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Direktwahl ist die Bezeichnung für eine Wahl in ein (politisches) Amt in unmittelbarer Wahl direkt durch die Wahlberechtigten und nicht durch ein Parlament oder ein Wahlmännergremium.
Im konkreten Beispiel der Wahl der Mitglieder eines Parlamentes bezeichnet Direktwahl die Wahl eines einzelnen Abgeordneten (je Wahlkreis) im Gegensatz zu einer Listenwahl, bei der in erster Linie von den Parteien vorgeschlagene Wahllisten und nicht einzelne Personen gewählt werden. Mandate, die auf einer Direktwahl in diesem Sinn beruhen, werden Direktmandate genannt. Die Unmittelbarkeit der Wahl ist jedoch (nach deutschem Recht) auch bei einer Listenwahl nicht beeinträchtigt, wenn die Bewerber auf den Listen sowie deren Reihenfolge vor der Wahl bekannt sind oder durch die Wähler bestimmt werden.
Bürgermeister und Landräte werden nach den Gemeindeordnungen und Landkreisordnungen meist direkt gewählt.
Der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten werden dagegen indirekt, durch ein Parlament bzw. eine parlamentsähnliche Versammlung, gewählt.
Der Bundespräsident wird unmittelbar vom Bundesvolk gewählt.