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Mit Eingemeindung bezeichnet man die Eingliederung einer politischen Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebietes in eine bestehende Gemeinde. Die aufnehmende Gemeinde bleibt dabei bestehen, die eingegliederte Gemeinde wird aufgelöst.
Oft übersehen wird der Unterschied zur Gemeindeneugründung: dabei werden Gemeinden, die fusionieren wollen, aufgelöst und danach von ihnen eine Neugemeinde gegründet. Dies ist keine Eingemeindung. Dieser Prozess fungiert teilweise als Gemeindefusion oder Gemeindezusammenschluss, jedoch ist eigentlich auch eine Eingemeindung eine Form von Fusion bzw. Zusammenschluss.
Nach einer Eingemeindung (aber auch nach Neugründungen) fungiert die aufgelöste Gemeinde oft als satzungsmäßig festgelegter Ortsteil oder Stadtteil, der in der Regel den Namen der ursprünglichen Gemeinde führt. Diese Ortsteile erhalten teilweise auch eine politische Vertretung, den Ortsrat, Ortsbeirat oder Stadtbezirksrat. Je nach Größe der Ortsteile sind teilweise mehrere ehemalige Gemeinden zu einer Ortschaft oder zu einem Stadtbezirk zusammengefasst.
Siehe auch: Umgemeindung, Ausgemeindung
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Eingemeindungen erfolgen meist aus finanziellen oder kommunalpolitischen Gründen und werden von den Bürgern der eingemeindeten Ortschaften oft als negativ empfunden, da sie mit einem Verlust ihrer Unabhängigkeit einhergehen.
Oftmals steht die Eingemeindung in Verbindung mit einer Kommunalreform, bei der Tausende von kleineren Gemeinden größeren Städten zugeordnet oder zu Großgemeinden zusammengefasst wurden. Auch Städte wurden von größeren benachbarten Städten eingemeindet, z. B. Harburg zu Hamburg, Charlottenburg zu Berlin, Wattenscheid zu Bochum, Fallersleben zu Wolfsburg, Rheinhausen zu Duisburg.
Seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts wurden zunehmend kleinere Dörfer zu näherliegenden Städten eingemeindet. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten erfolgten auch politisch motivierte Zwangseingemeindungen, wie z. B. Eibingen im Rheingau zu Rüdesheim am Rhein. Im Zuge der Gemeindereform in den siebziger Jahren wurde die Zahl der Gemeinden in den alten Bundesländern durch Zusammenschlüsse und Eingemeindungen von 24.282 (1968) auf 8.513 (2004) verringert. Auch diese Zusammenschlüsse erfolgten nicht immer nach dem Prinzip der Freiwilligkeit, und sorgen teilweise noch heute für Unmut in der Bevölkerung der ehemaligen Gemeinden. In Ostdeutschland fanden in den 1990er und 2000er Jahren umfangreiche Gemeindegebietsreformen statt. Neben dem bezweckten Wegfall kleinster Verwaltungseinheiten wurde dieses Mittel auch bei überschuldeten Kommunen, wie z.B. der Gemeinde Kittlitz oder der Stadt Siebenlehn in Sachsen angewandt. 2007 fand eine kommunale Gebietsreform in Sachsen-Anhalt statt, in Mecklenburg-Vorpommern ist eine solche in Planung.
Eingemeindungen sind laufend während des 19. und 20. Jahrhundert durchgeführt worden. So wurden in Wien laufend die ehemaligen Vororte, die noch kleiner waren als die heutigen Wiener Gemeindebezirke eingemeindet. Aber auch bei den anderen Städten war dies der Fall. Bei den Gemeindereformen wurden aber auch meist mehrere kleinere Katastralgemeinden zu einer Großgemeinde zusammengeschlossen.
Aufgrund des ausufernden Wachstums (vor allem Einkaufszentren und billige Gewerbeflächen) von „Speckgürtelgemeinden” rund um die Großstädte (Prominenteste Beispiele: Wals bei Salzburg; Rum bei Innsbruck; Pasching bei Linz; Vösendorf bei Wien) und des damit verbundenen Kaufkraftabflusses entstehen massive infrastrukturelle und wirtschaftliche Probleme für die Regionen. Raumordnungsexperten fordern in Österreich längst schon neue Gemeindegebietsreformen, stoßen aber bei den Politikern in Österreich weitgehend noch auf taube Ohren, da das Raumordnungsmittel „Eingemeindung” oft als negativ verstanden wird.