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Der Erzgebirgische Kreis war eine Verwaltungseinheit des 1806 in ein Königreich umgewandelten Kurfürstentum Sachsen.
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Er grenzte an den Leipziger und Meißnischen Kreis, an Böhmen, den Vogtländischen und Neustädtischen Kreis, an die reußischen Herrschaften und an das Fürstentum Altenburg und hatte eine Größe von rund 111 Quadratmeilen.
Der Kreis umfasste am Ende des 18. Jahrhunderts 8873 Hufen und 93 3/4 Ritterpferde, 12 schriftsässige und 29 amtssässige Städte, 20 Landstädtchen, insgesamt 61 Städte, dazu 76 Amtsassen, 101 Schriftsassen, 78 Vorwerke und Freigüter, 6 Wüstungen und 723 Dörfer.
Der Erzgebirgische Kreis war Teil der dreistufigen Verwaltungsgliederung im Gebiet des späteren Sachsen. Basis dieser Gliederung und untere Einrichtung der landesherrlichen Verwaltung waren die Ämter, die im 14. und 15. Jahrhundert aus den markgräflichen Vogteien hervorgingen. Das 1378 erstellte Einkunftsverzeichnis der Landgrafen von Thüringen und Meißen (Registrum dominorum marchionum Missnensium) nennt u.a. bereits die später zum Erzgebirgischen Kreis gehörigen Ämter Freiberg, Schellenberg und Chemnitz.
Mit dem Erlass der Kanzleiordnung von Kurfürst Moritz entstand 1574 eine Zentralbehörde im Sinne einer Landesregierung. Die Durchorganisation der Verwaltung bis auf die lokale Ebene (Ämterorganisation) führte zur Zuordnung der Ämter zu Amtshauptmannschaften. Diese wurden wiederum zu Kreisen (Kurkreis, Leipziger Kreis, Meißnischer Kreis, Vogtländischer Kreis, Thüringer Kreis, Neustädter Kreis) zusammengefasst, um die im 16. Jahrhundert besonders von den ernestinischen Wettinern hinzugewonnenen Gebiete zu integrieren.
Das Gebiet des Erzgebirgschen Kreises wurde erst 1691 aus dem vergleichsweise großen Meißnischen Kreis herausgelöst. Nachdem beim Wiener Kongress 1815 die sächsischen Grenzen neue festgesetzt wurden, bildete der Erzgebirgische Kreis ab 1816 zusammen mit dem Leipziger Kreis, dem Meißnischen Kreis, dem Vogtländischen Kreis und der Markgrafschaft Oberlausitz die territoriale Gliederung Sachsens.
1835 erfolgte die verwaltungsmäßige Ablösung durch die Kreisdirektionen (ab 1873 Kreishauptmannschaften) Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau. Zu diesem Zeitpunkt umfasste der Erzgebirgische Kreis eine Fläche von 4.581km2.
1. Kreisamt Freiberg mit Grillenburg und folgenden Städten:
2. Amt Augustusburg mit folgenden Städten:
3. Amt Chemnitz mit Frankenberg und Sachsenburg und folgenden Städten:
4. Amt Nossen mit folgenden Städten:
5. Amt Frauenstein mit der Stadt:
6. Amt Altenberg mit folgenden Städten:
7. Amt Lauterstein mit der Stadt:
8. Amt Schwarzenberg mit folgenden Städten:
10. Amt Grünhain