Die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union wurden offiziell am 26. Oktober 2005 aufgenommen. Obwohl alle Mitgliedsstaaten der EU allen bisherigen Stadien des Beitrittsprozesses zugestimmt haben, ist ein Beitritt der Türkei höchst umstritten. Ein möglicher EU-Beitritt ist bereits seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in der politischen Diskussion.
Neben den Befürwortern (wie der britischen Regierung unter Gordon Brown) gibt es auch Regierungen, die einen türkischen EU-Beitritt ablehnen (insbesondere Österreich). Gerade für Deutschland ist diese Frage auch innenpolitisch zu betrachten, da in den Wirtschaftswunderjahren nach 1960 viele Gastarbeiter aus der Türkei ins Land gekommen sind.
Auch die Vereinigten Staaten haben den Staaten der EU eine Aufnahme der Türkei mehrmals nahegelegt, weil sie einen geostrategischen Vorteil für die westliche Welt durch die Integration der Türkei in die EU erwarten.
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Nach dem Beschluss des Rates der EU-Regierungen zur Aufnahme von Verhandlungen, wurde formal das Mandat an die Europäische Kommission übertragen, die die Verhandlungen führt. In den kommenden Jahren reisen EU-Beamte regelmäßig in die Türkei, um die Fortschritte bei der Anpassung der politischen, ökonomischen und rechtlichen Standards an das EU-Regelwerk zu überprüfen. Die Türkei muss in den nächsten Jahren den kompletten rechtlichen Besitzstand der EU übernehmen. Das Regelwerk umfasst 35 Kapitel. Darin sind alle Rechtsakte (Europäisches Recht) wie z. B. Verträge der Europäischen Union, die Verordnungen und Richtlinien enthalten (Siehe auch: Acquis communautaire).
Die Ergebnisse dieses Monitorings fließen in einen Bericht über den Stand der Reformen ein, den die Kommission jeweils im Herbst veröffentlicht. Die Kommission stellt schließlich fest, ob und wann die rund 35 Beitrittskapitel abgeschlossen sind. Nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlamentes erklärt der Rat der EU-Regierungen die Beitrittsverhandlungen für abgeschlossen und setzt ein Datum für den formalen Beitritt fest.
Als „Notbremse“ wird der Brüsseler Gipfelbeschluss eine Ausstiegsklausel enthalten: Wenn ein Drittel der EU-Mitgliedsstaaten es fordert oder wenn der Reformprozess in der Türkei in den Kernbereichen Menschenrechte, Minderheitenschutz und Meinungsfreiheit ins Stocken gerät, können die Verhandlungen ausgesetzt werden.
Zweite Hürde ist die Ratifizierung des Beitrittsvertrages in allen EU-Mitgliedsländern, per Parlamentsentscheid oder Referendum: Scheitert sie in nur einem Land, findet der Beitritt nicht statt. Als dritte Hürde wurde auf Druck Österreichs im Rahmentext der Beitrittsverhandlung am 3. Oktober 2005 festgelegt, dass auch die wirtschaftliche und politische Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union am Ende der Verhandlungen eine Rolle spielt.
Bereits 1959 bewarb sich die Türkei um eine Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). 1963 wurde zwischen der Türkei und der EWG ein Assoziierungsabkommen geschlossen, das sogenannte Ankara-Abkommen. Der Vertrag stellte der Türkei erstmals auch eine Mitgliedschaft in Aussicht. Dieser „Vorbereitungsphase“ sollte am Ende einer Übergangphase in der Endstufe die Zollunion und damit eine mögliche spätere türkische Mitgliedschaft in der EG folgen.
Am 1. Januar 1996 wurde zum ersten Mal zwischen der EU und einem Nichtmitglied der EU die Zollunion eingeführt. Seit diesem Datum gilt in der Türkei das europäische Wirtschaftsrecht, dem Ankara die eigenen Handelsbeziehungen mit Nicht-EU-Ländern – „Drittländern“ – anzupassen hat. Da die Türkei kein Mitspracherecht in Brüssel hat – auch dann nicht, wenn es um Wirtschafts- und Handelsfragen geht – sieht sie sich bei diesem Abkommen als stark benachteiligt. „Die Türkei“ so formuliert eine Untersuchung der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), „[gibt] Teile ihrer nationalen Souveränität [ab], ohne gleichzeitig wirklich Einfluss auf den multinationalen Entscheidungsprozess zu haben“.
Nachdem die damalige EG 1989 einen Antrag der Türkei auf Vollmitgliedschaft noch abgelehnt hatte, wurde auf dem EU-Gipfel in Luxemburg im Dezember 1997 entschieden, dass sie für einen Beitritt in Frage käme. Da jedoch der Gipfel beschloss, für 1998 Beitrittsverhandlungen mit Zypern, Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik und Slowenien aufzunehmen, fühlte sich die türkische Regierung brüskiert. Ministerpräsident Mesut Yılmaz verkündete daher verärgert den Abbruch der Gespräche mit der EU.
Am 11. Dezember 1999 erhielt die Türkei offiziell den Status als Beitrittskandidaten zuerkannt. Auf dem Gipfel von Kopenhagen 2002 beschloss die EU, im Dezember 2004 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu entscheiden, sobald die Türkei die Kopenhagener Kriterien erfülle.
Ein wichtiger Grund für diesen Sinneswandel der EU war der Beginn umfassender Reformen im Zivilrecht. Schon unter Bülent Ecevit (1999–2002) wurde eine Zivilrechtsreform durchgeführt, die vor allem die rechtliche Stellung der Frau verbesserte. Die Türkei stärkte auch die Menschen- und Freiheitsrechte (z. B. Versammlungs- und Demonstrationsrecht).
Die neue Regierung der Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP) unter Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan legte 2002 bei ihrem Amtsantritt ein Paket von Gesetzesänderungen vor, das u. a. die Abschaffung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten, ein Verbot der Folter, das Ende der Straffreiheit für Polizisten, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit und Maßnahmen gegen die Unterdrückung der kurdischen Minderheit ebenso vorsieht wie den freien Gebrauch des Kurdischen, Kurdischunterricht und kurdische Radio- und Fernsehkanäle.
Obwohl diese gesetzlichen Grundlagen geschaffen wurden, gibt es Probleme bei der praktischen Umsetzung. Sie scheitert derzeit auch an den staatlichen Behörden und ihren Mitarbeitern. Zwar erteilte die Regulationsbehörde für Fernseh- und Radiosender (RTÜK) am 18. August 2004 drei Privatsendern im Südosten der Türkei die Lizenz, in Kurdisch zu senden, auch der staatliche Sender TRT 3 darf Sendungen auf Arabisch, Zazaki, Kurmancî und anderen Sprachen ausstrahlen, doch ist etwa bei den Regionalsendern ein ungestörter Sendebetrieb kurdischer Radio- und Fernsehstationen auf Grund andauernder staatlicher Interventionen bisher nicht durchgängig möglich. Kurdischkurse sind lediglich für Erwachsene erlaubt. Auch forderte die Staatsanwaltschaft in Ankara das Verbot der Lehrergewerkschaft Eğitim Sen, weil sie in ihrer Satzung die Forderung nach muttersprachlichem Unterricht für Minderheiten stellt. Daher spielen die politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zustände im Osten der Türkei bei den EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei eine Schlüsselrolle.
Im September 2004 stellte eine Expertengruppe der Europäischen Union fest, dass es in der Türkei heute keine staatlich geduldete systematische Folter mehr gebe, da nur einzelne Personen oder Personengruppen die Folter ausübten. Mit der gleichfalls im September anstehenden Verabschiedung einer weitgehenden Strafrechtsreform werde die Rechtsstaatlichkeit der Türkei gefestigt. Daraufhin empfahl am 6. Oktober die EU-Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.
Am 17. Dezember 2004 entschieden die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel, dass ab dem 3. Oktober 2005 mit der Türkei Verhandlungen über den EU-Beitritt aufgenommen werden. Voraussetzungen dafür sind jedoch die Fortsetzung der begonnenen Reformen, eine weitere Verbesserung der Menschenrechtssituation und insbesondere die Unterzeichnung eines Abkommens über eine Zollunion mit den 10 neuen EU-Mitgliedsstaaten (darunter auch Zypern) noch vor Beginn dieser Verhandlungen.
Problematisch ist weiterhin der Umgang der Türkei mit religiösen Gruppen, die nicht offiziell als Minderheit im Sinne des Vertrags von Lausanne von 1923 anerkannt werden (so werden die Griechen, Armenier und Juden anerkannt). Die EU sieht neben den türkischen Christen vor allem die Aleviten (immerhin ca. ein Drittel der Türken) als nicht ausreichend gleichgestellt. So kritisierte die Europäische Kommission in ihrer „Empfehlung zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt“ vom 4. Oktober 2004 ausdrücklich, dass die Aleviten nach wie vor nicht als muslimische Minderheit anerkannt sind.
Am 29. September 2005 trafen sich die 25 Botschafter der EU-Staaten in Brüssel, um Verhandlungsziele für die Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober festzulegen. Österreich blockierte eine Einigung und forderte als einziges Mitgliedsland, der Türkei neben einer Vollmitgliedschaft auch eine Alternative anzubieten. Am 27. September wiederholte der dänische Premier Rasmussen die schon auf früheren EU-Gipfeln geäußerten Bedenken, ob die EU einen Türkei-Beitritt verkraften könne. Auch EVP-Abgeordnete im EU-Parlament traten für eine Alternative (privilegierte Partnerschaft) zur Vollmitgliedschaft der Türkei ein, obwohl die EVP am 26. Januar 2005 beschloss, der AKP einen Beobachterstatus als Vorstufe für eine spätere Mitgliedschaft in der EVP zu gewähren.[1]
Am 3. Oktober 2005 konnten sich alle 25 europäischen Außenminister in Luxemburg auf einen gemeinsamen Rahmentext einigen. Österreich verzichtete auf seine Forderung, der Türkei als Alternative zur Vollmitgliedschaft ein anderes Modell anzubieten, was die Türkei vehement abgelehnt hatte. Letztlich blieb es bei dem Satz: „Gemeinsames Ziel der Verhandlungen ist die Mitgliedschaft“. Als Kompromiss wird nun am Ende der Beitrittsverhandlungen, nach 10 bis 15 Jahren, nicht nur geprüft, ob die Türkei die Beitrittskriterien erfüllt, sondern auch ob die Europäische Union deren Aufnahme wirtschaftlich und politisch verkraften kann. Damit sind die Hürden für die Aufnahme so hoch wie noch nie zuvor für einen Kandidaten. Da die Türkei diesen Bedingungen umgehend zustimmte, konnten die Beitrittsverhandlungen wie vorgesehen formell noch am 3. Oktober beginnen. Gleichzeitig wurden zur Überraschung vieler Beobachter auch die Verhandlungen mit Kroatien wieder aufgenommen. Für diesen Schritt hatte sich die österreichische Regierung stark gemacht, sie dementierte jedoch zugleich offiziell, diese Entscheidung mit der Türkei-Frage verknüpft zu haben.
Am 9. November 2005 veröffentlichte der Erweiterungskommissar Olli Rehn die jährliche Beurteilung. Darin werden der Türkei Fortschritte im politischen und wirtschaftlichen Gebiet attestiert. Kritisiert wird vor allem die Lage der Menschenrechte, Meinungsfreiheit und der Schutz von Minderheiten. Exemplarisch kritisiert der Bericht den später eingestellten Prozess gegen Orhan Pamuk wegen seiner Äußerungen zum Völkermord an den Armeniern.
„Der Wandel geht in diesem Jahr langsamer voran. Die Umsetzung der Reformen ist nicht ausgewogen. Deshalb sind große Anstrengungen nötig auf dem Feld der Meinungsfreiheit, bei den Frauenrechten, bei den Gewerkschaften und den Rechten der nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften.“
– Olli Rehn: Erweiterungskommissar der EU
Im März 2006 wurde die Öffnung des zweiten Verhandlungskapitels zum Thema Bildung und Kultur verzögert. Einige EU-Staaten (u. a. Frankreich und Deutschland) forderten die Verbindung des Kapitels mit Fragen der Menschenrechte und der Kurdenfrage. Andere EU-Staaten, allen voran England und Finnland, lehnten eine Politisierung des rein auf Harmonisierung der Rechtsnormen ausgelegten Themas ab. Das Thema Menschenrechte käme planmäßig erst im Kapitel Justiz und Inneres auf die Tagesordnung, argumentierten sie.
Im Fortschrittsbericht 2006 der EU wurden Mängel bei der Abschaffung der Folter, dem Versuch, Kontrolle über die Armee zu gewinnen, und der Chance auf freie Meinungsäußerung aufgeführt.[2][3] Da die Türkei sich bis zum EU-Gipfel im Dezember 2006 weigerte das Ankara-Protokoll (ein Zusatzprotokoll zum Ankara-Abkommen von 1963) zu ratifizieren, beschloss der Europäische Rat auf dem Gipfel die Suspendierung von acht Verhandlungskapiteln.
Am 10. Januar 2007 kamen der damalige türkische Außenminister und heutige Staatspräsident Abdullah Gül, der Staatsminister für die EU Ali Babacan und alle Vertreter der zuständigen Ministerien zusammen. Es wurde beschlossen, sich einen eigenen, von der EU unabhängigen, Reformplan zur Erfüllung der Beitrittskriterien zu erstellen. Laut diesem Plan soll das Kapitel Justiz und Grundrecht und das Kapitel Justiz, Freiheit und Sicherheit bis Oktober 2009 abgeschlossen sein. Alle anderen Kapitel bis 2013. Um dieses Ziel zu erreichen sollen Gesetze geändert (z. B. Vereinsgesetz) bzw. neue Gesetze verabschiedet werden.[4][5]
Am 6. Mai 2007 wurde Nicolas Sarkozy zum Staatspräsident Frankreichs gewählt. Er machte Wahlkampf mit dem Versprechen, den Beitrittsprozess der Türkei zu stoppen und durch Verhandlungen für eine andere Art der privilegierten Zusammenarbeit zu ersetzen. Er hat politische Vorbehalte gegen die für Juli 2007 geplante Eröffnung des Kapitels zu Wirtschafts- und Währungspolitik angemeldet. Die französische Regierung verhinderte am 24. Juni 2007 die Eröffnung des Dritten Kapitels „Wirtschafts- und Währungspolitik“ der Beitrittsverhandlungen.[6]. Am 27. August 2007 revidierte Sarkozy seine Position zum EU-Beitritt der Türkei und stellte unter Bedingungen eine Fortsetzung der Beitrittsgespräche in Aussicht.[7]
Am 22. Juli 2007 wurde bei einer vorgezogenen Parlamentswahl die AKP von Regierungschef Erdoğan als Regierungspartei bestätigt. Sie hat auch nach der Wahl die absolute Mehrheit der Sitze im Parlament inne. Im Gegensatz zu den Oppositionsparteien CHP und MHP hat die AKP mit einer Fortführung des EU-Kurses um Stimmen geworben. Die anderen Parteien hatten eine EU-skeptischere Linie verfolgt.[8]
Nach erfolgter Parlamentswahl und der Wahl von Abdullah Gül zum Präsidenten hielt Regierungschef Erdoğan am 31. August 2007 eine Grundsatzrede mit der Ankündigung der Erhöhung des Reformtempos. Der Annäherungskurs würde auch unabhängig von der Eröffnung neuer Kapitel vorangetrieben. Zudem solle eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Folter verfolgt werden.[9]
Durch die im Herbst 2007 verstärkt aus dem Irak heraus durchgeführten Terroranschläge der Untergrundorganisation PKK wurde die Aufmerksamkeit der türkischen Regierung weg von den Reformen hin zur PKK gelenkt. Insbesondere die von der EU angemahnten Verbesserungen bei den Minderheitenrechte der Kurden waren durch die neue Gewalt innenpolitisch nicht opportun. Entsprechend negativ fiel auch der Fortschrittsbericht 2007 aus, in dem vor allem mangelhafte Religionsfreiheit für Christen und unzureichende Meinungsfreiheit bemängelt wurden. Gelobt wurde die demokratische Beilegung des Rechtsstreits zwischen Regierung und Opposition um die Wahl Abdullah Güls zum türkischen Präsidenten, gegen die auch das türkische Militär Vorbehalte geäußert hatte.[10]
Anfang 2008 eröffnete der Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalçınkaya ein Verbotsverfahren gegen die AKP wegen des vorgeblichen Versuchs die säkulare Grundordnung der Türkei zu untergraben. Vorausgegangen war ein Beschluss des türkischen Parlaments mit den Stimmen der MHP und AKP zur Abschaffung des Kopftuchverbots für Studentinnen. Das Verfahren führte zu einer wieder stärkeren Zustimmung der türkischen Bevölkerung zum EU-Prozess.[11] Am 30. Juli 2008 wurde der Verbotsantrag abgelehnt. Sechs der elf Richter stimmten für ein Verbot, womit die notwendige Anzahl von sieben Stimmen knapp verfehlt wurde. Somit darf die Partei weiter regieren, wobei jedoch gem. Art. 69 der Verfassung staatliche Unterstützungen für die AKP teilweise versagt werden. [12]
Im Zuge des Besuches des amtierenden EU-Komissionspräsidenten José Manuel Barroso in der Türkei im April 2008 wurden in der Türkei einige Reformen verabschiedet, welche die Grundrechte von religiösen Minderheiten stärken. So stellte das türkische Religionsamt in einer Fatwa klar, dass eine Abkehr vom Islam hin zu einer anderen Religion ausdrücklich erlaubt sei.[11] Darüber hinaus entschied das türkische Parlament die Rückgabe der vor Jahrzehnten beschlagnahmten Immobilien an die jüdischen und christlichen Religionsgemeinschaften.[13]
Nach einer längeren Reformpause stellte der Regierungssprecher Cemil Çiçek das 131 Punkte umfassende „Dritte Nationale Programm“ (3. Ulusal Program) vor. Es beinhaltet eine Vielzahl von Anpassungsreformen. Die insgesamt 131 rechtlichen Änderungen und 342 Verordnungen sollen innerhalb von vier Jahren umgesetzt werden. Dabei sollen viele Standards des alltäglichen Lebens an die EU-Normen angepasst werden. Darunter sind Punkte wie zum Beispiel der Kampf gegen Plagiate, Umweltschutz sowie gewerkschaftliche Rechte. Die Institution des Ombudsmannes soll eingerichtet werden. Für das Parteiengesetzt und eine Änderung der Parteifinanzierung wird eine Verfassungsänderung angestrebt. Wenn diese Änderungen vollzogen sind soll es eine höhere Transparenz und Parteienkontrolle sowie mehr Rechte für Parteimitglieder geben. [14]
| Kapitel | Screening (abgeschlossen) | Verhandlung | |
|---|---|---|---|
| 1. Freier Warenverkehr | 16. Januar 2006 – 24. Februar 2006 | ||
| 2. Freizügigkeit der Arbeitnehmer | 19. Juli 2006 – 11. September 2006 | – | |
| 3. Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr | 21. November 2005 – 20. Dezember 2005 | suspendiert | |
| 4. Freier Kapitalverkehr | 25. November 2005 – 22 Dezember 2005 | 17. Juni 2008 eröffnet | |
| 5. Vergaberecht | 7. November 2005 – 28. November 2005 | – | |
| 6. Gesellschaftsrecht | 21. Juni 2006 – 20. Juli 2006 | – | |
| 7. Schutz geistiger Eigentumsrechte | 6. Februar 2006 – 3. März 2006 | 17. Juni 2008 eröffnet | |
| 8. Wettbewerbsrecht | 8. November 2005 – 2. Dezember 2005 | 28. Juni 2006 eröffnet | |
| 9. Finanzdienstleistungen | 29. März 2006 – 3. Mai 2006 | suspendiert | |
| 10. Informationsgesellschaft und Medien | 12. Juni 2006 – 14. Juli 2006 | ab 18. Dezember 2008 | |
| 11. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | 5. Dezember 2005 – 26. Januar 2006 | suspendiert | |
| 12. Lebensmittelsicherheit, Veterinärpolitik und Pflanzenschutz | 9. März 2006 – 28. April 2006 | – | |
| 13. Fischerei | 24. Februar 2006 – 31. März 2006 | suspendiert | |
| 14. Verkehrspolitik | 26. Juni 2006 – 28. September 2006 | suspendiert | |
| 15. Energie | 15. Mai 2006 – 16. Juni 2006 | bis voraussichtlich Juni 2008 | |
| 16. Steuerpolitik | 6. Juni 2006 – 12. Juli 2006 | bis voraussichtlich Juni 2008 | |
| 17. Wirtschafts- und Währungspolitik | 16. Februar 2006 – 23. März 2006 | – | |
| 18. Statistiken | 19. Juni 2006 – 18. Juli 2006 | 26. Juni 2007 eröffnet[6] | |
| 19. Sozialpolitik und Beschäftigung[1] | 8. Februar 2006 – 22. März 2006 | – | |
| 20. Unternehmens- und Industriepolitik | 27. März 2006 – 5. Mai 2006 | 29. März 2007 eröffnet | |
| 21. Transeuropäisches Verkehrsnetz | 30. Juni 2006 – 29. September 2006 | 19. Dezember 2007 eröffnet | |
| 22. Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente | 11. September 2006 – 10. Oktober 2006 | – | |
| 23. Justiz und Grundrechte | 7. September 2006 – 13. Oktober 2006 | – | |
| 24. Justiz, Freiheit und Sicherheit | 23. Januar 2006 – 15. Februar 2006 | – | |
| 25. Wissenschaft und Forschung | 20. Oktober 2005 – 14. November 2005 | abgeschlossen | |
| 26. Bildung und Kultur | 26. Oktober 2005 – 16. November 2005 | bis voraussichtlich Juni 2008 | |
| 27. Umwelt | 3. April 2006 – 2. Juni 2006 | – | |
| 28. Verbraucher- und Gesundheitsschutz | 8. Juni 2006 – 11. Juli 2006 | 19. Dezember 2007 eröffnet | |
| 29. Zollunion | 31. Januar 2006 – 14. März 2006 | suspendiert | |
| 30. Beziehungen nach Außen | 10. Juli 2006 – 13. September 2006 | suspendiert | |
| 31. Außenpolitik, Sicherheits- und Verteidigungspolitik | 14. September 2006 – 6. Oktober 2006 | – | |
| 32. Finanzkontrolle | 18. Mai 2006 – 30. Juni 2006 | 26. Juni 2007 eröffnet[6] | |
| 33. Finanz- und Haushaltsbestimmungen | 6. September 2006 – 4. Oktober 2006 | – | |
| 34. Institutionen | – | – | |
| 35. Andere Fragen | – | – |
Verhandlungsschwierigkeit:
„Hier ist die Türkei, die Herrin der Meerengen, die Wächterin vieler Tore.[11]“
Die geopolitische Bedeutung der Türkei ist zwar erheblich (sei es in Zentralasien wie dem Nahen Osten)[15], doch ergibt sich daraus eine schwer kalkulierbare Situation mit positiven wie negativen Aspekten. Während die USA lange Zeit vor allem nur die positiven Seiten sahen, sind einige europäische Staaten derzeit skeptisch.
Ein Beitritt der Türkei würde viele noch zu lösende Konflikte in den Aufgabenbereich der EU-Politik stellen.[16] Die Konflikte in den Nachbarstaaten der Türkei, auf die die EU derzeit wenig Einfluss nimmt, könnten im europäischen Tagesgeschäft eine stärkere Rolle spielen. Dies bringt die notwendige Absicherung der Grenzen vor einem Übergreifen der Krisen in den europäischen Raum mit sich. Eine Absicherung wird aber jetzt schon über die Mitgliedschaft der Türkei in der NATO gewährleistet.
Die EU-Mitgliedschaft bringt für die Türkei auf der militärischen Ebene einen Autonomieverlust mit sich. Mit einem von der EU abhängigen Militär wäre es ihr nicht mehr möglich, die regionalen Begebenheiten selbst zu interpretieren und sich beispielsweise autonom für eine Aktivität zu entscheiden oder dagegen. So würde sie Souveränität abgeben müssen. Eine militärisch enger an Europa gebundene Türkei würde evtl. für die USA weiter an Attraktivität gegenüber dem Irak verlieren.
Die EU müsste ihre Interessen neu abwägen und in den Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien eingreifen, in dessen Zuge sie auf Russland Rücksicht nehmen muss. Damit würde sie jedoch letztendlich auf eine Ebene mit den USA steigen, da ihr Einfluss bis in den Mittleren Osten reichen würde. Dies ist auch der Grund, warum die USA einen Türkeibeitritt befürworten. Sie könnten von den guten Beziehungen zur EU und von deren Lage profitieren, ob im militärischen oder im energiepolitischen Sinne.
Der Einfluss, den ein Türkeibeitritt auf die Energiepolitik der EU nehmen könnte, lässt sich nicht abschätzen. Die Energieprobleme in Europa, z. B. in Italien oder Griechenland, ließen sich unter einer Türkeimitgliedschaft leichter lösen. Gelder aus dem Strukturfonds der EU könnten die Infrastruktur der Pipelines verbessern und Unternehmen aus dem ganzen Kontinent könnten dort investieren.[17] Der enorme Wasservorrat der Türkei wäre bedeutend für die Union. Allerdings würde die EU im selben Moment mit Irak und Syrien über die Lösung des Euphrat-Tigris-Streitpunktes verhandeln müssen. Der Bau von Staudämmen im Rahmen des Südostanatolien-Projekts führt auf Seiten Syriens zu der Befürchtung, dass die Türkei eines Tages die Wasserversorgung als politisches Druckmittel einsetzen könnte.
Viele Bürger der Türkei schätzen die Werte des freien Europa und sind bereit, für einen Beitritt Kompromisse einzugehen. Das sieht man schon allein daran, dass in der Türkei ein spürbarer Wille zu Reformen und Europäisierung vorhanden ist, wie z. B. die Abschaffung von Todesstrafe und Folter, die Hinarbeitung zu einem Rechtsstaat und die schrittweise Entmachtung des Militärs zeigen.
Allerdings gibt es auch gesellschaftliche Gruppen, die gegen einen Beitritt opponieren. Beispielsweise versucht eine nationalistische Juristenvereinigung, mit Klagen die Liberalisierung der Türkei zu behindern. So hatte sie versucht, die erste offizielle Konferenz zum Völkermord an den Armeniern gerichtlich zu untersagen und zeichnet verantwortlich für medienwirksame Klagen gegen Journalisten und Schriftsteller wegen Beleidigung des Türkentums, der Republik und der Institutionen und Organe des Staates nach § 301/1 des neuen Strafgesetzbuchs.
Einer Umfrage der International Strategic Research Organization (ISRO) zufolge ist die Unterstützung der türkischen Öffentlichkeit für einen Beitritt von 75 % im Jahr 2004 auf 50 % im November 2006 gefallen.[18] Es gibt Stimmen, die dies als Reaktion auf die ablehnende Haltung vieler EU-Staaten und -Bürger zurückführen. Ferner ist dies wohl auch in den nicht eingelösten EU-Versprechen bezüglich der Aufhebung der Isolation Nordzyperns und dem gleichzeitigen Abverlangen neuer Zugeständnisse durch die Türkei (z. B. Übergabe der nordzypriotischen Stadt Famagusta) begründet.
Im Jahr 2007 ist die politische Befürwortung eines Beitritts von Seiten der türkischen Bevölkerung weiter zurückgegangen. Mittlerweile tritt vermehrt eine anti-amerikanische und anti-europäische Grundeinstellung auf. Dies geht einher mit einer Erstarkung des türkischen Nationalismus, welcher durch die wieder aufgeflammten Terrorangriffe der PKK und gleichgültigen Reaktion der USA und EU hierauf begünstigt wird.
Durch das Verbotsverfahren gegen die AKP wurde der EU-Beitritt in der türkischen Bevölkerung wieder populärer.[11]
39 % der EU-Bürger sind nach einer Sonderumfrage zwischen März und Mai 2006[19] des Eurobarometers für den Beitritt, sobald die Türkei alle ihr von der EU auferlegten Bedingungen erfüllt, 48 % dagegen. Gegenüber der Herbstumfrage 2005 stieg der Anteil der Befürworter um 8 %, und der Anteil der Gegner sank um 7 %.
Innerhalb der „alten“ EU-Länder gibt es in Schweden, den Niederlanden und Dänemark eine absolute und in Großbritannien, Spanien, Irland und Portugal eine relative Mehrheit für einen Beitritt. Dem Eurobarometerbericht zufolge sind die Österreicher mit 81 % Gegnern am skeptischsten, gefolgt von den Deutschen und Luxemburgern mit 69 %. In Frankreich, Finnland und Belgien gibt es ebenfalls eine absolute und in Italien eine relative Mehrheit gegen einen Beitritt.
„Die türkische Regierung hat zur Kenntnis genommen, dass die Ablehnung des gerade von der AKP-Regierung angestrebten türkischen EU-Beitritts dort am höchsten in den Mitgliedstaaten ist, wo die Zahl der Türken besonders hoch bzw. ihre Integration – aus welchen Gründen auch immer – verbesserungswürdig ist.[20]“
– Cem Özdemir: Grünen-Abgeordneter im Europaparlament
Eine Aufnahme der Türkei gegen den Willen der meisten EU-Bürger könnte den Unmut über die Europäische Union erhöhen. Gerade nach den Referenden gegen die Ratifikation der EU-Verfassung scheint dies problematisch. Es könnte sogar ein Desintegrationsprozess in Gang gesetzt werden, der viele Errungenschaften der heutigen Union in Frage stellen würde.
Sobald in Frankreich oder Österreich die zugesagten Referenden über eine Aufnahme der Türkei in die EU stattfinden und sich eine Mehrheit gegen einen Beitritt der Türkei ausspricht, wäre der Beitritt gescheitert. Weil die Referenden wahrscheinlich am Ende der Beitrittsverhandlungen stehen – so sie dann noch stattfinden oder notwendig sind – sind schon deshalb Aussagen über deren möglichen Ausgang spekulativ.
Die Standpunkte der Bevölkerung in den größten EU-Staaten:
| Ein EU-Beitritt der Türkei ist zu befürworten, | FR | IT | GB | DE | SP |
| … weil die Türkei bereits große Bemühungen im Modernisierungsprozess unternommen hat, um der EU beizutreten. | 39 | 27 | 24 | 30 | 26 |
| … weil die Türkei geographisch zur EU gehört. | 29 | 33 | 31 | 26 | 38 |
| … weil ein Beitritt der Türkei die Bedeutung Europas noch weiter unterstützen würde. | 25 | 24 | 18 | 18 | 18 |
| … weil die finanzielle Belastung schnell durch verstärktes Wachstum verringert werden würde. | 19 | 16 | 13 | 22 | 23 |
| … weil zahlreiche Türken mit den gleichen Unterschieden in ihrem Land leben müssen wie andere EU-Länder. | 22 | 8 | 14 | 35 | 15 |
| … weil die Türkei aus kultureller Sicht zur EU gehört. | 17 | 23 | 12 | 17 | 14 |
| … weil sich Europa schon lange für einen EU-Beitritt der Türkei engagiert. | 18 | 14 | 10 | 22 | 11 |
| … weil durch eine Ablehnung des Beitritts die Islamisten in der Türkei an Bedeutung gewinnen würden. | 25 | 9 | 15 | 15 | 11 |
| Andere Gründe | 1 | – | – | – | – |
| Keine Begründung | – | 45 | 12 | 1 | 3 |
| Ein EU-Beitritt der Türkei ist abzulehnen, | FR | IT | GB | DE | SP |
| … weil in der Türkei die Menschenrechte nicht ausreichend respektiert werden. | 39 | 32 | 28 | 43 | 32 |
| … weil es zu viele religiöse und kulturelle Unterschiede gibt. | 34 | 44 | 29 | 43 | 28 |
| … weil die Frauen in der Türkei nicht dieselben Rechte wie Frauen in anderen EU-Ländern haben. | 25 | 15 | 17 | 31 | 31 |
| … weil die Türkei nicht zu Europa gehört. | 25 | 11 | 18 | 19 | 10 |
| … weil dann mehr Immigranten in andere EU-Länder strömen. | 21 | 20 | 17 | 16 | 18 |
| … weil der Beitritt die Kriminalitätsrate (Drogen, Prostitution, Menschenhandel) in Europa erhöhen und Terroristen anlocken würde. | 12 | 15 | 10 | 14 | 21 |
| … weil der Lebensstandard und das wirtschaftliche Wachstum der Türkei gerade einmal die untere Mindestgrenze der anderen EU-Länder erreicht hat. | 9 | 10 | 13 | 11 | 16 |
| … weil bereits zu viele Länder in der Europäischen Union sind. | 14 | 6 | 16 | 8 | 6 |
| … weil im Zuge eines Beitritts viele Unternehmen wegen den niedrigen Produktionskosten in die Türkei abwandern würden. | 17 | 5 | 3 | 5 | 5 |
| Andere Gründe | 1 | – | – | – | – |
| Keine Begründung | – | 37 | 10 | 1 | 1 |
Angaben in Prozent. Mehrfachnennungen möglich. Studie veröffentlicht in der französischen Zeitung Le Figaro.
In Deutschland vertreten insbesondere die CDU [21] und die CSU die Ansicht, dass die Türkei nicht der EU beitreten, sondern den Status einer so genannten „privilegierten Partnerschaft“ annehmen solle,[22] wogegen die SPD[23] und Bündnis 90/Die Grünen[24] zumindest ernsthafte Verhandlungen mit dem möglichen Ziel eines Beitritts befürworten. Auch Die Linke ist für einen Beitritt.[25] Die Haltung der FDP zu einem Beitritt der Türkei ist nicht einheitlich.
Insgesamt gäbe es bei einer etwaigen Abstimmung derzeit also nach der Anzahl der auf die Parteien entfallenen Bundestagsmandate eine parlamentarische Mehrheit für einen Türkei-Beitritt in Deutschland. Sollte es zu einer Abstimmung kommen, so werden die Regierungsparteien allerdings nicht zwangsläufig entsprechend des eigenen Parteiprogramms abstimmen, sondern nach dem Koalitionsvertrag. Der Vertrag der aktuellen großen Koalition sieht eine Fortsetzung der Verhandlungen mit offenem Ausgang vor.[26].
Jenseits einer Vollmitgliedschaft der Türkei wurden aus verschiedenen Seiten alternative Modelle zur Diskussion gestellt. Die beiden prominentesten Beispiele hierfür sind das von der deutschen CDU/CSU vorgestellte Modell der Privilegierten Partnerschaft, das von der ÖVP übereinstimmend geteilt wird, und das von der Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) ausgearbeitete Konzept einer Abgestuften Integration.[27]
Da die Türkei einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU gemäß Art 49 EUV gestellt hat und diese Bestimmung, die das Beitrittsprocedere regelt, nur den Beitritt oder im Fall des Scheiterns der Verhandlungen den Nichtbeitritt kennt, ist eine privilegierte Partnerschaft für die Türkei europarechtlich nicht möglich. Hierbei ist dieses Argument aber durch eine Änderung des Vertrages aufhebbar und hängt letztlich am politischen Willen der Mitgliedstaaten zur Aufnahme der Türkei. Ansonsten hätte die Türkei eine Assoziation gemäß Art 310 EGV beantragen müssen. Auch deshalb konnten sich die 25 EU-Staatschefs am 17. Dezember 2004 auf „offenere“ Verhandlungsziele nicht restlos einigen.
Seit der Planung der Mittelmeerunion sind wiederholt Tendenzen zu erkennen, diese Union als Alternativkonzept für einen EU-Beitritt der Türkei zu sehen.[28]
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Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."