Diplomatenkennzeichen unterscheiden sich von regulären Kennzeichen und weisen den Fahrer damit als Mitglied des diplomatischen Corps aus.
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Bei Einführung der Kennzeichen Ende der 1970er Jahre waren die Zahlen der ersten Gruppe bis 153 entsprechend der Ländernamen alphabetisch geordnet. Auch heute noch ist diese Sortierung zu erkennen, aber mit Lücken und Ausnahmen, da sich beispielsweise Staaten umbenannt haben (Beispiel: Burma → Myanmar), heute nicht mehr existieren, oder im Laufe der Zeit neu gegründet worden sind (Beispiel: Kroatien) und daher am Ende eingeordnet wurden.
Die Zahlen 0 bis 9 werden für das diplomatische Korps nicht benutzt, da diese der deutschen Staatsführung (Bundespräsident, Bundeskanzler, Außenminister) vorbehalten sind. Diese sind keine Diplomatenkennzeichen, wie sie hier beschrieben werden.
Die Zahlen 10 bis 169 sind Staaten vorbehalten, wobei die erste vergebene Nummer, die 10, für die Nuntiatur bzw. den Vatikan steht, da der Vertreter des Papstes im diplomatischen Korps als geborener Doyen gilt. So wurde bei der Vergabe der Codes den vatikanischen Vertretern die Vorrangstellung eingeräumt. 170 bis 199 sind für Organisationen mit diplomatischen und/oder konsularischen Privilegien vorgesehen. Ab 200 bis 299 werden Zahlen wieder Staaten zugeordnet. Die Codes 300 bis 399 sind Reserve für weitere Organisationen.
Fahrzeugkennzeichen des Diplomatischen Korps beginnen mit der Ziffer Null (Botschafter und anderes diplomatisches Personal) oder dem Kennzeichen des Zulassungsbezirkes (üblicherweise B oder BN, sonstiges Botschaftspersonal).
Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Dienstgrad des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Dienstgrad. Diplomatische Kennzeichen werden nicht nur an Personal von Botschaften ausgegeben. Mitarbeiter zahlreicher internationaler (zwischenstaatlicher) Organisationen erhalten ebenfalls solche, jedoch nie deutsche Staatsbürger. Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung entsprechender Fahrzeuge auf Inhaber eines diplomatischen Ausweises (der u. U. auch an Familienangehörige ohne eigenes Einkommen ausgestellt wird) und Fahrer im Dienst der jeweiligen diplomatischen Missionen.
Wird ein Diplomatenkennzeichen gestohlen oder ist aus anderen Gründen verlustig, bekommt das Fahrzeug eine Alias-Nummer, das heißt: Das bisherige Kennzeichen wird einfach durch den Buchstaben „A“ ergänzt, bis die Sperrfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Wird auch die Alias-Nummer vermisst, kommt Zusatzbuchstabe „B“ zum Einsatz usw.
Zusätzlich kann ein CC- oder CD-Schild angebracht sein:
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Diese beginnt mit einer 0 (Ziffer Null), gefolgt von dem obligatorischen Zulassungsstempel. Im Anschluss folgt zuerst die Landeskennziffer, davon getrennt durch einen Bindestrich eine weitere Zahl. Je niedriger diese letzte Zahl ist, desto höher der diplomatische Rang; die 1 hat in aller Regel das Dienstfahrzeug des Botschafters. Dabei reicht der zweite Ziffernblock von 1 bis 199. Ausnahmen davon gibt es für die USA, 1-500, und die Niederlande, 1-299. Wird ein solches Kennzeichen gestohlen (egal ob mit oder ohne Auto, z. B. als Souvenir oder ähnliches), kann das gleiche Kennzeichen erneut verwendet werden, es folgt dann dem letzten Ziffernblock ein A. Sollte dieses Kennzeichen wiederum gestohlen werden, wird dem aufsteigenden Alphabet nach der nächste Buchstabe verwendet. Nur Personen mit rotem Diplomatenausweis bzw. Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben „D“ (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) bekommen ein solches Kennzeichen
| 0 17–1 | ist beispielsweise das Dienstfahrzeug des Botschafters der USA | ||
| 0 17–37A | wäre das nachfolgende Kennzeichen des gestohlenen 0 17–37 |
Diese hat als einzigen Unterschied zur zuvorgenannten Variante anstelle der 0 die Kennung der Zulassungsstelle. Die Durchnummerierung der Fahrzeuge folgt in der Regel in Bonn von 1 bis 999 und in Berlin von 300 bis 999. Diese Variante wird bei Fahrzeugen verwendet, deren Inhaber einen blauen Ausweis für bevorrechtigte Personen des Verwaltungs- und technischen Personals bzw. mit einem Protokollausweis für Verwaltungspersonal mit dem Kennbuchstaben „VB“ (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) haben.
| B 17–323 | ist beispielsweise ein Fahrzeug, das im Dienste der USA in Berlin zugelassen ist |
Die Varianten 1 und 2 sind nur in Berlin und Bonn möglich.
Diese entspricht dem Aussehen der früheren deutschen Behördenkennzeichen. Allerdings beginnt der drei- oder vierstellige Ziffernblock immer mit einer 9 und es gibt keinen Ziffernblock mit einem Ländercode nach unten stehender Liste. In Berlin und Bonn wird diese Variante nicht genutzt bzw. sie wurde in den beiden Städten noch nicht beobachtet.
| F–9xxx | ist beispielsweise ein Fahrzeug im konsularischen Dienst, welches in Frankfurt/Main zugelassen ist |
Folgende, von Deutschland anerkannte, Staaten und stabilisierte De-facto-Regime haben keine Vertretung in Deutschland oder es sind ihnen (noch) keine Kennziffern zugeordnet worden (siehe dazu auch Liste der Staaten der Erde):
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."