Netencyclo, The wikipedia mirror - Enzyklopädie : Dresdner Brückenstreit

- Dresdner Brückenstreit -

Dresdner Brückenstreit :

femme russe

Dresdner Brückenstreit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Dresdner Brückenstreit wird die seit Mitte der 1990er Jahre geführte und bis heute andauernde Kontroverse um die Errichtung einer zusätzlichen Elbquerung in Dresden bezeichnet.

Artikel zum aktuellen Vorhaben: Waldschlößchenbrücke

Der vierspurige Verkehrszug Waldschlößchenbrücke wurde 1996 beschlossen, 1997 projektiert und in den Folgejahren vielfach umgeplant. Das Projekt stieß von Anfang an auf Widerstand und drohte gänzlich zu scheitern, nachdem sich mit der Kommunalwahl 2004 die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat geändert hatten. Ein daraufhin initiierter Bürgerentscheid ergab im Februar 2005, dass die Brücke gebaut werden soll. Im Welterbe-Bewerbungsverfahren, das sich zeitlich mit der Brückenplanung überschnitt, war die UNESCO von Anfang an über die beabsichtigte Elbquerung informiert.[1][2] Verursacht durch Kommunikationsprobleme und vor allem durch ein fehlerhaftes ICOMOS-Gutachten, wurde die Weltorganisation aber erst mit erheblicher Verspätung auf die tatsächliche Auswirkung des „Verkehrszuges“ aufmerksam (angeblich durch Hinweise von Brückengegnern); siehe hier. Im Spätsommer 2005 äußerte sie erste Bedenken und setzte im Juli 2006 die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes. Alle politischen Lösungsversuche scheiterten, die Klärung im juristischen Hauptsacheverfahren erfolgt ab April 2008.[3] Nachdem jedoch die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz letztlich zugunsten der Brücke ausgingen, begannen die Bauarbeiten am 19. November 2007.

Wegen der drohenden Aberkennung der Weltkulturerbe-Titels geht die Auseinandersetzung unvermindert weiter: Während die Befürworter kleine Umplanungen erarbeiteten,[4] mit denen sie die UNESCO noch umzustimmen hoffen,[5] verweisen die Gegner darauf, dass laut der eingeholten Expertenmeinungen[6][7] jede überirdische Elbquerung an dieser Stelle dem Kulturlandschaftsschutz widerspreche. Diese von der UNESCO vertretene Meinung soll der Stadtverwaltung bereits länger bekannt gewesen, jedoch vor der Öffentlichkeit verborgen worden sein.[8] Erst Anfang März 2008 wurde allgemein bekannt, dass die UNESCO bei jeglichem Brückenbau am Waldschlösschen den Welterbetitel aberkennen und an diesem Standort nur einen Elbtunnel akzeptieren will. Die Stadtverwaltung verlautbarte dazu, sie habe auch nach der seit Ende Februar 2008 abgelaufenen Bürgerentscheids-Bindefrist keinen rechtlichen Spielraum für einen Baustopp, unter anderem wegen der dann zu erwartenden Schadenersatzforderungen der Baufirmen.[9] Ein Bürgerbegehren zugunsten eines Elbtunnels wurde für unzulässig erklärt.

Es ist nach verschiedenen Gutachten davon auszugehen, dass ein Elbtunnel an der Stelle der Waldschlösschenbrücke technisch realisierbar wäre.[10] Umstritten ist, in welchem Maße der für die Brücke gesteckte zeitliche und finanzielle Rahmen mit dem Tunnel überschritten würde. Die von Baubürgermeister und Regierungspräsidium genannten 60 Mio. € Mehrkosten und Zeitverzögerungen bis mindestens 2015 [11] halten Tunnelbefürworter für übertrieben und verweisen auf andere, günstigere Planungen für diesen Tunnel (s.u.).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorgeschichte

[Bearbeiten] Frühere Pläne

Elbwiese südwestlich des geplanten Brückenstandorts

Ideen für eine Elbbrücke am Waldschlößchen gibt es schon seit mehr als 100 Jahren, sie wurden bisher aus ästhetischen oder finanziellen Gründen nicht umgesetzt. Der radiale Schluss des Straßennetzes an dieser Stelle ist – wie ein Gutachten der RWTH Aachen feststellt – weder geschichtlich noch morphologisch „ohne weiteres“ abzuleiten: Die konzentrische Struktur der Stadt sei kein Resultat einer bandartigen Entwicklung in der Elbtalweitung, sondern gehe auf einen „Bauzonenplan“ von 1862 zurück, der ein unkontrolliertes Wachstum der Stadt in die Umgebung zu verhindern suchte und den „Inneren Environweg“ (environer, frz. umgeben, umringen; er entsprach dem späteren Ring der Straßenbahnlinie 26) als Begrenzung der Stadt darstellte.[6]

Die Planer waren sich einig, dass der Ruhm Dresdens als eine „der schönsten Städte“ nur gewahrt werden könne, wenn die „freundliche Seite“ der Stadt „mit der Promenade zum Großen Garten und dem schönen Ausblick auf die Loschwitzberge“ offen gehalten würde.[12] Ein Ansinnen der Johannstädter, die sich eine Fußgängerbrücke zum Wandern in der Dresdner Heide wünschten, wurde 1900 wegen „Bedenken ästhetischer Art“ von den Stadträten abgelehnt.[13] Die Stadt erwarb die Waldschlösschenwiese, um sie als Erholungsfläche zu sichern und erließ ein Bauverbot.[14]

Spätere Stadtplanungen hielten sich eine Querung am heutigen Thomas-Müntzer-Platz (stromabwärts) offen, welche mangels Verkehrsaufkommen nicht in konkrete Planungen überführt wurden. 1934 bis 1937 erfolgten Untersuchungen zu einem weiteren Brückenbau, und 1937 sah der Hauptverkehrsplan eine Brücke am Waldschlösschen vor. Diese Planung wuchs in der DDR 1967 auf sechs Fahrspuren und bis 1978/79 auf eine Brücke mit acht Fahrspuren an, die mit Autobahnkreuzen angebunden werden sollte, „um Wohngebiete im Norden und Osten der Stadt zu verbinden“. 1988 beschloss das Ministerium für Verkehrswesen der DDR, ab 1990 nach dem Entwurf des Autobahnkombinats eine vierspurige Brücke mit kreuzungsfreien Knotenpunkten zu realisieren,[6] wozu es wegen der Wende jedoch nicht mehr kam.

[Bearbeiten] Verkehrssituation um 1990

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands erhöhte sich der PKW-Bestand – und damit das Verkehrsaufkommen – erheblich, und der auf der Straße abgewickelte Schwerlastverkehr nahm wesentlich zu. Als besondere Schwachpunkte auf dem Dresdner Stadtgebiet erwiesen sich die Tatsachen,

Da etwa 40 % der Dresdner auf der Altstadtseite östlich der Innenstadtbrücken wohnen, erscheint die Verkehrsführung zu den Industriegebieten im Norden durch den Innenstadtbereich keineswegs logisch. Der Neubau einer Elbbrücke östlich des Stadtzentrums kam auf die Tagesordnung und fand sofort breite Zustimmung.

[Bearbeiten] Standort- und Variantenuntersuchung

Nach heute herrschender Rechtslage sind großräumig Alternativen zu prüfen.

[Bearbeiten] Erwogene Standorte

Die anfänglichen Untersuchungen betrafen folgende Standorte (hier sortiert in Ost-West-Richtung):

Quelle Brücke Straßen-Anbindung (Nord/ Süd) Vorteile Nachteile
Mehrbrücken-
konzept2
LaubegastNiederpoyritz Pillnitzer Landstraße/ Liehrstraße
  • starke Entlastung für Blaues Wunder
  • neue Verknüpfung mit großem Abstand zur nächsten Elbquerung
  • Pillnitzer Landstraße ist einziger Zubringer auf Nordseite
Verkehrs-
konzept
19941
Waldschlösschen Stauffenbergallee/ Fetscherstraße
  • sehr leistungsfähig durch Anbindung an wichtige Hauptstraßen
  • Option für Straßenbahn4
  • sehr breite zu überquerende Elblandschaft
Mehrbrücken-
konzept2
Thomas-Müntzer-Platz Diakonissenweg/ T.-Müntzer-Platz
  • Verbindung zwischen dicht besiedelten Quartieren
  • attraktive Radfahr- und Fußgängerverbindung
  • Option für Straßenbahn
  • Konflikt mit Diakonissenkrankenhaus auf Neustädter Seite (Lärmschutz notwendig)
  • Eingeschränkte Leistungsfähigkeit für MIV
Verkehrs-
konzept
19941
dritte Marienbrücke Uferstraße/ Weißeritzstraße
  • kreuzungsfreie Anbindung an den Brückenköpfen Leipziger Str. und B 6, einfach realisierbar
  • gute Verträglichkeit für das Stadtbild, da direkt neben bestehenden Brücken
  • Verlauf in fast unbewohntem Gebiet
  • große Entlastung der Innenstadt
  • keine Verkürzung der Abstände zwischen den Dresdner Elbbrücken
Plan-
feststellung
WSB3
Erfurter Straße Erfurter Straße/ Schlachthofstraße
  • Verlauf des Verkehrszuges überwiegend durch Gewerbeareale oder Freibereiche
  • nur weitere ca. 600 m (Waltherstraße) zur Vervollständigung des Verkehrszuges notwendig
  • durch Verkehrszug Verknüpfung mit Autobahnzubringern in Richtung Südwest Anschlussstelle Altstadt und Gorbitz
  • Option für Straßenbahn
  • Belastung relativ ruhiger Gebiete im Ostragehege und an den Elbwiesen mit Verkehrsfolgen
(1) … Das „Verkehrskonzept 1994“ wurde im Januar 1994 vom Dresdner Stadtrat beschlossen.[15]
(2) … Das „Mehrbrückenkonzept“ zum Bau vergleichsweise kleiner Elbbrücken wurde von Baubürgermeister Gunter Just und Stadtplaner Michael Kaiser entworfen, die 1994 ins Amt kamen. Daraufhin wurde Just durch den damaligen Oberbürgermeister Wagner (CDU) die Zuständigkeit für Verkehrsplanung entzogen.[16]
(3) … Die im Waldschlößchenbrücken-Planfeststellungsantrag enthaltenen Verkehrsprognosen gehen von der Existenz einer Brücke Erfurter Straße aus.[17]
(4) … Die „Straßenbahnoption“ wurde nach Forderungen des Landes Sachsen 2002 gestrichen.

Stadtplanerische Untersuchungen verschiedener Brückenstandorte gab es nur bis 1996, danach nicht mehr wegen der durch Wirtschaftsminister Kajo Schommer ausgesprochenen Förderungs-Beschränkung [18], und nach deren Aufhebung durch den Amtsnachfolger [19] weiterhin nicht mehr wegen des inzwischen durchgeführten Bürgerentscheids.

[Bearbeiten] Entscheidung für die Trassierung Waldschlösschen – Fetscherstraße

Früherer Ausblick von der Bautzner Straße aus an der heutigen Baustelle (weitere Bilder: siehe Artikel Waldschlößchenbrücke)

Das im Januar 1994 beschlossene „Verkehrskonzept 1994“ stellt zur Waldschlößchenbrücke fest: „Aus Sicht der Verkehrsplanung gibt es für diese Elbquerung keine Alternative“. Es bleibt offen, „ob die Elbe als Tunnel, Brücke oder Kombination von beiden gequert werden soll“. In diesem bis heute gültigen Leitplan erhielt diese Elbquerung nur eine Priorität an dritter Stelle (hinter einer Lösung für die Marienbrücke und einer Lösung für das Blaue Wunder).[15]

Die im Verkehrskonzept ausdrücklich offen gelassene Entscheidung zwischen Brücke und Tunnel wurde zunächst ohne gründliche Erörterung zugunsten einer Brücke getroffen. Die Elbtunnel-Alternative wurde erstmals eingehender untersucht, nachdem das Regierungspräsidium dies 2003 beim zweiten Anlauf zur Planfeststellung forderte. Intensive Beachtung fand die Möglichkeit einer Untertunnelung der Elbe erst, nachdem im Konflikt mit der UNESCO der Welterbetitel davon abhing.
Elbwiesen (mit geplanter Waldschlößchenbrücke) von Loschwitz aus gesehen (Juni 2005)
Elbwiesen beim Waldschlößchen (November 2005)

Letztendlich wurden alle anderen erörterten Standorte zugunsten der Waldschlößchenbrücke verworfen oder zurückgestellt. Ausschlaggebend war die Aussage des damaligen sächsischen Wirtschaftsministers Schommer, der am 8. November 1995 in einer der „Dresden-Konferenzen“ unter Teilnahme des Oberbürgermeisters Herrn Wagner, des Sächsischen Staatsministers für Umwelt und Landesentwicklung Herrn Vaatz und des Sächsischen Staatsministers der Finanzen Herrn Milbradt erklärte, dass nur eine Waldschlößchenbrücke vom Freistaat gefördert würde und dies seine endgültige Entscheidung sei.[18] Über die ausschlaggebende Standortempfehlung an die Dresdner Stadtverwaltung entschied am 28./29. Mai 1996 ein „Brückenworkshop“.[16]

Wie demokratisch legitimiert die Entscheidungsfindung mittels des „Brückenworkshops“ war, darüber gibt es, wie auch über sein Abstimmungsergebnis, widersprüchliche Aussagen: Laut Brückenbefürwortern fand „1996 [...] ein Workshop statt, an dem neben allen betroffenen Fachämtern und Dezernaten auch Vertreter aller Fraktionen des Stadtrates, die Technische Universität mit Experten verschiedener Fachdisziplinen, freie Architekten, Planerbüros, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, das Regierungspräsidium Dresden, der Sächsische Landeskonservator und das Wasser- und Schifffahrtsamt teilgenommen haben. [...] Das Gremium sprach sich einstimmig für die Waldschlößchenbrücke aus!“[20] Laut Aussage der Gegner „hatte es sich damals der Oberbürgermeister vorbehalten, die Liste der Teilnehmer genauestens festzulegen“. Von den 60 Geladenen seien nur 27 abstimmungsberechtigt gewesen und von denen sollen 9 gegen die Waldschlößchenbrücke gestimmt haben.[18] [21]

[Bearbeiten] Kontroverse über die verkehrliche Entlastungswirkung

Die Unverzichtbarkeit einer neuen Elbquerung an genau diesem Standort begründen die Befürworter damit, dass „… sich nur dort ein effektiver Lückenschluss im Verkehrsnetz herstellen lässt […] An anderen Stellen östlich des Stadtzentrums kann keine vergleichbar effektive Elbquerung in das vorhandene Verkehrsnetz integriert werden“.[22] Die Gegner sehen gerade dies als Nachteil wegen der verkehrsinduzierenden Wirkung.[23] Ihr verkehrliches Hauptargument ist die höhere Gesamtbelastung des städtischen Straßensystems. Die Planungsunterlagen der Stadt weisen neben einer Zunahme der Elbquerungen ein Ansteigen der gefahrenen Kilometer um acht Prozentpunkte aus. Selbst in der Innenstadt rechnet die städtische Prognose für den Fall des Brückenbaues teilweise mit Verkehrszunahmen.[24] Die Brückengegner stützen sich zudem auf Beispiele von ähnlichen Verkehrsgroßprojekten, die die gleichen Folgen hatten. Die Brückenbefürworter interpretieren die städtischen Prognosen dagegen positiver. Sie sehen zwar ebenfalls den stadtweiten Verkehrsanstieg, verweisen aber auf die Entlastung der restlichen Elbbrücken und gehen von einer besseren Verteilung der Verkehrsströme aus.[22]

Weiterhin kritisieren die Gegner an der städtischen Verkehrsprognose, dass die Auswirkungen von überregionalen Verkehren gar nicht erst berücksichtigt wurden. Sie unterstellen noch höhere Belastungen, da die Stadt aufgrund der innerstädtischen Brücke als überörtliche Abkürzung genutzt werde. Kraftfahrer könnten sich den Weg der Umfahrung Dresdens über die A4 und A17 ersparen. Die Brückenbefürworter verweisen darauf, dass auf der Ausweichstrecke über die Waldschlößchenbrücke 34 Ampeln liegen und die Fahrzeit somit verlängert werde, weswegen das Argument der Abkürzung durch die Stadt unrealistisch sei.[25]

Die offizielle Verkehrsprognose für die vorhandenen Dresdner Elbbrücken wurde seitens der Stadtverwaltung für das planungsmaßgebliche Jahr 2015 von den zunächst angenommenen Werten[17] noch 2003 während des Planfeststellungverfahrens nach oben[24] korrigiert. Neben diesen planungsrelevanten Angaben wurden dann 2008 auf der „Brücken-Homepage“ dresden.de/waldschloesschenbruecke erstmals auch Zahlen für das Jahr 2020 veröffentlicht, die im Vergleich zu 2015 eine deutlich sinkende Verkehrsbelastung der Elbbrücken ausweisen, mit einer Ausnahme: Für die Waldschlößchenbrücke wird nur eine sehr geringe Abnahme prognostiziert.[17] (Kritiker sehen hingegen die Notwendigkeit der geplanten Vierstreifigkeit in Frage gestellt.[26])

Die bereits seit einigen Jahren sinkenden Ist-Werte des Verkehrsaufkommens, gemessen miitels der städtischen Dauerzählstellen auf den Elbbrücken, werden ebenso als Argument gegen die Notwendigkeit einer neuen Elbquerung angeführt wie Gutachten der TU Dresden, nach denen die Reisegeschwindigkeit für den Autoverkehr in Dresden sich seit 1995 nahezu verdoppelt hat und weit höher ist als in den meisten vergleichbaren Großstädten.[27]

Während am nördlichen Brückenkopf eine starke Bündelung des Verkehrs auf der neu ausgebauten Stauffenbergallee prognostiziert wird, soll sich im südlichen Teil des Verkehrszuges der Verkehr auf das bestehende Straßennetz verteilen. Hier wird insbesondere für die Fetscherstraße und das östliche Käthe-Kollwitz-Ufer eine höhere Verkehrsbelastung erwartet.[28]

[Bearbeiten] Blaues Wunder

Ihre Befürworter sehen in der Waldschlößchenbrücke einen notwendigen Ersatz für das gealterte Blaue Wunder, für das seit den 1990er Jahren eine Tonnagebegrenzung von 15 Tonnen gilt. Allerdings wird in allen Verkehrsplanungen und -prognosen der Stadt Dresden von einer dauerhaften Nutzung einer Loschwitzer Elbquerung ausgegangen. Dies bedeutet, falls das "Blaue Wunder" tatsächlich dauerhaft gesperrt werden muss, ist in diesem Bereich eine Lösung notwendig: Entweder eine Sanierung dieser Brücke oder ein Ersatzbauwerk im unmittelbaren Umfeld. Die Waldschlößchenbrücke ist nach den vorliegenden Verkehrsprognosen nicht geeignet, das "Blaue Wunder" zu ersetzen.

Das "Blaue Wunder" wird bei einem Hochwasser von über 7 Meter Dresdner Pegel für den Kfz-Verkehr gesperrt. Während der Hochwasser 2002 und 2006 wurde es jeweils mehrere Tage lang gesperrt. Ob die Sperrung beim 2006er Hochwasser überhaupt erforderlich war, ist umstritten.[29]

Im Januar 2005, wenige Wochen vor dem Bürgerentscheid, schrieb der Oberbürgermeister Roßberg über das Blaue Wunder: „Eine grundhafte Ertüchtigung einschließlich Instandsetzung für eine dauerhafte Nutzung ist nicht möglich, ...“ und begründete dies ausführlich.[30]

Dazu gab es Widerspruch von Verkehrsplanern und Experten für Brückenbau. Nach ihrer Meinung wird das Blaue Wunder als Verbindung zwischen Loschwitz und Blasewitz weiterhin benötigt, und sein Erhalt sei durch eine entsprechende Sanierung durchaus möglich und ohnehin aus Gründen des Denkmalschutzes notwendig. Die Sanierung sei aber wegen der hohen Bau- und Unterhaltungskosten der Waldschlößchenbrücke gefährdet. Die Brücke lasse sich mit dem vergleichsweise niedrigen Betrag von 4,3 Mio. € [31] hochwassersicher machen.

Nachdem Dr.-Ing. Eberhard Katzschner u.a. darstellten, dass das Blaue Wunder auch nach 2030 dauerhaft erhalten werden könnte,[32] verzichteten die Brückenbefürworter auf dieses Argument.[33] Sie begründen die Notwendigkeit der Waldschlößchenbrücke aber weiterhin mit dem erhofften Rückgang der Verkehrsprobleme an den Brückenköpfen des Blauen Wunders.

Zwar berechnen die städtischen Prognosen einen Verkehrsrückgang auf dem Blauen Wunder voraus, am nahen Schillerplatz soll die Belastung nach dem Bau der Waldschlößchenbrücke jedoch steigen, da der Verkehr auf den Zufahrtsstraßen zunimmt (landwärts + 7 %, stadtwärts + 13 %). Daher wird befürchtet, dass die Verkehrsprobleme mit dem Bau der Waldschlößchenbrücke in diesem städtebaulich sensiblen Bereich eher zunehmen. Brückenbefürworter halten diese Befürchtung für falsch und sind der Meinung, die Entlastung auf dem Blauen Wunder selbst (− 9 %) werde einen besseren Verkehrsfluss am Schillerplatz ermöglichen.[24]

[Bearbeiten] Planung

Am 15. August 1996 beschloss der Stadtrat den Bau der Waldschlößchenbrücke an dem 1937 und mehrmals in der DDR erwogenen Standort zwischen den Dresdner Stadtteilen Johannstadt und Radeberger Vorstadt. Ein von der PDS unterstütztes Bürgerbegehren „Brücken gegen den Stau“ zugunsten des Mehrbrückenkonzepts (T.-Müntzer-Platz + Niederpoyritz), für das mehr als die damals erforderlichen 20.000 Unterschriften gesammelt wurden, war der Versuch, diese Entscheidung wieder zu kippen.[34] Es wurde jedoch vom Stadtrat letztendlich für unzulässig erklärt: „Nachdem der Stadtrat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auch gegen den Widerspruch des OB (21. März 1997) und eine Beanstandung durch das RP verteidigte, schwenkte am 15. Mai 1997 die SPD auf die CDU-Linie ein und stimmte für einen Verzicht auf die Bürgerbefragung“.[35] Die entscheidende Stimme soll von dem SPD-Stadtrat Reinhard Martin gekommen sein. Martin, der ein Jahr zuvor Moderator des Brückenworkshops gewesen war, wurde nach Meinung anderer SPD-Genossen für diese Stimmabgabe mit dem Posten des Geschäftsführers der Aufbaugesellschaft Prager Straße (AGP) „belohnt“.[36]

[Bearbeiten] Eingriff in den Naturraum

Die geplante Lage des Verkehrszuges – Im Vordergrund der Stadtteil Neustadt

Der vierspurige Verkehrsweg soll unterhalb eines Aussichtspunktes aus dem Tunnelportal am Hang der Waldschlösschenwiese austreten, die Elbwiesen überspannen und 635 m weiter südlich in einen Knoten auf der Vogelwiese münden.

Er befände sich sowohl im Weltkulturerbe Dresdner Elbtal[37] als auch im „Flora-Fauna-Habitat 34E Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“[38], würde das „Flächenaturdenkmal 37 Glatthaferwiese am Elbufer Johannstadt“[39] tangieren und die wichtigste Frischluftschneise der überwärmten Stadt[40] im „Landschaftsschutzgebiet Dresdner Elbwiesen und Elb-Altarme“[41] schneiden.

Die Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses kommentierte das Regierungspräsidium unter anderem mit folgenden Ausführungen: „Die Folgen des neuen Verkehrszuges für die Umwelt sind zweifellos beträchtlich. [...] Zum Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft sind landschaftspflegerische Ersatzmaßnahmen vorgesehen. So wird unter anderem die Elblandschaft bei Zschieren auf einer Fläche von 29.800 Quadratmetern naturnah umgestaltet und der dort gelegene Brüchtigtgraben renaturiert.“

Der Elbraddampfer „Stadt Wehlen“ passiert im August 2008 die Brückenbaustelle

Die Brückengegner kritisieren, dass die Querung ausgerechnet an der breitesten Stelle der Elbwiesen erfolgen soll. Dadurch entstehe außer der Landschaftszerstörung[42] (die später auch zum Haupt-Kritikpunkt der UNESCO wurde) auch für Natur und Umwelt der vergleichsweise größte Schaden (Verkehrslärm, Emissionen, Flächenverbrauch usw.).[43] Die zur Kompensation geplanten Ausgleichsmaßnahmen halten sie für völlig ungeeignet und inakzeptabel, unter anderem deshalb, weil davon nur weit entfernte Gebiete – größtenteils am Stadtrand – profitieren.[44]

[Bearbeiten] Schutz bedrohter Arten

Mit ihren Einwendungen hinsichtlich des Artenschutzes scheiterten die Naturschützer einerseits, da die Gerichte die Auffassung bestätigten, die Elbwiesen seien wegen der von Spaziergängern mitgeführten Hunde ohnehin kein geeignetes Brutgebiet für den Wachtelkönig. 2007 wurde jedoch durch die Verwaltungsrichter wegen der Fledermausart Kleine Hufeisennase zunächst ein reichlich drei Monate lang wirksamer Baustopp und anschließend eine bis auf Weiteres gültige nächtliche 30 km/h–Begrenzung verhängt.[45] Nachdem sich die verschärften EU-Richtlinien 2008 in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts widerspiegelten, erließ die Landesdirektion (Nachfolger des Regierungspräsidiums) einen Änderungsbeschluss, der unter anderem ein jährlich zweimaliges Mähen der Wiesen im Abstand von 100 Metern zur Brücke vorschreibt, um durch Reduktion der Stickstoffkonzentration den Lebensraum beispielsweise für den selten gewordenen Schmetterling Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling zu erhalten. (Siehe auch Abschnitt Noch anhängige Verfahren.)

[Bearbeiten] Architektur und Bautechnik

Anforderungen des Landschaftsschutzes und des Hochwasserschutzes bezüglich der Bauwerkshöhe und -ausführung setzen den Brückenentwurf einem Zielkonflikt aus. Die Brücke kommt ohne Strompfeiler aus und soll durch ihre unterströmbare Länge ein minimales Strömungshindernis im Sinne des Hochwasserschutzes darstellen: Die Elbe findet an dieser Stelle ein hindernisfreies Hochwasserprofil von mehr als 500 Meter Breite vor. Die Waldschlößchenbrücke soll bei einem 100-jährlichen Abflussereignis der Elbe passierbar bleiben; konträr zu den Anforderungen des Schutzes der Landschaft und der Blickbeziehungen muss die Brücke daher eine möglichst große Lichte Höhe im gegebenen Gewässerprofil bieten.

[Bearbeiten] Funktionale Probleme

Elbehochwasser 2006 Höhe Waldschlösschen

Während der fast acht Jahre dauernden Arbeit an der Planfeststellung wurden am Projekt „Waldschlößchenbrücke“ 15 Umplanungen vorgenommen. Eine der größeren davon war nötig, weil der im Jahr 2000 eingereichte Planfeststellungsantrag wegen fehlender Unterlagen und Überschreitungen von Lärmgrenzwerten nicht genehmigt wurde. Daraus resultierend wurde die Planung um den östlichen Nebentunnel erweitert, während ursprünglich dieser Verkehr aus/in nordöstlicher Richtung durch Wohngebiete geleitet werden sollte.

Weitere Planänderungen waren unter anderem die Umwandlung der Straßenbahntrasse in eine Straßenbahn-Option und die spätere Streichung dieser Option.[46] Entgegen seiner mehrheitlichen Überzeugung musste der Stadtrat die Straßenbahn in diesen zwei Schritten aus dem Projekt entfernen, um den Forderungen des Landes Sachsen (vierspurige Fahrbahn) gerecht zu werden und die zugesagten Fördermittel nicht zu gefährden.

[Bearbeiten] Ästhetische Probleme

Der im Ergebnis des Architekturwettbewerbs erstplatzierte Entwurf folgt, so wie alle anderen Wettbewerbsteilnehmer, der Vorgabe, dass die Brückenkontur, aus stadtwärtiger Richtung betrachtet, die Silhouette des Elbhangs nicht durchbrechen darf, also relativ flach verlaufen muss. Diese aus den 90er Jahren stammende Forderung ist heute umstritten, da die entgegengesetzte Blickrichtung (auf das Stadtzentrum) nunmehr für wichtiger gehalten wird. Sie hat die Bandbreite der in Frage kommenden Entwürfe damals entscheidend reduziert, da hohe schlanke Pylonen-Konstruktionen keine Chance hatten. Der durch die Jury ausgewählte Entwurf ist nunmehr vielfacher Kritik aus ästhetischen Gründen ausgesetzt, unter anderem durch die Sächsische Akademie der Künste[47] und die Bundesarchitektenkammer.[48] Auch der Architekt der neuen Strelasundquerung (Rügenbrücke), André Keipke, äußerte sich in diesem Zusammenhang in der Presse.

In Folge der Jahrhundertflut 2002 wurde eine Anhebung der Gradienten für notwendig erachtet. Wegen der daraus resultierenden gestalterischen Probleme mit dem Tunnelportal auf der Waldschlösschenwiese wurde 2003 ein zusätzliches Gutachterverfahren (mit Preisgericht über die abgegebenen Entwürfe) durchgeführt.[49] UNESCO und Öffentlichkeit erfuhren nicht von den Konsequenzen der Gradientenanhebung, erst durch das Aachener Gutachten wurden 2006 kurz vor der Vilniuser UNESCO-Tagung die visuellen Auswirkungen[50] der Gradientenanhebung bekannt und als „festungsähnliche Verbauung“[29] kritisiert. Durch weitere Umplanungen, die Anfang 2008 und somit erst nach dem Baubeginn präsentiert wurden, soll der Tunnelmund gefälliger wirken. Außerdem wurde eine geringfügige Verschlankung des Brückenkörpers erreicht, und zwar im Wesentlichen durch den Wegfall der Treppenaufgänge und der Beleuchtungsmasten (Integration der Lampen ins Geländer) sowie durch eine überarbeitete Fundamentkonstruktion.[4]

Beide streitenden Parteien sehen die eigene Seite in der Rolle des Hüters der städtebaulichen Tradition der Landeshauptstadt: Die Brückengegner z. B. mit ihrem Slogan „Weil wir Dresden lieben“ im Abstimmungsbüchlein zum Bürgerentscheid, die Befürworter mit ihrer Argumentation, auch das von der UNESCO verliehene Welterbe-Prädikat sei einer der Beweise dafür, dass die Dresdner schon seit Jahrhunderten in der Lage seien, über eine anspruchsvolle und landschaftsverträgliche Bebauung selbst und ohne äußere Einflussnahme zu entscheiden. Die 2/3-Mehrheit beim Bürgerentscheid 2005 beweise, dass sich die Waldschlößchenbrücke in diese Tradition einreihe, indem die Bevölkerung hinter dem Vorhaben stünde, argumentieren die Befürworter. Die Brückengegner weisen hingegen darauf hin, dass beim Bürgerentscheid 2005 keinerlei Alternativen (auch nicht ästhetischer Art) zur Wahl standen, sondern das Votum unter dem Vorzeichen „Diese Brücke – oder langfristig gar keine neue Elbquerung“ keine freie Entscheidung zuließ. Die tatsächliche Entscheidung sei bereits neun Jahre früher, bei der Standortwahl unter Einflussnahme des Freistaats gefallen.

[Bearbeiten] Volksfestgelände „Vogelwiese“

Der Brückenkopf auf der Johannstädter Elbwiese soll sich exakt im Zentrum des traditionsreichen Volksfestgeländes der Dresdner Vogelwiese befinden, die in den Jahren 1874–1939 und 1992–2003 auf diesem Platz stattfand. Bei der Planung der Brücke[51] wurden Treppenanlagen, Durchgänge und Serviceräume im massiven Widerlagerbauwerk vorgesehen, damit sich das Festgelände beidseitig der Brücke auf den Innenflächen der Abfahrten befinden kann.

Seit 2004 findet die Vogelwiese an einem eigens ausgebauten Ersatzstandort an der Marienbrücke statt. Ob nach dem Bau der Waldschlößchenbrücke eine ständige Zurückverlegung erfolgen soll, wurde bisher nicht bekannt. Anderenfalls würde der traditionelle Platz auf der dann durch den Verkehrsknoten Johannstädter Brückenkopf zerteilten und eingerahmten Fläche nur noch als Ausweichstandort genutzt (wie schon während des Elbehochwassers 2006).[52]

[Bearbeiten] Planfeststellung

Mit dem ersten Planfeststellungsantrag scheiterte die Landeshauptstadt bei der Genehmigungsbehörde: Wegen Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzwerte um bis zu 15 dB(A) in der vorwiegend als Wohngebiet genutzten Radeberger Vorstadt am nördlichen Brückenkopf setzte das Regierungspräsidium Dresden den Abschluss des Verfahrens am 14. Juli 2000 aus. Das Klagerisiko durch betroffene Bürger wurde für zu hoch gehalten.[53][54]

Die überarbeitete Planung wurde am 20. März 2003 beim Regierungspräsidium Dresden eingereicht, das am 25. Februar 2004 die Planfeststellung erteilte.[55]

[Bearbeiten] Kontroverse über die Verwirklichung der genehmigten Planung

[Bearbeiten] Finanzierung

[Bearbeiten] Eigenmittel

Gegner bezeichnen das Projekt wegen seiner hohen Kosten als „teuerste Stadtbrücke Deutschlands“ und fürchten, dass der Stadt im Gegenzug Mittel für ÖPNV-Unterstützung, Straßen- und Schulsanierung, Kulturförderung usw. fehlen werden.[56] Dies weisen die Befürworter als unbegründet zurück: „Durch den Bau des Verkehrszuges kommt es weder im sozialen noch im kulturellen Bereich zu Kürzungen, weil diese Bereiche aus dem Verwaltungshaushalt finanziert werden, der Bau des Verkehrszuges aber aus dem Vermögenshaushalt.“[57] Diese Aussage lässt unberücksichtigt, dass der Stadtrat die Mittel zwischen den Haushalten verschieben kann. Zudem müssen die relativ hohen Unterhaltungskosten tatsächlich aus dem Verwaltungshaushalt bestritten werden.

Nach der damaligen (vorläufigen) Beendigung des Brückenprojekts erhielt die Stadt Dresden wegen der hohen Planungskosten, davon 7,5 Mio. € für Variantenuntersuchungen, vom Bund der Steuerzahler den Titel „Schleudersachse 2004“ verliehen.[58]

Die Befürworter sehen es als unverzichtbar an, ein Projekt, in das schon so immense Gelder geflossen sind, auch zu vollenden. Unter anderem deshalb initiierten sie im Jahr 2004 per Bürgerbegehren den Bürgerentscheid vom 27. Februar 2005. Für die Gegner sind gerade die jahrelang immer weiter gestiegenen Planungskosten der Beweis dafür, dass das Projekt an dieser Stelle nicht realisierbar ist und schnellstmöglich aufgegeben werden muss.

Ferner befürchten sie, dass die Dresdner Finanzen durch Bau und insbesondere Unterhaltung der Brücke über Gebühr strapaziert würden. Sie führen an, dass die gerade erst erreichte Entschuldung der Stadt durch die Veräußerung sämtlicher kommunaler Wohnungen (WOBA-Verkauf 2006) teuer erkauft werden musste. Trotz Schuldenfreiheit erreiche Dresden nach wie vor nur durch Kürzungen in vielen Bereichen sowie durch eine dauerhaft sehr hohe Grundsteuer einen ausgeglichenen Haushalt.[59]

Dresden hatte bei der Grundsteuer B bereits 2004 den dritthöchsten Hebesatz unter den 50 größten deutschen Städten (mit 535 %, nur Bremen [580 %] und Berlin [660 %] lagen noch höher).[60] Seit der erneuten Anhebung im Jahr 2005 auf 635 % liegt die sächsische Landeshauptstadt nun annähernd gleichauf mit der Bundeshauptstadt auf deutschem Spitzenniveau. Die Notwendigkeit dieser Steuererhöhung wurde im Dresdner Stadtrat durch die CDU-Fraktion mit der Waldschlößchenbrücke begründet: „Mit der Zustimmung zum Haushalt stellte sich auch die Beantwortung der Frage, ob der Stadtrat der eindeutigen Entscheidung der Dresdner Bürger für den Bau der Waldschlößchenbrücke nachkommen wird. Unter diesen Rahmenbedingungen musste die CDU-Fraktion auch der Erhöhung der Grundsteuer schweren Herzens zustimmen.“[61] Auch 2007 lehnt die CDU-Fraktion eine Abkehr von diesem hohen Hebesatz ab,[62] während andere (z.B. Bürgerfraktion und Haus und Grund[63]) eine Senkung anmahnen.

Eine Brückenvariante, die ohne die Nebentunnel auskommt, indem die Brücke mittels „holländischer Rampen“ direkt an die Bautzner Straße angebunden wird, würde etwa 100 Tsd. € weniger an jährlicher Unterhaltung kosten. Dieser von OB Roßberg 2001 eingebrachte Vorschlag wurde jedoch von der damaligen Stadtratsmehrheit aus CDU und FDP/DSU verworfen, um keine weitere Verzögerung zu riskieren.[64]

[Bearbeiten] Fördermittel

Die durch den Freistaat zugesagte hohe Förderquote[65] war und ist seit der 1995 im Vorfeld des Brückenworkshops getroffenen diesbezüglichen Aussage stets eines der Hauptargumente der Befürworter dieses Brückenstandorts. Auch im Abstimmungsbüchlein zum Bürgerentscheid wurde irreführend der bereits nicht mehr gültige Satz „Die Fördermittel stehen der Stadt nur für dieses Vorhaben zur Verfügung und können nicht anderweitig verwendet werden.“ gedruckt.[20]-Befürw.-S.3 Tatsache ist jedoch, dass es zum Zeitpunkt des Bürgerentscheids bereits die Aussage von Wirtschaftsminister Thomas Jurk gab, nach dem der größte Anteil der Fördermittel, nämlich die aus Bundesmitteln (dem GVFG) stammenden 80 Mio.€ (von insgesamt 96 Mio.€), auch für andere förderfähige Vorhaben bereitgestellt würden.[19] Seit Anfang April 2007 ist es fraglich, ob überhaupt die 80 Mio. GVFG-Gelder durch den Bund für die aktuell geplante Brückenvariante noch bereitgestellt würden[66]. Das sächsische Wirtschaftsministerium unter Thomas Jurk (SPD) hat daraufhin die Geldauszahlung für das Projekt vorläufig gestoppt. Das CDU-geführte Finanzministerium hingegen versicherte, die Stadt Dresden habe durch den Zuwendungsbescheid vom 28. Oktober 2004 „eine sichere Rechtsstellung“.[67] Der Wert dieser Beteuerung ist fraglich, denn der zitierte Bescheid stellt eine Förderung nur für die Jahre 2005–2008 in Aussicht und enthält außerdem den Passus „Die [...] in Aussicht gestellten Zuwendungen sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel. Die Inaussichtstellung begründet keinen Rechtsanspruch auf Bewilligung.“[68]

Der Bund (BMVBS) hat im Falle eines eventuell teureren Kompromisses mit der UNESCO einen finanziellen Ausgleich in Aussicht gestellt[69].

[Bearbeiten] Bauvorleistungen und Konflikt mit dem Schutz des Welterbes

Schautafel Weltkulturerbe Dresdner Elbtal an der Sandsteinmauer der Pillnitzer Landstraße unweit der Talstation der Schwebebahn
Blick von der Terrasse des „Welterbezentrums Dresdner Elbtal“[70] (im Lingnerschloss) auf die linkselbischen Wiesen. Unweit der Häuserfront in Bildmitte soll sich der Johannstädter Brückenkopf (kreuzungsfreier Knoten Fetscherstraße/Käthe-Kollwitz-Ufer) befinden.

Im Rahmen des Wahlkampfes zur Oberbürgermeisterwahl führte Amtsinhaber Herbert Wagner am 29. November 2000 – ungeachtet der zu diesem Zeitpunkt wegen fehlender Unterlagen und Überschreitungen von Lärmgrenzwerten fehlgeschlagenen Planfeststellung und der befürchteten Konflikte mit dem beantragten Welterbe-Schutzgebiet – den Ersten Spatenstich zur Waldschlößchenbrücke aus.[71] Ein Konfliktpotenzial zwischen Weltkulturerbe und geplanter Brücke hatte Berichten zufolge während der von 2000 bis 2002 geführten Diskussionen um das Für und Wider einer Titel-Bewerbung außer dem damaligen OB Herbert Wagner auch der Stadtrat Hermann Henke (beide CDU) gesehen.[72] Wagner ließ seine Bedenken schließlich fallen, weil sich der Freistaat (unter Kurt Biedenkopf (CDU)) für eine Bewerbung aussprach.

Wegen „der Einzigartigkeit des Dreiklangs aus Fluss, Landschaft und Architektur“ ernannte die UNESCO im Juli 2004 das Dresdner Elbtal zwischen den Schlössern Pillnitz im Osten und Übigau im Westen zum Weltkulturerbe.[37] Von der Ausweisung als Kulturgut von „einzigartigem und universellen Wert“ geht eine Schutzforderung gemäß der Welterbekonvention „zum Nutzen der Menschheit“ aus. Zwar ist die rechtliche Bewertung der Welterbekonvention unter Rechtsexperten umstritten, da ihr 1976 lediglich die Bundesregierung zugestimmt hat und die Konvention im Bundesgesetzblatt nur bekannt gemacht wurde, aber kein Vertrags- oder Zustimmungsgesetz vom Bundestag erlassen wurde, doch ist nach überwiegender Auffassung auch der Freistaat Sachsen aus dem Verfassungsgrundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens verpflichtet, der der Bundesrepublik Deutschland obliegenden Aufgabe nachzukommen[73] und gemäß der Konvention für „Erfassung, Schutz und Erhaltung“ des Natur- und Kulturerbes Sorge zu tragen. Der Bund hat sich dazu verpflichtet, „eine allgemeine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem Kultur- und Naturerbe eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben und den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planungen einzubeziehen“ und „hierfür alles in [ihren] Kräften Stehende [zu] tun“.[74] Vom Gesetzgeber erhält, wie in der Zwischenzeit auch gerichtlich festgestellt wurde, die Schutzfunktion als Weltkulturerbe nur eine untergeordnete Bedeutung im aktuellen Brückenstreit, da es seit 1976 nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Ein durch die Bundesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass „jeder Vertragsstaat alles in seinen Kräften stehende zur Erhaltung des Welterbes“ zu tun hätte, und dass auch das Land Sachsen an die Welterbekonvention gebunden sei.[75]

Die Planfeststellung wurde aber schon am 25. Februar 2004 beschlossen. In dem Beschluss, so bemängelt Ulrich Fastenrath 2006, Völkerrechtler an der TU Dresden, werde das Elbtal nicht als Weltkulturerbe angesprochen. Die zuständige Denkmalschutzbehörde habe „in Verkennung der völkerrechtlichen Vorgaben und einer Fehleinschätzung der Auswirkungen des Brückenbaus das Weltkulturerbe nicht in ihre Stellungnahme einbezogen“.[76] Das Regierungspräsidium hielt Fastenraths Gutachten vom 9. August 2006 entgegen, dass eine eigene gutachterliche Bewertung der UNESCO-Welterbekommission zu dieser Frage vorausgegangen sei und das Vorhaben als „unbedenklich“ eingestuft worden sei. Auch eine spätere Planfeststellung, die sich auf diese Entscheidung bezogen hätte, wäre also zumindest aus den von Prof. Fastenrath angeführten Gründen nicht zu einem anderen Ergebnis gekommen.[55]

[Bearbeiten] Eilanträge, Kommunalwahl und Bürgerbegehren 2004

Nach dem Planfeststellungsbeschluss wurden mehrere Klagen eingereicht, die als Eilanträge abgewiesen wurden, im Hauptsacheverfahren aber erst ab Anfang 2008 behandelt werden.[77]

Wegen ernster finanzieller Schwierigkeiten wurde der Brückenstreit auch zum Wahlkampfthema der Kommunalwahl 2004: Die Planfeststellung war zu dem Zeitpunkt erfolgreich abgeschlossen, es gelang dem Stadtrat jedoch monatelang nicht, durch massive Kürzungen einen genehmigungsfähigen Haushalt (Bedingung zum Start eines Investitionsvorhabens) zu beschließen.[78] Als dann kurz vor dem Wahltermin zu den Stadtratswahlen das Regierungspräsidium den Haushaltsentwurf genehmigte, wurde in dieser zeitlichen Nähe von manchem kein Zufall, sondern eine Wahlkampfhilfe für CDU und FDP gesehen, die auf Stadtebene um ihre Mehrheit fürchteten. Trotzdem wurde eine knappe „linke“ Mehrheit aus SPD, Grüne und PDS gewählt.

Wegen der noch schwebenden Eilverfahren[77] gegen das Baurecht vor dem Oberverwaltungsgericht beschloss der neubesetzte Dresdner Stadtrat am 7. September 2004, den Baubeginn und Vergabe vorerst auszusetzen. Der Stadtrat beschloss gegen den Widerspruch von OB Roßberg, die im laufenden Haushaltsjahr für das immer noch in Frage stehende Projekt vorgesehenen 2,7 Mio € Eigenmittel zur Sanierung von Kindertagesstätten zu verwenden.[79] Die Mehrheit im Stadtrat aus SPD, Grüne und PDS konnte dieses Vorhaben nicht umsetzen, da sich herausstellte, dass die für 2004 eingeplanten Brücken-Gelder nicht nur bereits ausgegeben waren, sondern sogar überzogen wurden.[80]

Daraufhin initiierten ADAC, CDU und FDP vermittels der Bürgerinitiative Pro Waldschlößchenbrücke ein Bürgerbegehren auf Bürgerentscheid, welches 17,6 % der wahlberechtigten Bürger unterschrieben. Ein Rechtsgutachten kam zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren wegen eines unzureichenden Kostendeckungsvorschlages unzulässig sein würde. Sofern der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben werden müsste, sei auch der Bürgerentscheid hinfällig. „Bei Erfolg eines Bürgerentscheides und einem sofortigen Baubeginn ist jedoch die paradoxe Situation denkbar, dass die Stadt weitere Kosten in erheblicher Höhe für ein Bauprojekt investiert, das sich im Rahmen der gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erweist. Die Stadt müsste eine Investruine beseitigen. Der Schaden wäre immens“, heißt es wörtlich in dem Gutachten des Rechtsanwaltes von Alvensleben.[81]

Am Tag des Bekanntwerdens des Gutachtens zum Bürgerbegehren, dem 4. November, traf bei der Stadt auch der Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums ein, in dem für den Brückenbau finanzielle Hilfen von in Höhe 96 Millionen Euro (90 % der förderfähigen Kosten) unverbindlich in Aussicht gestellt wurden. Gleichzeitig wurde darin auf Einsparungen gedrängt, auch wenn die Pläne dafür geändert werden müssten.[68] Trotz der Warnung vor einer Investruine[81] wurde der Bürgerentscheid am 6. Dezember 2004 vom Stadtrat für zulässig befunden und für Februar 2005 anberaumt. Die Brückenbefürworter führten nach dem Zuwendungsbescheid ins Feld, dass die Brücke zu 90 % subventioniert werde und deshalb keine Belastung für den Haushalt sei.

[Bearbeiten] Bürgerentscheid 2005

Das Abstimmungsergebnis[82] in Auszügen:
Gesamt Top-5-Abstimmungsbezirke Lage
Ja
67,9 %

83,9 % Weixdorf
80,2 % Schönfeld-Weißig
79,6 % Langebrück
78,4 % Niedersedlitz
78,4 % Prohlis

Stadtrand, Norden
Stadtrand, Nordosten
Stadtrand, Norden
Stadtrand, Südosten
Stadtrand, Südosten

Nein
32,1 %

68,6 % Äußere Neustadt
49,6 % Sonstige Neustadt
43,8 % Friedrichstadt
43,6 % Striesen
39,8 % Johannstadt

zentral, nördlich der Innenstadt
zentral, teilweise am nördlichen Brückenkopf
zentral, westlich der Innenstadt
zentral, am südlichen Brückenkopf
zentral, am südlichen Brückenkopf

Abstimmungs- gegenstand „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“
„Abstimmungsbüchlein“ zum Bürgerentscheid [20]

Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 50,8 % stimmten am 27. Februar 2005 67,9 % der Dresdner für den Bau der Brücke und des Verkehrszuges. Es gab in nur einem der 36 Abstimmungsbezirke eine Mehrheit gegen die Brücke, in den anderen 35 eine mehr oder weniger deutliche Mehrheit dafür. Während die Zustimmung in den brückenfernen Abstimmungsbezirken am größten war (bis zu 83,9 %), votierten mehrheitlich pro Brücke auch die direkt an die Brücke angrenzenden Bezirke Johannstadt (60,2 %) und Sonstige Neustadt (50,4 %).[82]

Die Fragestellung lautete: „Sind Sie für den Bau der Waldschlößchenbrücke? – einschließlich des Verkehrszuges der abgebildeten Darstellung –“, wozu die nebenstehende Planskizze abgedruckt war. Die Fragestellung des Bürgerentscheids bezog sich auf einen Verkehrszug bestehend aus einer Brücke und einem Tunnel am nördlichen Brückenkopf. Sein Ergebnis ist für die Stadt bis zum 27. Februar 2008 bindend. Da in den begleitenden Unterlagen[20] ausdrücklich auf das bereits bestehende Baurecht verwiesen wurde, hatte dieses Plebiszit weniger den Charakter einer richtungsbestimmenden Abstimmung, sondern mehr den eines Referendums zur nachträglichen Bestätigung einer bereits gefällten Entscheidung.

Den Teilnehmern des Bürgerentscheids war am Abstimmungstag noch nicht bekannt,


[Bearbeiten] Gefährdung des Welterbes und Konsequenzen

Im Oktober 2005 wurde bekannt, dass die bei der Bewerbung zum Weltkulturerbe gelieferten Daten und Visualisierungen zur Brücke fehlerhaft waren. So wurde der Standort der Brücke in einem ICOMOS-Gutachten etwa mit „5 km flussabwärts vom Stadtzentrum“ angegeben, er befindet sich aber 2,5 km flussaufwärts (siehe Dresdner Elbtal #Kommunikationsproblem im Nominierungsverfahren). Warum weder die Dresdner Verantwortlichen noch die UNESCO-Kommission bei der Prüfung des Antrags diesen offensichtlichen Fehler bemerkten, blieb bisher unklar und wurde bei den beginnenden Vermittlungsgesprächen thematisiert.

Außerdem sollen Planungsänderungen (stellenweise höherer Fahrbahnverlauf), die sich in der Folge des Elbehochwassers 2002 ergaben, nicht vollständig aufgeführt gewesen sein. Schließlich war die Visualisierung der Brücke nach Ansicht der Gegner zu suggestiv und unter Ausblendung der betroffenen Sichtbeziehungen erfolgt.

Daraufhin äußerte die UNESCO Ende 2005 Bedenken. Das Sekretariat des Welterbe-Komitee (World Heritage Center Paris) forderte die Stadt Dresden auf, ein unabhängiges Gutachten zur Verträglichkeit der Brücke mit dem Titel „Welterbe“ in Auftrag zu geben. Nach Gesprächen zwischen dem Oberbürgermeister und der UNESCO wurde der für den 22. März 2006 geplante Baustart verschoben, um die Entscheidung auf der 30. Tagung des UNESCO-Komitees in Vilnius abzuwarten.

[Bearbeiten] Visualisierungen, Gutachten und Entscheidung „Rote Liste“

Elblandschaft östlich der geplanten Brücke

Das durch die UNESCO-Bedenken im Mittelpunkt stehende Thema der optischen Wirkungen war bis dahin innerhalb der Brücken-Kontroverse kaum Gegenstand einer sachlichen Diskussion gewesen. Dies war größtenteils der Tatsache geschuldet, dass nahezu keine neutrale Visualisierung existierte, sondern nur solche, die zweckgebunden von Brückenbefürwortern oder -gegnern erstellt worden waren.[84] Da das Aussehen der Brücke selbst sowie die durch sie verursachten Störungen von Blickbeziehungen (beispielsweise beim berühmten Waldschlösschenblick) wesentlich vom gewählten Betrachtungsstandpunkt abhängig sind, warfen sich Befürworter und Gegner wiederholt gegenseitig vor, Aufnahmen aus unrealistischen (Frosch- oder Vogel-)Perspektiven oder mit realitätsfernen (Tele-)Brennweiten zu verwenden.

Nachdem die UNESCO ihre Bedenken äußerte, ließ die Dresdner Stadtverwaltung gleich drei Visualisierungen erstellen, und zwar:

Die Dresdner Professoren Stritzke, Schnabel, Opitz, Lippold, Weise, Lohse und Rüger warfen dem Aachener Gutachten in einer Stellungnahme unter Mitwirkung von Ex-Bauaufsichts-Amtsleiter Nieschler „zahlreiche Unkorrektheiten“ vor.[85] Dieses Gutachten der RWTH Aachen wurde zur Entscheidungsgrundlage auf der 30. Tagung des UNESCO-Komitees in Vilnius, zusätzlich erhielten die Delegierten eine von der Stadtverwaltung erstellte Broschüre[86], der aber keine eigenen Sichtfelduntersuchungen zugrunde liegen.

Da die durch das Entwurfsbüro ESKR Ingenieure+Architekten erstellte Visualisierung nichtöffentlich nur den Mitgliedern des Kuratoriums Welterbe Dresdner Elbtal gezeigt wurde, druckte eine Dresdner Tageszeitung deshalb am Tag des ursprünglich geplanten Baustarts (22. März 2006) anstelle dieser erhofften, von objektiver Quelle erstellten Visualisierung eine durch die Grüne Liga erstellte[84] und schrieb im zugehörigen Artikel: „Baubürgermeister Herbert Feßenmayr […] O-Ton: ‚Das ist nicht das, was wir zeigen wollen’. Und kurz darauf sagt er noch: ‚Das ist nicht das, was wir bauen wollen’. Zumindest der Laie wundert sich, nimmt er doch an, Architekten wüssten am besten, was sie bauen wollen. Übrigens, einige Mitglieder sollen nach Ansicht genau dieser Bilder wenig erfreut, wenn nicht gar schockiert gewesen sein“.[87]

Das von der UNESCO geforderte Gutachten des Aachener Stadtplaners Kunibert Wachten,[6] der für die UNESCO schon ein ähnliches Gutachten für den Kölner Dom erstellt hatte, liegt seit April 2006 vor. Er kommt zu dem Schluss,

und bezeichnet die dritte dieser Feststellungen als die aus Gutachtersicht entscheidende.

Auf ihrer Tagung in Vilnius setzte die UNESCO am 11. Juli 2006 das Dresdner Elbtal auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes. Auf der Sitzung wurde die ursprüngliche Beschlussvorlage durch Androhung der sofortigen Streichung verschärft, nachdem bekannt geworden war, dass die Vergabe der Bauleistungen bereits als Bestandteil der Tagesordnung des Dresdner Stadtrats für den 20. Juli feststand.[88] Aussage der UNESCO-Kommission: „Das Komitee forderte Deutschland dringend auf, das Bauvorhaben „Waldschlößchenbrücke“ in Dresden zu stoppen und nach alternativen Lösungen zu suchen, um den Schutz der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal sicherzustellen.“[37]

[Bearbeiten] Folgeentscheidungen

Brückengegner wie etwa Nobelpreisträger Günter Blobel, der sich bei der UNESCO persönlich für die erneute Beschäftigung mit dem Dresdner Elbtal einsetzte, sehen die Entscheidung als Chance, die Alternative eines Tunnels wieder ins Gespräch zu bringen.[89] Eine solche Lösung könnte die ästhetischen Probleme der Brücke umgehen und trotzdem dem Bürgerwillen zur Elbquerung gerecht werden. Die von den Brückengegnern angemahnten verkehrlichen Probleme würden für den Tunnel jedoch genauso gelten.

Die Meinung der Dresdner nach der Vilniuser UNESCO-Entscheidung wurde durch zwei repräsentative Umfragen erforscht: Prof. Donsbach (TU Dresden) ermittelte im Juli 2006 zu der Frage „Und wenn es zu einem neuen Bürgerentscheid kommt – Würden Sie dann für den Bau der Brücke stimmen?“: 50 % für Waldschlößchenbrücke, 37 % dagegen, Rest unentschieden.[90] Das Institut für Marktforschung Leipzig konstatierte einen Monat später (im MDR-„artour“ vom 31. August 2006): 39 % für Brücke an ursprünglich geplanter Stelle, 46 % für Brücke an anderer Stelle oder Tunnel, 12 % für überhaupt keine neue Elbquerung.

Trotz geänderter Randbedingungen ist es dem Stadtrat laut sächsischer Gemeindeordnung (§ 24 [83]) verwehrt, die vom Bürger getroffene Entscheidung zu revidieren. Laut dem Gesetzeskommentar von Krieger/Menke/Arens[91] gelte vielmehr, „dass ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden kann, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann“.

Um trotzdem der geänderten Situation Rechnung zu tragen, wurde die Forderung nach einem neuen Bürgerentscheid erhoben, denn nur die Bürger selbst können einen getroffenen Entscheid verändern oder aufheben. Ein solches Vorgehen wurde vielfach als die demokratischste und „sauberste Lösung“ bezeichnet.[92] Von den meisten Brückenbefürwortern wird eine erneute Befragung jedoch abgelehnt. Auch der Jurist Prof. Ulrich Fastenrath (TU Dresden) hält eine Wiederholung mit ähnlicher Fragestellung für ausgeschlossen, da durch Vorhaben, die den Schutz eines der UNESCO-Welterbekonvention unterliegenen Kulturgutes missachten, gesetzwidrige Ziele verfolgt würden.[73]

Nach der Entscheidung der UNESCO traf sich der Dresdner Stadtrat in einer Sondersitzung am 20. Juli 2006. Der Stadtrat beschloss, die Suche nach einem Kompromiss zwischen dem Wunsch nach einer Brücke und den Ansprüchen des Welterbestatus zu beginnen. Dazu wurde der Baubeginn ausgesetzt. Um den bestehenden Bürgerentscheid nicht zu übergehen, sollte den Dresdnern die Möglichkeit gegeben werden, in einem neuen Bürgerentscheid unter Berücksichtigung aller neuen Fakten noch einmal zu entscheiden.[93] Ein Stadtratsbeschluss wäre bis zum Februar 2008 die einzige Möglichkeit zur Initiierung eines Brücken-Bürgerentscheids, da laut Gemeindeordnung (§ 25 [83]) „ein Bürgerbegehren [...] nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben [darf], über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid auf Grund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist“. Die konservative Minderheit im Stadtrat stimmte gegen den neuen Bürgerentscheid, so dass die notwendige Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande kam.

Daraufhin legte Baubürgermeister Feßenmayr in Vertretung des inzwischen wegen Verdachts auf Untreue suspendierten Oberbürgermeisters Roßberg Widerspruch gegen Teile der Stadtratsbeschlüsse ein, weil der Baustopp rechtswidrig sei.[94] Der Stadtrat bestätigt jedoch seine Beschlüsse,[95] woraufhin der amtierende Oberbürgermeister Vogel am 10. August erneut Widerspruch einlegte und die Verantwortung dem Regierungspräsidium (RP) übergab.[96]

Das Regierungspräsidium bewertete die Stadtratsbeschlüsse als rechtswidrig und forderte deren Aufhebung bis zum 24. August 2006 bei Androhung der Vergabe der Bauleistungen per Ersatzvornahme.[55] Auf der dritten Sondersitzung am 24. August beschloss der Stadtrat, den Antrag auf Planfeststellung beim RP zurückzuziehen.[97] Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, gegen eventuelle Ersatzvornahmen des RP sofort Widerspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen.

Der Oberbürgermeister reichte daraufhin noch am selben Tag fristgerecht Widerspruch beim Regierungspräsidium ein, welches am 25. August 2006 den Sofortvollzug der Vergabe der Bauleistungen anordnete.[55]

[Bearbeiten] Stadtrat

Die Mehrheit (aus SPD, Linkspartei, Grünen und einem Teil der Bürgerfraktion) will den Welterbetitel erhalten und fordert die demokratische Legitimation durch einen Bürgerentscheid. Aber auch ohne einen erneuten Bürgerentscheid sieht man sich nicht gezwungen, die Bauaufträge sofort zu vergeben, gestützt auf ein Rechtsgutachten der TU Dresden, demzufolge die völkerrechtlichen Verträge zwischen UNESCO und der Bundesrepublik Deutschland die Dresdner verpflichten, den Welterbestatus zu sichern. Ein Bürgerentscheid, der den Titelverlust zur Folge habe, verstieße gegen das Völkerrecht und wäre damit nicht Rechtens.[73] Das durch die Brückenbefürworter beauftragte Gutachten der Universität Köln (siehe Abschnitt Entscheidung der ersten Instanz) sieht diese Schlussfolgerung hingegen als unzutreffend an.[98] Die Grünen stehen einer Querung an dieser Stelle grundsätzlich ablehnend gegenüber.

CDU und FDP und der andere Teil der Bürgerfraktion sehen in der Entscheidung der UNESCO eine Intrige der Brückengegner. Sie warnen vor dem Einfluss „supranationaler Kommissionen“[99] und bezichtigten die UNESCO der Erpressung.[100] Sie nehmen den Verlust des Titels in Kauf und begründen dies mit der Entscheidung der Bürger von 2005, der Zeit vor dem Welterbekonflikt. So bezeichnete der Dresdner FDP-Politiker Jan Mücke die UNESCO als undemokratisch,[101] „die Dresdner hätten die Brückenfrage abschließend entschieden“[102] und plädiert für die Konfrontation mit der UNESCO: „Die Stadt bleibe immer Weltkulturerbe der Herzen“. Auch Sachsens Ex-Ministerpräsident Kurt Biedenkopf rät zum Verzicht auf den Welterbestatus. „Die Touristen kommen trotzdem“, so Biedenkopf.[103] Die Gegner eines neuen Bürgerentscheids begründen ihre Haltung mit den Ergebnissen mehrerer Gutachten (siehe Abschnitt Verwaltungsgericht Dresden), welche darlegen, dass die Welterbekonvention der UNESCO rein rechtlich nicht unmittelbar für Dresden gelte, da die Bundesrepublik die Verträge nicht in bundesdeutsches Recht umgesetzt hat.[98][76]

[Bearbeiten] Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hat als ausführende Gewalt dafür zu sorgen, dass das Ergebnis des rechtskräftigen Bürgerentscheides umgesetzt wird.

Sächsische Gemeindeordnung[83]:

„§ 24 Bürgerentscheid

(3) Bei einem Bürgerentscheid ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. …

(4) Der Bürgerentscheid steht einem Beschluß des Gemeinderates gleich. Er kann innerhalb von 3 Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.“

Die Dresdner Stadtverwaltung, vertreten durch den amtierenden Oberbürgermeister, sieht sich gezwungen, den Stadtratsbeschlüssen zum Bauaufschub zu widersprechen. Sie sieht sich durch den Bürgerentscheid von 2005 verpflichtet, die Brücke zu bauen. Nur ein erneuter Bürgerentscheid könnte sie von dieser Pflicht befreien. Dieser fand im Stadtrat jedoch nicht die nötige Zweidrittel-Mehrheit.[94]

[Bearbeiten] Regierungspräsidium

Das Dresdner Regierungspräsidium (RP; seit 1. August 2008 Landesdirektion) ist die kommunale Aufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen. Trifft die Stadt ungesetzliche Entscheidungen, so ist es durch seine Rechtsaufsicht[104] verpflichtet, einzugreifen.

Das RP teilt die Auffassung von CDU und FDP, wonach der Bürgerentscheid für die Verwaltung bindend sei, die völkerrechtlichen Verträge mit der UNESCO jedoch nicht. „Zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der UNESCO bestehen keine unmittelbaren Beziehungen“ heißt es in einer Presseerklärung.[55]

In seinem Handeln folgt das Regierungspräsidium der bestehenden Rechtslage und setzt den Beschluss des OVG in Bautzen um. Die deutsche UNESCO-Kommission bezeichnet die Haltung des RP als „nicht haltbar“ und „eine Bankrotterklärung an das Welterbe-Programm“. Sie erinnerte daran, dass die Chancen der 13 deutschen Bewerber um das Prädikat „Welterbe“ sinken, wenn Deutschland derart mit dem Welterbe umgeht.[105] Der stellvertretende Sächsische Ministerpräsident Jurk (SPD) kritisiert: „Ich halte das Vorgehen des Regierungspräsidiums für rechtlich nicht geboten. In einer so schwierigen Situation darf man nicht mit dem Kopf durch die Wand, sondern sollte alle Ermessensspielräume ausnutzen“.[106] Dieser Sichtweise schloss sich auch der Völkerrechts-Professor der TU Dresden Ulrich Fastenrath an, indem er äußerte: „Das Regierungspräsidium hätte das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Weltkulturerbetitels durchaus höher bewerten [...] können“. Das RP entgegnete daraufhin, nach den Ausführungen des OVG[107] sei es „zum Sofortvollzug in der Auftragsvergabe [...] nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet“.[55]

Mehrere Äußerungen lassen durchblicken, dass das Regierungspräsidium im dieser Angelegenheit weniger als überwachende und korrgierende Rechtsaufsicht[104] agiert, sondern vielmehr als politischer Interessenvertreter des Ministerpräsidenten Georg Milbradt (CDU) samt der Spitze des durch ihn geführten sächsischen Regierungskabinetts. Während sich Milbradt lange Zeit formal aus dem Konflikt herauszuhalten versuchte, erklärte der Bundestagsabgeordnete und vormalige sächsische Umweltminister Arnold Vaatz (CDU), „die sächsische Staatsregierung [...] vertreten durch das RP Dresden ...“ habe pflichtgemäß gehandelt.[108] Auch die Grünen sehen die sächsische Staatsregierung als Drahtzieher hinter den RP-Entscheidungen.[109]

Achse vom Scheitelpunkt des Elbbogens (geplanter Standort der Waldschlößchenbrücke) in Richtung Stadtzentrum, aufgenommen mit einem Teleobjektiv.

[Bearbeiten] Juristische Verfahren

[Bearbeiten] Verwalt