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Dritter

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Dritter ist die Nummer Drei einer Serie oder eine von drei oder mehr Personen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Soziologie und Psychoanalyse

In der soziologischen Theorie ist "der Dritte" die Figur, die innerhalb der Interaktion (soziale Interaktion oder Intersubjektivität) über "Ich" und "Du" (ego und alter ego) hinaus neue Funktionen für die Kommunikation übernimmt, die zwischen zwei Interaktionspartnern noch nicht möglich sind (Vermittler, Schiedsrichter, der begünstigte Dritte, der Sündenbock, der Intrigant, der Übersetzer etc.). In den letzten Jahren verdichten sich Erkenntnisinteressen an der Figur und Funktion des „Dritten“. Impulse aus der Philosophie, Psychoanalyse und Literaturwissenschaft verarbeitend, wird in der Soziologie systematisch eine Position des „Dritten“ bestimmt, in der - prinzipiell von „ego“ und „alter“ unterschieden - konstitutive Funktionen für Subjektbildung und Sozialität erkannt werden. Außerhalb der Soziologie spielen die Theoreme von Freud und Lacan, von Levinas, Serres und Girard eine zentrale Rolle; innerhalb der Soziologie sind neben den klassischen Beiträgen von Simmel auch neuere Ansätze zu einer Thematisierung des Dritten zu verzeichnen - etwa in der Systemtheorie (Luhmanns „Beobachter“) und in der Rational-Choice-Theorie (Colemans „Agent“).

Grundlegend für diese Diskussion ist die Unterscheidung zwischen Sozialtheorie (wie wird der Gegenstand soziologischer Forschung bestimmt; wie funktioniert Soziales überhaupt?) und Gesellschaftstheorie (In welcher Gesellschaft leben wir?).

Die Reflexion auf die Figur des Dritten bezieht sich zunächst auf die konstitutiven sozialtheoretischen Annahmen der verschiedenen soziologischen Ansätze. Diese rekurrieren in sozialtheoretischer Hinsicht gegenwärtig zumeist - in verschiedenen Varianten - auf die ego-alter-Dyade („doppelte Kontingenz“, „Kampf um Anerkennung“, „praktische Intersubjektivität“, „symbolische Interaktion“, „Identität und Alterität“ etc.) als Ausgangspunkt ihrer Anschlussbeobachtungen. Die systematische Reflexion auf den Status des „Dritten“ („der“ personale Dritte, nicht „das“ Dritte wie Sprache oder System oder soziale Ordnung) verändert das Verständnis von Sozialität und eröffnet damit neue soziologische Beobachtungsmöglichkeiten.

So wie die Kategorie des „Anderen“ eine Fülle von Aspekten und Funktionen bündelt (Herr und Knecht, Kooperation, Tausch, Konflikt, Fürsorge), so auch der „Dritte“ (Beobachter, Beauftragter, Mediator, Richter, Hybrid, der "dritte Raum", Sündenbock, "Parasit", Koalitionär). Die „Figur des Dritten“ verkörpert strukturell die Möglichkeit von Anwesenheit/Abwesenheit; insofern bildet sie den sozialtheoretischen Dreh- und Angelpunkt, wenn es um die Bestimmung der „Grenzen des Sozialen“ sowie um den Übergang von der Interaktion (unter Anwesenden) zur Institutionalisierung geht. In der Reflexion seiner Position verknüpfen sich akteurs- und systemtheoretische Herangehensweisen. Der Blick des Dritten stiftet Differenzen zwischen Alter und Ego und gleicht sie aus in einem Maße, das der Dyade aus sich heraus nicht möglich wäre. Die triadische Position ist basal für das Hervorrufen und Wahrnehmen von Ungleichheit, aber auch für die Erwartung der Gerechtigkeit (Neutralität, Richter). Insofern ist der sozialtheoretische Übergang vom „Anderen“ zum „Dritten“ folgenreich auch für die Gesellschaftstheorie.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Recht

In der Rechtssprache ist Dritter jede Person, die nicht auf der einen oder anderen Seite einer bestimmten Rechtsbeziehung steht, die vom Gesetz typischerweise als eine Zweierbeziehung gesehen wird (z.B. Käufer und Verkäufer). Es wird jedoch nicht durchgezählt, so dass es keinen "Vierten" gibt.

Dritter ist somit immer ein "anderer", der "keiner von beiden" ist.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verwendet den Begriff häufig.

[Bearbeiten] Beispiele

Nach § 267 BGB kann ein Dritter anstelle des Schuldners leisten.

Unter bestimmten Umständen hat der Dritte auch ein Ablösungsrecht, das heißt ein Recht, anstelle des Schuldners zu leisten, wenn er sonst durch eine Zwangsvollstreckung des Gläubigers ein Recht an einer Sache verlieren würde (§ 268 BGB). Dann geht die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner kraft Gesetzes auf ihn über.

Ein Dritter kann einen Unterhaltsanspruch gegen eine Person nach § 844 BGB haben, wenn diese Person jemanden getötet hat, der dem Dritten zum Unterhalt verpflichtet war. Die eigentlich interessierende Beziehung besteht nach Deliktsrecht zwischen Schädiger und dem Geschädigten. Jede andere Person ist daher Dritter.

Nach § 936 BGB erlöschen die Rechte Dritter beim gutgläubigen Erwerb. Wer in gutem Glauben ist, kann eine bewegliche Sache zum Eigentum erwerben, auch wenn der Veräußerer nicht der Eigentümer ist. Der gutgläubige Erwerb spielt sich somit zwischen Veräußerer und Erwerber ab. Derjenige, der ein Recht an der veräußerten Sache hat, ist daher nur Dritter.

[Bearbeiten] Sport

Im Sport ist Dritter der Drittplazierte und damit der Gewinner der Bronzemedaille. Üblicherweise steht der Dritte mit auf dem Siegerpodest. Bei Gleichstand können gegebenenfalls auch mehrere dritte Plätze vergeben werden.

Siehe auch: Drittschuldner

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

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Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.

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