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Die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) kennzeichnet den üblicherweise erwünschten Zustand, dass technische Geräte einander nicht wechselseitig mittels ungewollter elektrischer oder elektromagnetischer Effekte störend beeinflussen. Sie behandelt technische und rechtliche Fragen der ungewollten wechselseitigen Beeinflussung in der Elektrotechnik.
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Die Nutzung elektrischer Energie ist immer mit der Umwandlung elektromagnetischer Feldenergie in andere Energieformen, z. B. in Strahlungsenergie (Glühlampe), mechanische Energie (Motor) oder Wärme, verbunden. Dabei bleiben die Felder nicht zwingend innerhalb der elektrischen Betriebsmittel, sondern können sich auch außerhalb des Betriebsmittels ausbreiten. Felder, die sich frei ausbreiten, können in elektrische Betriebsmittel eindringen und die Funktion des Betriebsmittels beeinflussen. Betriebsmittel, die der Funkkommunikation dienen, wie z. B. Mobiltelefone oder Radioempfangsgeräte, zeichnen sich durch gewollte Aussendung (Mobiltelefon) oder gewolltes Eindringenlassen (Radioempfangsgeräte, Mobiltelefon) von Feldern aus.
Die elektromagnetische Verträglichkeit umfasst alle ungewollten oder gewollten Funktionsstörungen elektrischer oder elektronischer Betriebsmittel durch z. B. elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder und Vorgänge. Darin sind Beeinflussungen durch Ströme oder Spannungen bereits eingeschlossen.
Wesentlich zur Sicherstellung der elektromagnetisch verträglichen Funktion der elektrischen Betriebsmittel sind deren sachgerechter Aufbau und Gestaltung. Nachweis und Bestätigung von Störunempfindlichkeit und hinreichend geringer Störaussendung sind durch EMV-Richtlinien und EMV-Normen geregelt.
Die Europäische EMV-Richtlinie definiert elektromagnetische Verträglichkeit wie folgt:
Daraus werden die grundlegenden Schutzanforderungen abgeleitet, die jedes elektrische Betriebsmittel, das in Verkehr gebracht wird, einhalten muss. Die Schutzanforderungen legen fest, dass einerseits die Störaussendungen des Betriebsmittels so gering sein müssen, dass z. B. Rundfunkempfänger oder andere Betriebsmittel in der Störumgebung nicht unzulässig beeinflusst werden. Dabei handelt es sich um eine Begrenzung der Störquellen. Andererseits sollen die zu erwartenden auf das Betriebsmittel einwirkenden Störgrößen (Felder, Störströme oder Störspannungen) dessen Funktion nicht beeinträchtigen. Das Betriebsmittel muss also hinreichend störfest aufgebaut werden.
Für Betriebsmittel, die die einschlägigen EMV-Normen einhalten, darf vermutet werden, dass die Schutzanforderungen eingehalten sind. Der VDE bzw. die DKE ist in Deutschland zuständig für die Erstellung und Bearbeitung der Normen. In letzter Zeit werden die Normen zunehmend auf internationaler Ebene angeglichen. Daher spielen auch für Deutschland internationale Normungsorganisationen wie IEC, CENELEC und CISPR eine immer stärkere Rolle.
Das übliche Störkopplungsmodell geht von den Begriffen Störquelle, Kopplungspfad und Störsenke aus. Das Störungen erzeugende Betriebsmittel wird als Störquelle (engl. source oder culprit), das beeinflusste Betriebsmittel wird als Störsenke (engl. victim) bezeichnet. Damit es zu einer Beeinflussung der Senke durch die Quelle kommen kann, muss die Störung zur Senke gelangen, um dort als Störgröße wirken zu können. Den Weg zwischen Quelle und Senke nennt man Kopplung oder Kopplungspfad. Kriterium der Güte einer Signalübertragung ist in der EMV der Störabstand.
Man unterscheidet zwischen natürlichen und technischen Störquellen und Störsenken. Als Beispiel für eine natürliche Störquelle gilt ein Blitz, natürliche Senken können Lebewesen sein. Typische technische Störquellen sind z. B. Frequenzumrichter, typische technische Störsenken sind z. B. Funkempfangsgeräte.
Bei der Beeinflussung von Lebewesen durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Größen spricht man auch von elektromagnetischer Umweltverträglichkeit oder EMVU. Der Schutz gegenüber Blitzen wird unter dem Begriff Blitzschutz behandelt. Der Schutz gegenüber elektrostatischen Entladungen wird häufig ebenfalls gesondert betrachtet.
Folgende Kopplungsmechanismen werden unterschieden:
In der EMV wird zwischen leitungsgebundenen und feldgebundenen Störungen unterschieden.
Die typischen Störgeräusche werden zum Beispiel durch GSM-Mobiltelefone verursacht, da diese den HF-Träger niederfrequent, im hörbaren Frequenzbereich, nach einem Zeitmultiplexverfahren ein- und ausschalten. In Lautsprechern kann es durch Induktion zu einer Spannung und in Folge dessen zu Störgeräuschen kommen.
Eine Störung wird dadurch erzeugt, dass in der Störquelle eine Spannung oder ein Strom variiert (moduliert oder geschaltet) wird. Daraus resultieren dann im Zeitbereich transiente oder periodische Spannungs- bzw. Stromänderungen U(t) bzw. I(t).
Physikalisch bedingt ergeben diese Signale U(t) bzw. I(t) des Zeitbereiches ein elektromagnetisches Spektrum im Frequenzbereich U(ω) bzw. I(ω). Diese wirken sich dann ggf. als messbare Störungen in einem unerwünschten Frequenzbereich aus und werden über die oben geschilderten Koppelmechanismen ausgebreitet. Mathematisch beschrieben wird dieses Verhalten mit Hilfe der Fouriertransformation, welche eine Zeitfunktion f(t) in eine Spektralfunktion F(ω) transformiert (mit: ω = 2πf).
Bei einer Rechteckschwingung z. B. enthalten die jeweiligen Flankenwechsel die gesamte spektrale Leistung. Zugehörige Störungen können beispielsweise reduziert werden, indem der Flankenwechsel je Zeitintervall (Steilheit) ΔU/Δt bzw. ΔI/Δt verlangsamt wird.
Die EMV-Störquellen können künstlichen oder natürlichen Ursprungs sein. Beispiele sind:
Durch Funkentstörung an der Störquelle und ausreichende Störfestigkeit der Störsenke ist eine Begrenzung der Störung möglich.
Bei der EMV-gerechten Schaltungsauslegung (lokal, Intrasystem-EMV) wird angestrebt:
Beim gewerkeübergreifenden EMV-Schutz (global, Intersystem-EMV) kommt es darauf an
Durch die Einführung eines Störschutzzonenkonzeptes mit definierten Umgebungsbedingungen für die jeweils zu betreibenden Geräte lässt sich die EMV in Anlagen und Systemen gewährleisten.
Ein Fernsehsender oder ein Mobiltelefon sollen ja gerade mit maximalem Wirkungsgrad senden, also Strahlung produzieren.
Damit diese Strahlung andere Geräte nicht stört, ist das passive EMV-Design genauso wichtig. Das bedeutet:
Die elektromagnetischen Wellen können zum Beispiel in Schaltungen Spannungen bzw. Ströme erzeugen. Diese können im einfachsten Fall zu einem Rauschen im Fernseher, im schlimmsten Fall zum Ausfall der Elektronik führen.
Die Elektromagnetische Verträglichkeit stellt sicher, dass zum Beispiel Herzschrittmacher, die Steuerelektronik von Kraftfahrzeugen oder Flugzeugen) nicht ausfällt. So verbieten z. B. Krankenhäuser Mobiltelefone in bestimmten Bereichen; in Flugzeugen ist der Betrieb von Mobiltelefonen unter bestimmten Auflagen möglich, aber im Allgemeinen noch nicht flächendeckend gestattet (vgl. LuftEBV). Zu den Auflagen in der Luftfahrt gehört ein Nachweis der Elektromagnetischen Verträglichkeit des Flugzeugs mit dem Mobilfunkstandard.
Besondere Aufmerksamkeit beansprucht die Elektromagnetische Verträglichkeit auch im industriellen Maschinen- und Anlagenbau. Hier müssen häufig leistungsstarke elektromechanische Aktoren und empfindliche Sensoren auf engem Raum störungsfrei zusammenarbeiten.
Elektromagnetischen Wellen haben auch Einfluss auf Menschen und die natürliche Umwelt; daher muss auch auf die Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU) geachtet werden.
Die Energieversorgungsunternehmen und der Gesetzgeber schreiben in der EU den Herstellern von Elektrogeräten vor, in Deutschland durch das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, entsprechende Schutzanforderungen einzuhalten, die durch Grenzwerte zur Störfestigkeit oder zur Störaussendung in einschlägigen Normen niedergelegt sind.
Mehr zu diesem Thema findet sich unter dem Stichwort CE-Kennzeichnung mit Informationen zur EMV-Richtlinie, die oft zusammen mit der Niederspannungsrichtlinie angewendet werden muss.
Im Regelfall wird die Einhaltung der Schutzanforderungen vermutet, wenn die auf das Gerät anwendbaren harmonisierten europäischen Normen eingehalten werden, um allen Kunden und Bürgern einen störungsfreien Betrieb von Elektrogeräten zu gewährleisten. Dies führt oft dazu, dass derjenige, der ein Gerät auf dem Europäischen Markt anbietet, EMV-Prüfungen oder gleichwertige Nachweisverfahren anwendet, um die EMV nachzuweisen. Als gleichwertige Nachweisverfahren eignen sich, je nach Komplexität des Geräts, bereits einfache Plausibilitätsbetrachtungen. So wird zum Beispiel eine Glühlampe, die außer dem Glühfaden keine elektrischen oder elektronischen Bauteile enthält, für sich genommen im Betrieb keine Grenzwerte für Hochfrequenzemissionen überschreiten.
Während der letzten Jahre wurden innerhalb Europas Versuche unternommen, die Grenzwerte und Rahmenbedingungen verschiedener Länder einander anzugleichen, z. B. im Rahmen der EMV-Richtlinie.
In Deutschland kümmern sich die Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post), das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bundeswehr im Rahmen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder um die Einhaltung der Schutzanforderungen oder der Grenzwerte.