Als Einliegerwohnung wird eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim bezeichnet, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist (§ 11 des 2. Wohnungsbaugesetzes).
Die Einliegerwohnung muss nicht notwendigerweise gegenüber der Hauptwohnung abgeschlossen im Sinne der Baugesetze sein, aber selbstständig vermietbar. Da wegen der Erhöhung der Ansprüche an den Wohnungsstandard nicht abgeschlossene Einliegerwohnungen kaum noch vermietbar sind, sind sie mittlerweile regelmäßig abgeschlossen. Wenn die Wohnung außerdem noch sanitäre Anlagen und eine feste Kochmöglichkeit enthält, gilt das Gebäude im Steuerrecht als Zweifamilienhaus (§ 75 des Bewertungsgesetzes).
Für Mietverhältnisse über Einliegerwohnungen gelten teilweise besondere gesetzliche Vorschriften, insbesondere hinsichtlich des Kündigungsschutzes (siehe § 573 a des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Ursprünglich dienten Einliegerwohnungen zur Vermietung an die auf Bauernhöfen beschäftigten Landarbeiter, die sogenannten Einlieger. Nach dem Zweiten Weltkrieg war in Deutschland durch das 1. Wohnungsbaugesetz der Einbau von Einliegerwohnungen in neue Einfamilienhäuser vorgeschrieben, um den Wohnungsmangel zu beheben.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."