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Der Begriff Eigenschaft bezeichnet in einem allgemeinen Verständnis das zum Wesen einer Person oder Sache gehörende Merkmal.[1] Ferner wird darunter allgemein ein realisiertes Merkmal, eine Funktion, ein Attribut oder eine Qualität, die einer Klasse von Objekten, Prozessen, Relationen, Ereignissen, einer Handlung, einer Person oder Personengruppe gemeinsam ist und sie von anderen unterscheidet, verstanden. In der Informatik bezeichnet eine Eigenschaft bei vielen objektorientierten Sprachen ein Attribut einer Klasse. In Bezug auf physikalische und chemische Eigenschaften von Stoffen wird der Begriff im Sinne von Stoffeigenschaft verwendet.
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Die philosophische Kategorie der Eigenschaft ermöglicht vor allem, die Dinge und Prozesse in ihrem universellen Zusammenhang einzeln oder in Klassen zum Zwecke der Erklärung und Auflistung zu unterscheiden. Die Eigenschaften resultieren aus der Beschaffenheit des Objektes und aus der Art der Wechselwirkung mit anderen Objekten. Eigenschaften, die unabhängig von der Wechselwirkung von anderen Objekten existieren, werden auch wesentliche Eigenschaften genannt. Für Erkenntnistheorien, die die Existenz solcher wesentlicher Eigenschaften annehmen, sind sie das hauptsächliche Ziel der Erkenntnis.
Ob Eigenschaften außerhalb des Bewusstseins existieren, kommt darauf an, ob man eine vom Bewusstsein unabhängige Wirklichkeit anerkennt. Die meisten tun dies und auch, dass Eigenschaften objektiv feststellbar sind.
Ob einem Objekt eine Eigenschaft zukommt, wird gewöhnlich im Experiment untersucht und verifiziert oder falsifiziert. Dabei können Störungen der Feststellungen auftreten, wenn die Methode der Untersuchung eine Wechselwirkung zum Objekt ausübt, wie dies in der Mikrowelt zum Beispiel bei Elementarteilchen möglich ist.
So unterscheidet beispielsweise John Locke zwischen primären und sekundären Eigenschaften. George Berkeley betrachtet alle Eigenschaften als sekundär, was er damit begründet, dass die Eigenschaften als Resultat der subjektiven Wahrnehmung und Empfindung im Bewusstsein entstehen würden.
Bei der wissenschaftlichen Untersuchung von Begriffen unterscheidet man heute die Extension und Intension.
Besitzen die Objekte einer Klasse ein Maß an Intension, so können sie graduell untersucht und zugeordnet werden.
Bei der Feststellung der Extension geht es um die Bestimmung der Anzahl der Objekte, denen bestimmte Eigenschaften zugeordnet werden.
Die festgestellte Gleichheit zweier oder mehrerer Objekte bezüglich einer Eigenschaft besagt noch nichts im Hinblick auf die Gleichheit oder Ungleichheit dieser Objekte hinsichtlich anderer Eigenschaften aus (siehe auch Identität).
Objekte mit einer oder mehreren gleichen Eigenschaften (das heißt wesentlichen Eigenschaften, die eine Bestimmtheit beziehungsweise Unterscheidung zulassen) lassen sich zu entsprechenden Objektklassen vereinigen. Dabei sind theoretisch drei Fälle zu unterscheiden:
Da vielen Definitionen zufolge jedes Ding unendlich viele Eigenschaften hat, kommt praktisch nur der dritte, schwierige Fall in Frage.
Im Erkenntnisprozess muss das Erkenntnissubjekt auf das Erkenntnisobjekt einwirken (das heißt als notwendige Voraussetzung des sinnlichen Erkennens). Die Objekte werden auf Grund gemeinsamer Eigenschaften theoretisch zu Klassen vereinigt. Einzelne Repräsentanten dieser Klassen werden praktisch beobachtet, mit ihnen wird unter entsprechenden Bedingungen experimentiert. In der Theorie werden die bei jeder Klassenbildung unterstellten Idealisierungen beibehalten, teilweise noch präzisiert. Die auf diesem Wege erkannten Eigenschaften sind daher nicht zwangsläufig mit denen von Objekten außerhalb der entsprechenden Erkenntnissituation identisch. Man nimmt dennoch allgemein an, dass der Mensch die Eigenschaften von Objekten relativ sicher feststellen kann.
Jürgen Mittelstraß: Eigenschaft. In: Mittelstraß (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie. 2. Aufl., Stuttgart / Weimar 2005, S. 283 f., ISBN 3-476-02108-4.