Ein Ehrengrab ist Ausdruck der Ehrung Verstorbener durch Städte oder Gemeinden für Bürger, die zu Lebzeiten besondere Verdienste erworben haben. Wenn keine Nachkommen oder Institutionen vorhanden sind, die sich um die Gräber dieser Persönlichkeiten kümmern, übernehmen die Gemeinden oder Städte zudem die Verantwortung für die Gräber und finanzieren die Grabpflege. So wird zum einen die Erinnerung an die verdienten Bürger wach gehalten. Zum anderen werden mit den Ehrengräbern vielfach Zeugnisse der Kulturgeschichte bewahrt, wenn zum Beispiel Friedhöfe geschlossen und kunstvolle Grabstätten durch aufwändige Umbettungen nur mit öffentlichen Mitteln erhalten werden können.
Die Vergabe, Finanzierung und Pflege von Ehrengräbern wird in den deutschsprachigen Ländern in ihren Grundzügen ähnlich gehandhabt. Deshalb wird im folgenden am Beispiel Berlins, das die größte Anzahl derartiger Stätten unterhält, die entsprechende Verordnung stellvertretend für weitere Gemeinden und Städte dargestellt. Die anschließende Auflistung einiger weiterer Städte erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat illustrativen Charakter.
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Von den rund 200 Berliner Friedhöfen enthalten ca. 80 Friedhöfe rund 740 Ehrengrabstätten mit über 800 Ehrengräbern; die Differenz erklärt sich aus der Tatsache, dass in einigen Familiengräbern mehrere geehrte Personen bestattet sind. Die Berliner öffentliche Ehrengrabpflege geht auf einen Beschluss des Senates aus dem Jahr 1952 zurück und wurde durch eine Allgemeine Anweisung für die Anerkennung, Überlassung und Pflege ... geregelt, die zu Beginn 60 Grabstätten zu Gute kam. Die heutige Grundlage bildet § 12, Abs. 6 des „Gesetzes über die landeseigenen und nichtlandeseigenen Friedhöfe Berlins“ (Friedhofgesetz) vom 1. November 1995. Danach stellt das Land Berlin unentgeltlich Ehrengräber zur Verfügung, deren Kosten von den zuständigen Bezirksämtern getragen werden:
Vorschläge zur Anerkennung von Ehrengräbern kann jeder Bürger bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einreichen. Die Ernennung erfolgt – frühestens 5 Jahre nach dem Tod der vorgeschlagenen Person – durch Senatsbeschluss für die geltende Mindestruhezeit von 20 Jahren, die in der Regel anschließend verlängert wird. Die Grabstätten werden mit rötlichen Steinen gekennzeichnet, die die zweizeilige Aufschrift Ehrengrab, Land Berlin über dem Wappen der Stadt tragen. Berliner Ehrengräber haben beispielsweise Dietrich Bonhoeffer, Bertolt Brecht, Wilhelm Busch, Theodor Fontane, die Brüder Grimm, Georg Ludwig Hartig, Heinrich von Kleist, Annedore Leber, Otto Lilienthal, Felix Mendelssohn Bartholdy, Marg Moll, Georg Schumann, Ernst Reuter, Joachim Ringelnatz, Heinrich Zille und Arnold Zweig.
Im Jahr 2003 entschied der Senat, die aus den USA überführte Urne des in Berlin geborenen Philosophen Herbert Marcuse in einem Ehrengrab beizusetzen. Auch der 2004 verstorbene Starfotograf Helmut Newton, der 1920 als Helmut Neustädter in Berlin zur Welt kam, erhält auf Beschluss ein Ehrengrab, wobei der Senat von der Regel, erst 5 Jahre nach dem Tod zu entscheiden, als Ausnahmeregelung abrückte. Eine weitere Ausnahmeregelung hatte der Senat beispielsweise 2002 für Hildegard Knef vorgenommen.
siehe Hauptartikel: Liste gewidmeter Gräber der Stadt Wien
Um den 1874 eröffneten Wiener Zentralfriedhof für die Bevölkerung attraktiv zu machen, wurden Gruppen von Ehrengräbern angelegt, die berühmten Persönlichkeiten gewidmet waren. Zu diesem Zweck wurden auch auf anderen Wiener Friedhöfen beerdigte Berühmtheiten wie Ludwig van Beethoven und Franz Schubert exhumiert und hierher überführt oder erhielten wie Wolfgang Amadeus Mozart ihnen gewidmete Grabdenkmäler. Zur Zeit gibt es auf dem Zentralfriedhof mehr als 350 Ehrengräber und über 600 ehrenhalber gewidmete Gräber, auf den anderen Wiener Friedhöfen existieren in Summe einige hundert weitere ehrenhalber gewidmete Gräber.
In Salzburg erfolgt die Erklärung zum Ehrengrab durch den Gemeinderat der Stadt für einen dreißigjährigen Zeitraum und kann dann jeweils um dreißig Jahre verlängert werden. Dem Schriftsteller Hermann Bahr, dem Bergsteiger Ludwig Purtscheller und rund weiteren 25 verdienten Bürgern richtete die Mozartstadt Ehrengräber auf dem Kommunalfriedhof ein.
Zürich unterhält beim Krematorium Nordheim ein so genanntes Ehrengrab der Anatomie. In diesem Gemeinschaftsgrab werden auf Wunsch die Urnen von Personen beigesetzt, die sich nach ihrem Tod dem Anatomischen Institut der Universität Zürich für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt hatten.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."