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Enthauptung

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Historische Bildunterschrift: Ein verurteilter chinesischer Krimineller kniet über seinem eigenen Grab und wartet auf die Enthauptung durch den japanischen Henker (Tientsin, China, 1901)
Fra Angelico: Enthauptung der Heiligen Cosmas und Damian, 1348

Die Enthauptung, das Köpfen oder die Dekapitation (über französisch décapiter „enthaupten“ von lateinisch caput „Kopf“) ist die gewaltsame Abtrennung des Kopfes vom Rumpf, entweder als aktive Handlung zum Zwecke der Hinrichtung oder als Unfallverletzung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Historische europäische Entwicklungen der Gerichtspraxis

Rogier van der Weyden
Enthauptung Johannes des Täufers, um 1446 bis 1453

Die Enthauptung wurde früher meist mit einem Schwert oder einer speziellen Axt (Richtbeil) durchgeführt. Seit der Französischen Revolution wurde meist ein Fallbeil eingesetzt, die sogenannte Guillotine. Sie galt im Verhältnis zur Enthauptung durch einen Henker als zuverlässiger und sollte sicherstellen, dass der Tod schnell und sicher eintritt, um unnötige Qualen beim Opfer zu verhindern, wobei diese bei der Französischen Revolution sehr wichtig waren, aber auch die Angst vor dem Tod war ein beliebtes Mittel.

Im Mittelalter galt die Enthauptung im Gegensatz zum Erhängen am Galgen nicht als ehrenrührige Todesstrafe und war dem Adel vorbehalten. In der Französischen Revolution wurde diese Todesart dann auf alle Verurteilten ausgeweitet. Sie wurde auch „Richten mit blutiger Hand“ genannt, im Gegensatz zum Erhängen, dem „Richten mit trockener Hand“.

Zeitweilig war in England den Hochadeligen die Enthauptung in aufrecht kniender Haltung mit dem Schwert vorbehalten, während niedere Ränge auf einem hölzernen Richtblock mit dem Beil enthauptet wurden. Die Enthauptung des knienden Todeskandidaten mit dem Schwert stellt eine erheblich schwierigere Methode dar, die nur von wenigen Scharfrichtern beherrscht wurde.

In Deutschland war das Enthaupten seit 1871 die gesetzlich vorgesehene Exekutionsmethode bei Verfahren der „Zivil“-Justiz (Bei Militärstrafverfahren gab es die gesetzliche Regelung, dass Todesurteile durch Erschießen zu vollstrecken waren). Bei besonders verhassten politischen Gegnern Hitlers (Rote Kapelle, 20. Juli) wurde ab dem 22. Dezember 1942 als Hinrichtungsmethode das Strangulieren angeordnet, da dies eine besonders entwürdigende Todesart war, die mit einem mehrminütigem Todeskampf verbunden war. Zur Zeit des Nationalsozialismus starben ca. 10.000 Menschen durch die Guillotine.

Beim traditionellen rituellen Selbstmord der japanischen Samurai-Kriegerkaste (Seppuku) wurde der Kopf durch den Kaishaku-Nin mit einem Katana oder Wakizashi vom Rumpf getrennt. Hier musste der Schlag so perfekt ausgeführt werden, dass der Kopf erst durch den Fall des Torsos auf den Boden endgültig abgetrennt wurde.

[Bearbeiten] Todeseintritt nach Abtrennung des Kopfes

Es sind zahlreiche Geschichten von Enthaupteten bekannt, die nach ihrer Exekution noch eine Zeit lang weitergelebt haben sollen. So soll der Pirat Klaus Störtebeker nach seiner Hinrichtung noch ohne Kopf an 11 Matrosen seiner versammelten Mannschaft vorbeigelaufen sein, um sie damit (der Sage nach) vor der Hinrichtung zu retten.

Giovanni Aldini, der Neffe von Luigi Galvani, führte auch öffentlich galvanische Experimente [1] an Enthaupteten durch.

Auch aus der Zeit der Französischen Revolution sind Aussagen z. B. über vermeintliche Sprechversuche abgetrennter Köpfe überliefert. Der deutsche Arzt Johannes Wendt und der Franzose Séguret stellten Versuche an, um die Reaktionen der Köpfe zu erforschen. Danach sollten sie beispielsweise noch reflexartig die Augen schließen, wenn eine Hand schnell auf das Gesicht zubewegt oder der Kopf hellem Licht ausgesetzt wurde. Nach einem Bericht des französischen Arztes Beaurieux von 1905 hatte der Kopf eines guillotinierten Verbrechers sogar noch etwa 30 Sekunden auf Zurufe reagiert. Ähnliches wird von Hamida Djandoubi berichtet, der letzten in Frankreich enthaupteten Person (1977).[2]

Der forensische Pathologe Ron Wright ging davon aus, dass nach der Abtrennung des Kopfes das Gehirn für etwa 13 Sekunden weiterleben könne, zumindest seien Augenbewegungen usw. innerhalb dieses Zeitraums möglich. Die genaue Spanne, die das unversorgte Gehirn überlebe, sei von chemischen Faktoren abhängig wie z. B. von der verfügbaren Sauerstoffmenge zum Zeitpunkt der Enthauptung.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. http://www.nzzfolio.ch
  2. http://www.20min.ch/print/story/28455498 Aufgerufen am 14. November 2007.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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