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Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Abkürzung EGKS, oft auch Montanunion genannt, war ein europäischer Wirtschaftsverband und ein Vorläufer der EG. Er gab allen Mitgliedsländern Zugang zu Kohle und Stahl, ohne Zoll zahlen zu müssen. Die Gründerstaaten des Vertrages waren Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Der EGKS-Vertrag, der für eine Dauer von 50 Jahren geschlossen wurde, lief am 23. Juli 2002 aus. Er wurde nicht verlängert; seine Regelungsmaterie wurde fortan dem EG-Vertrag zugerechnet.
Inhaltsverzeichnis |
Die EGKS wurde am 18. April 1951 durch den Vertrag von Paris gegründet und trat am 23. Juli 1952 in Kraft. Der EGKS-Vertrag ging auf den Schuman-Plan, eine Initiative des französischen Außenministers Robert Schuman zurück, in der er dem deutschen Kanzler, Konrad Adenauer einen Vorschlag machte, dem dieser sofort zustimmte: gemeinsame Kontrolle der Montanindustrie der Mitgliedsländer ohne Zoll. Das bedeutete, dass das Ruhrgebiet, das damals unter der Kontrolle einer nicht-deutschen Kommission der Siegermächte und britischer Besatzung stand und dessen Anlagen gerade weiter demontiert wurden, eine Chance für neues Wachstum bekam. Tatsächlich konnte sich die Montanunion in der Folge als „Schwungrad“ des wirtschaftlichen Neuaufbaus in Westdeutschland (Wirtschaftswunder) erweisen.
Hauptziel des Vertrages war in der Argumentation Schumans die Sicherung des innereuropäischen Friedens durch die „Vergemeinschaftung“, also die gegenseitige Kontrolle, der kriegswichtigen Güter Kohle und Stahl, sowie die Sicherstellung dieser für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg entscheidenden Produktionsfaktoren.
In der Bundesrepublik Deutschland lagen damals die reichsten Kohlevorkommen der sechs Länder. Frankreich erhielt damit vor allem Zugang zum Ruhrgebiet, welches in der vormals britischen Besatzungszone lag und dessen Rohstoffproduktion und wirtschaftliche Entwicklung bis dahin noch unter den Sanktionen der Siegermächte zu leiden hatte. Da Frankreich auch schon großen Einfluss im Saargebiet hatte, war dies eine weitere Möglichkeit, von Rohstofflagerstätten zu profitieren.
Organe der EGKS, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) wurden am 8. April 1965 durch den sog. Fusionsvertrag zusammengelegt. Die rechtliche Selbständigkeit der drei Gemeinschaften blieb hiervon jedoch unberührt.
Die Finanzierung geschah ursprünglich über die EGKS-Umlage. Sie wurde später eingestellt.[1]
Die Organe der Gemeinschaft waren:
| Europäische Union – Geschichte, Struktur und Verträge | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1951 * | 1957 | 1965 | 1986 | 1992 | 1997 | 2001 | 2007 ** |
| Europäische Gemeinschaften (EG ***) | E U R O P Ä I S C H E U N I O N ( E U ) | ||||||
| Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) | (2002 ausgelaufen → EG) | ||||||
| Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||
| *** EG: EGKS, EWG (EG seit 1993), Euratom | Justiz und Inneres (JI) | (JZZ und Personenverkehr → EG) | |||||
| Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | |||||||
| Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | ||||||
| Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) | |||||||
| Vertrag von Paris (* Jahr der Unterzeichnung) |
Vertrag von Rom |
Fusions- vertrag |
EEA | Vertrag von Maastricht |
Vertrag von Amsterdam |
Vertrag von Nizza |
Vertrag von Lissabon (** noch nicht in Kraft) |
|
„DREI SÄULEN“ – EG (EGKS, EWG / EG, Euratom), GASP, PJZS |
|||||||
EGKS-Vertrag (1951) | EG-Vertrag (1957) | EURATOM-Vertrag (1957) | Einheitliche Europäische Akte (1986) | Vertrag von Maastricht (1992) | Vertrag von Amsterdam (1997) | Vertrag von Nizza (2001) | Beitrittsvertrag (2003) | Vertrag über eine Verfassung für Europa (2004; abgelehnt) | Vertrag von Lissabon (2007; noch nicht in Kraft)