976, das EUROCONTROL-Übereinkommen zu überarbeiten und für EUROCONTROL einen neuen Aufgabenkatalog zu entwickeln. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten durch das Übereinkommen nicht mehr verpflichtet sein, EUROCONTROL die Wahrnehmung der Flugsicherungsaufgaben in ihrem Oberen Luftraum zu überlassen. EUROCONTROL sollte solche Dienste nur noch auf fakultativer Basis wahrnehmen. Deutschland und Benelux machten von dieser Regelung bezüglich der Kontrolle des Oberen Luftraumes von Benelux und Nordwestdeutschland durch die EUROCONTROL-Kontrollzentrale Maastricht Gebrauch, um den Fortbestand der Kontrollzentrale Maastricht zu sichern. Die anderen Mitgliedstaaten unterstützten diese Haltung, damit EUROCONTROL für seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung von Flugsicherungssystemen den Bezug zur Praxis pflegen und die Ergebnisse in der Praxis erproben und anwenden konnte. Das in dem Sinne erstellte Änderungsprotokoll zum EUROCONTROL-Übereinkommen wurde am 12. Februar 1981 in Brüssel unterzeichnet und der Vertrag ab 1. März 1983 für weitere 20 Jahre verlängert. Der Vertrag zwischen EUROCONTROL und den Staaten Benelux und Deutschland über den Weiterbetrieb der Kontrollzentrale Maastricht durch EUROCONTROL erfolgte am 25. November 1986.
Am 27. Juni 1997 wurde eine weitere Ergänzung zum EUROCONTROL-Übereinkommen unterzeichnet, um die Aufgabenstellung von EUROCONTROL weiter zu spezifizieren, das Management der Organisation effizienter zu gestalten, das Beschlussfassungsverfahren vom Prinzip der Einstimmigkeit auf Mehrheitsbeschlüsse umzustellen und den Beitritt von regionalen Wirtschaftsorganisationen wie die Europäische Gemeinschaft zu ermöglichen. Das Ratifikationsverfahren zu dem Änderungsprotokoll und dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaften ist noch nicht in allen Mitgliedstaaten abgeschlossen, so dass die neuen Elemente des EUROCONTROL-Übereinkommens nur partiell auf der Grundlage des noch geltenden Übereinkommens praktiziert werden können. Heute zählt EUROCONTROL folgende Mitglieder: Neben 27 Ländern der Europäischen Union (Estland und Lettland gehören (noch) nicht dazu) zählen dazu auch Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Monaco, die Schweiz, die Ukraine, Serbien, Montenegro, Norwegen und die Türkei. Seit Herbst 2002 arbeitet die Europäische Gemeinschaft weitgehend wie ein Mitglied von EUROCONTROL mit in der Erwartung, dass das Beitrittsprotokoll für den Betritt der Gemeinschaft zu EUROCONTROL in absehbarer Zeit in Kraft tritt. Die Europäische Gemeinschaft koordiniert entsprechend dem Gemeinschaftsrecht bereits die fachlichen Positionen der EG-Mitgliedstaaten in den Organen von EUROCONTROL und sorgt damit für ein gemeinschaftskonformes Abstimmungsverhalten in den Gremien von EUROCONTROL.
EUROCONTROL beschäftigt rund 2.200 Mitarbeiter aus 36 verschiedenen Ländern an sieben europäischen Standorten. 2004 verzeichnete EUROCONTROL im Luftraum ihrer Mitglieder über 8.900.000 Flüge. Am 10. September, dem verkehrsreichsten Tag im Jahr 2004, registrierte EUROCONTROL 29.495 Flugbewegungen.
EUROCONTROL unterhält in unmittelbarer Nähe zum Maastricht Aachen Airport das Maastricht Upper Area Control Centre (Maastricht UAC), eine Bezirkskontrollstelle, in der EUROCONTROL den oberen Luftraum der Benelux-Länder sowie Nordwestdeutschlands kontrolliert.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."