Innerhalb des Steuerrechts wird zwischen direkten Steuern und indirekten Steuern unterschieden.
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Bei direkten Steuern sind Steuerschuldner (der gesetzlich Verpflichtete) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) personenidentisch, d. h. eine Übertragung der Steuer auf Dritte ist nicht möglich. Die direkten Steuern werden dabei unmittelbar bei dem Steuerschuldner festgesetzt und erhoben. Zu den direkten Steuern zählen Steuern auf das Einkommen und das Vermögen (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Zinsabschlag) sowie Steuern im Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch (z. B. Hundesteuer, Jagdsteuer).
Beispiel: Bei der Hundesteuer ist der Hundehalter gesetzlicher Steuerschuldner und er zahlt sie auch. Auch die Kfz-Steuer ist eine direkte Steuer, da Kfz-Halter und Kfz-Steuerzahler identisch sind.
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Bei den indirekten Steuern sind Steuerschuldner und Steuerträger nicht identisch; hier wird die Steuer auf einen Dritten übertragen. Die Steuer wird nicht von der effektiv wirtschaftlich belasteten Person, also dem Steuerträger, an die Finanzbehörden abgeführt, sondern stellvertretend von einer anderen Person. Zu den indirekten Steuern zählen etwa die Umsatzsteuer sowie die Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Alkopopsteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer und Zwischenerzeugnissteuer und die Rennwett- und Lotteriesteuer).
Beispiel: Die Mineralölsteuer wird vom Mineralölherstellungsbetrieb geschuldet, gezahlt wird sie vom Kunden an der Tankstelle.
Diese Unterscheidung ist stark umstritten, da letztlich alle Steuern in die Kosten-/Preiskalkulation eingehen. Bei der Besteuerung einer Transaktion zwischen zwei Parteien, wird eben die gesamte Transaktion besteuert, und nicht unbedingt nur eine der beiden Parteien. Letztlich tragen also in der Regel beide Seiten die Steuer mit, auch wenn nur eine Partei die Steuer zahlen muss, und es die Intention des Staates war nur eine Seite der Transaktion zu belasten (z. B. die Unternehmen). Langfristig ist es zum Beispiel auch unerheblich, ob die Arbeitnehmer 50% zur Sozialversicherung "beitragen" oder nicht, der Nettolohn verändert sich dadurch nicht. Selbst der Grenzsteuersatz bei der Einkommenssteuer (die ja per Definition eine direkte Steuer ist) ist letztendlich sogar eine Steuer auf die Transaktion durch die sich das Einkommen erhöht (z. B. Arbeit), und beeinflusst so auch die Quantität dieser Transaktion; denn bei geringerem Grenzsteuersatz würde evtl. mehr (oder weniger) gearbeitet, weil der Nettolohn höher läge.
Die Unterscheidung setzt in Ihrer Definition lediglich an der Erhebungsform an (direkter oder indirekter Zugriff auf den vom Gesetz als letztlich belasteten "Vorgesehenen"; d.h.: Ansatzpunkt der Besteuerung ist das Unterscheidungskriterium). Wo letztendlich die Belastung entsteht, ist nicht nur von der individuellen Preiskalkulation abhängig, sondern auch von der Überwälzbarkeit der Belastung (sprich: Durchsetzbarkeit des kalkulierten Preises am Markt - letztlich von den Verläufen der Angebots- und Nachfragekurven).
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Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."