Netencyclo, The wikipedia mirror - The biggest multilingual encyclopedia : Direkte Demokratie

- Direkte Demokratie -

Direkte Demokratie :

Outils :

Vous avez un site web ? Un blog ?

 Netencyclo Directory Project 




Mettre en favoris !

Add to Netvibes
Technorati reactions
rencontre

Direkte Demokratie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche
Die Pnyx mit Rednertribüne in Athen, Ort der attischen Volksversammlung, des frühesten Beispiels direkter Demokratie.
Abstimmung der Landsgemeinde im Schweizer Kanton Glarus im Jahr 2006.

Der Begriff Direkte Demokratie hat zwei Bedeutungen:

  1. Zum einen wird darunter eine Form der Gesellschaftsorganisation verstanden, in der die Macht direkt vom Volk ausgeübt wird. Unter den Gegenbegriff der Indirekten Demokratie fällt auch die Repräsentative Demokratie.
  2. Zum anderen werden darunter politische Entscheidungsverfahren mit starker Beteiligung der Bevölkerung verstanden. Solche Verfahren können durchaus auch Teil eines Systems der Repräsentativen Demokratie sein.

Im erweiterten Sinne spricht man auch im Zusammenhang mit weiteren Formen der Bürgerbeteiligung wie Informations- und Akteneinsichtsrechten von Direkter Demokratie. Wenn jedoch die Art der Beteiligung nicht primär auf das Stimmrecht bezogen wird, sondern die intensive Beteiligung möglichst vieler an möglichst vielem im Vordergrund steht, handelt es sich um eine Form der Partizipatorischen Demokratie.

Die Direkte Demokratie als Urform der Demokratie entstand ursprünglich nicht in Flächenstaaten, sondern in kleineren Gemeinwesen, u. a. der antiken griechischen polis (Stadtstaaten wie Athen). Hier wurden Entscheidungen in einer Versammlung aller Stimmberechtigten getroffen. Stimmberechtigt waren jedoch nur männliche Vollbürger, eine Minderheit in der Gesamtbevölkerung.

In der Direkten Demokratie ist eine viel feinere Steuerung politischer Entscheidungen durch den Bürger möglich, als nur durch Wahlen allein. Die Souveränität im Staat liegt in Demokratien deren Theorie zufolge ohnehin direkt beim Volk.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Instrumente der Direkten und Halbdirekten Demokratie

Mit der Volksinitiative unterbreiten in der direkten Demokratie die Wahlberechtigten – durch Sammeln von Unterschriften – alle Vorschläge für neue Gesetze oder Gesetzesänderungen, die dann obligatorisch weitestgehend ohne einschränkende Wahlquoren in den Volksabstimmungen beschlossen oder abgelehnt werden.

Dürfen die Wahlberechtigten hingegen nur einen Vorschlag zur Regelung einer Sachfrage unterbreiten und die Staatsorgane entscheiden darüber, ob er als Volksabstimmung unverändert oder parteiisch (Referendum) als Gegenvorschlag unterbreitet wird handelt es sich um eine Halbdirekte Demokratie

Eine vollständig umgesetzte direkte Demokratie gibt es zur Zeit nirgendwo auf der Welt.

[Bearbeiten] Elemente der Direkten Demokratie in der Praxis

[Bearbeiten] Funktionsweise in der Schweiz

In der Schweiz gelten für Bund, Kantone und Gemeinden unterschiedliche direktdemokratische Regeln. Auf Bundesebene schreibt die Verfassung vor, was dem obligatorischen Referendum oder dem fakultativen Referendum untersteht. Letzteres erfolgt nach einer Unterschriftensammlung von mindestens 50'000 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Verfassungsänderungen müssen in jedem Fall ohne Unterschriftensammlung durchs Referendum. Zudem existiert die Volksinitiative, bei der 100'000 Unterschriften von Stimmberechtigten eine Verfassungsänderung verlangen können. Jährlich finden in der Regel vier Volksabstimmungen mit meist mehreren Vorlagen statt.

In den 26 Kantonen bestimmen die Kantonsverfassungen, was „vors Volk“ muss. In einzelnen Kantone besteht das obligatorische Gesetzesreferendum: Sämtliche Gesetzesvorlagen müssen dort vom Volk bestätigt werden. In kleineren Kantonen können das neben den Gesetzen auch der Finanzhaushalt und somit auch die Steuersätze sein. Auch in den Städten und Gemeinden entscheidet die Bevölkerung oft selbst über den Finanzhaushalt. Viele Gemeinden haben kein Parlament. In diesem Fall muss die stimmberechtigte Bevölkerung in einer Gemeindeversammlung die legislative Arbeit selbst vornehmen. Auch viele Ämter wie Richter, Mitarbeiter von Schulbehörden und Bezirksbehörden und zum Teil auch Volksschullehrer werden direkt vom Volk bestimmt.

[Bearbeiten] Funktionsweise in Deutschland

Direkte Demokratie gibt es in Deutschland nur sehr beschränkt. Sie ist zudem auf den drei Verwaltungsebenen unterschiedlich geregelt und nimmt von der unteren zur oberen Ebene ab:

  1. Kommunen (z. B. Bebauungspläne, Haushaltsentwürfe, Bürgerbegehren/Bürgerentscheid)
  2. Länder (je nach Landesverfassung z. B. Volksentscheid; Verfassungsänderung; Auflösen des Landtags)
  3. Bund (Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 GG, neue Verfassung nach Art. 146 GG)

Auf Bundesebene werden dem Volk zur Zeit im Grundgesetz keine direktdemokratischen Rechte eingeräumt. Nur wenn eine neue Verfassung in Kraft treten soll (Artikel 146 des Grundgesetzes) soll sich das Volk direkt beteiligen. Aber auch diese Ausnahme ist nicht ohne Widerspruch geblieben. Sie spricht nur „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen“. Diese juristisch unklare Formulierung wurde vor allem in jüngerer Zeit von einigen Staatsrechtlern dahingehend gewertet, dass auch eine repräsentative Entscheidung den freien Willen des Volkes ausdrücken kann, wodurch ein Volksentscheid umgangen würde. Bei der Neugliederung der Bundesländer gemäß Art. 29 Abs. 2 ff. GG handelt es sich nicht um ein bundesweites Plebiszit, sondern lediglich um ein Territorialplebiszit in den betroffenen Bundesländern, bei dem Landesvölker den Zusammenschluss oder die Aufteilung ihrer Länder in einem Volksentscheid bestätigen oder ablehnen können. Ein Initiativrecht besitzen sie hingegen nicht.

Die Anwendung der direktdemokratischen Rechte ist daher eher die Ausnahme als die Regel. Lediglich in Bayern kommt es häufiger zu Volksabstimmungen, weil in Bayern die Zahl der geforderten Unterschriften nicht so prohibitiv hoch ist, wie in anderen Bundesländern. In Hamburg wurden Volksbegehren und Volksentscheid 2005 von der CDU-Regierung erschwert: Künftig dürfen etwa Stimmen nicht immer in der Öffentlichkeit, sondern nur noch auf Bezirksämtern gesammelt werden. Auch bestätigte das Hamburger Landesverfassungsgericht bereits die Praxis der Hamburger Bürgerschaft, ergangene Volksentscheide nach deren Inkrafttreten wieder zu kassieren.

Auf Kommunalebene gibt es zahlreiche Möglichkeiten, direkten Einfluss auf die Politik zu nehmen. So existieren zahlreiche Anhörungspflichten, bei denen die Bürger z. B. bei Änderungen eines Bebauungsplans oder bei Planfeststellungsverfahren für Straßen angehört werden müssen und ihre Einwände berücksichtigt werden müssen. Ebenso wird auch der Haushaltsentwurf allen Bürgern zur Ansicht zur Verfügung gestellt und eventuelle Einsprüche beraten. In Teilen Deutschlands gibt es auf kommunaler Ebene auch ein Bürgerbegehren.

[Bearbeiten] Geschichte in Deutschland

In der Weimarer Republik räumte der Art. 73 der Verfassung der Bevölkerung das Recht ein, dem Parlament mit mindestens 10 % der Unterschriften der Wahlberechtigten einen Gesetzesvorschlag zu machen. Stimmte das Parlament diesem Entwurf nicht zu, kam es zum Volksentscheid, dessen Erfolg davon abhing, dass 50 % des Wahlvolkes daran teilnahmen und überdies die Mehrheit der Teilnehmenden dem Volksbegehren zustimmte.

Alle drei Versuche eines Volksbegehrens scheiterten. 1926 scheiterte die von KPD und SPD unterstützte „Fürstenenteignung“ mit einer Beteiligung von 39,6 % an der 50-%-Hürde. Bei 96,1 % Ja-Stimmen stimmten insgesamt 36,3 % aller Wahlberechtigten zu. Dies hätte für einen Erfolg ausgereicht, wenn zusätzlich ein gewisser Anteil der Nicht-Abstimmer mit „Nein“ gestimmt hätte. Durch das Beteiligungsquorum ist also für die Gegner eines Gesetzesvorschlages ein Boykottaufruf eine bessere Strategie gewesen als ein Aufruf zur „Nein“-Stimme. „Gegen den Panzerkreuzerbau“, unterstützt von der KPD, scheiterte 1928 mit 1,2 Mio. Unterschriften bereits am 10 %-Quorum. Der Volksentscheid gegen den Young-Plan, der von NSDAP und DNVP unterstützt worden war, scheiterte 1929 mit nur 14,9 % Stimmbeteiligung, davon 94,5 % Ja-Stimmen, also eine Unterstützung von 13,8 % aller Wahlberechtigten.

Obwohl keine der Initiativen aufgrund der hohen Teilnehmerauflage von 50 % Erfolg hatte, werden die Erfahrungen von Weimar immer wieder als Argument gegen Direkte Demokratie in Deutschland verwendet, da die Rechtsextremisten Gelegenheiten zur Agitation erhalten hätten. Schließlich war das Volksbegehren vom Dezember 1929 eine Initiative der Nationalsozialisten gegen den Young-Plan und damit gegen die Kriegsschuld. Allerdings bot auch die Repräsentative Demokratie, insbesondere bei den Reichstagswahlen, den Extremisten entsprechende Gelegenheiten.

Die drei zur Zeit des Nationalsozialismus durchgeführten Plebiszite (Austritt aus dem Völkerbund 1933, Amt des Reichspräsidenten 1934, Anschluss Österreichs 1938) waren unklar und suggestiv formuliert und boten zudem nur die Möglichkeit, bereits vollzogenen Maßnahmen im Nachhinein zuzustimmen.

[Bearbeiten] Beispiele anderer Staaten mit ausgeprägten Elementen direkter Demokratie

Auch einige US-Bundesstaaten wie z. B. Kalifornien und Oregon haben eine über hundertjährige Tradition der direkten Demokratie.

Direktdemokratische Elemente kommen auch in anderen Staatsformen vor, haben aber häufig nur appellativen Charakter und die jeweiligen Machthaber können sie einfach ignorieren, was bei Elementen ohne obligatorische Gesetzeskraft überwiegend auch passiert.

Eine Urform der Direkten Demokratie ist die Landsgemeinde einiger Schweizer Kantone oder die Gemeindeversammlung in vielen Schweizer Gemeinden, welche als Legislative fungieren. In gleicher Weise werden in Teilen der Neuengland-Staaten der USA manche kleine Städte von einem Town meeting geleitet. Formen direkter Demokratie gab es auch bei manchen germanischen Stämmen auf Stammesversammlungen z. B. in Island.

Die erste bekannte Direkte Demokratie wurde in der Antike in Athen praktiziert und ist unter der Bezeichnung Attische Demokratie bekannt.

[Bearbeiten] Argumente für direkte Demokratie und Gegenargumente

[Bearbeiten] Argumente gegen die direkte Demokratie und Gegenargumente

(siehe hierzu auch: Volksentscheid)

Folgende Argumente werden vor allem in Deutschland gegen die direkte Demokratie vorgetragen:

[Bearbeiten] Verwandte Systeme (repräsentativ)

[Bearbeiten] Rätedemokratie

Einen Versuch, Elemente direkter Demokratie umzusetzen, stellte die Rätedemokratie dar, wie sie in der Pariser Kommune, teilweise zu Beginn der Russischen Revolution, in der Münchner Räterepublik oder auch unter den Anarchisten im Spanischen Bürgerkrieg und beim Ungarischen Volksaufstand praktiziert wurde.

[Bearbeiten] Liquid democracy

Mit der Entwicklung von Online-Communities wurden, angestoßen durch Fragen zur Moderation und Meinungsfindung in Online-Foren, auch neue Modelle für Demokratie diskutiert: Der Wähler soll die Möglichkeit bekommen, fallweise zu entscheiden, wie weit er in ein Thema einsteigt, ob er direkt zu einem Thema abstimmt oder seine Stimme an einen Experten delegiert. Die Verwaltung derartiger Verfahren würde durch das Internet erleichtert oder überhaupt erst praktikabel – siehe Delegated Voting und liquid democracy.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Monografien

[Bearbeiten] Aufsätze

[Bearbeiten] Weblinks

Linksammlungen:

Publikationen:

Institutionen:

[Bearbeiten] Quellen

  1. a b Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 3. Auflage, UTB, S. 355, ISBN 3-8252-1887-2
rencontre

Direkte Demokratie - En savoir plus

Rencontre Direkte Demokratie - Articles à  la une


"Je rencontre quelques peines, je rencontre beaucoup de joie, c'est parfois une question de chance, souvent une rencontre de choix."
© 2009 Netencyclo - Netencyclo Home - Terms of Service - Privacy Policy - Program Policies
Netencyclo, the Wikipedia mirror : the biggest multilingual free-content encyclopedia on the Internet. Cet article, miroir de l'article de Wikipédia est conforme aux termes de la GFDL All Wikipedia content is licensed under the GNU Free Documentation License (see details). Content on this web site is provided for informational purposes only. We accept no responsibility for any loss, injury or inconvenience sustained by any person resulting from information published on this site. We encourage you to verify any critical information with the relevant authorities.