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Ein Diplomat ist ein Regierungsbeauftragter, der auf Regierungsebene die völkerrechtliche Vertretung seines Staates in oder gegenüber ausländischen Staaten oder internationalen Organisationen vornimmt. Er kann dabei Chef einer diplomatischen Mission oder dieser untergeordnet sein.
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Die Ausbildung erfolgt in der Regel in einer Diplomatischen Akademie.
Nicht erst seit dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen genießen Diplomaten ein Recht auf Immunität: Dies war bereits seit langer Zeit Gewohnheitsrecht. Es bedeutet, dass sie während der diplomatischen Mission vor Verfolgung, Verhaftung aber auch vor jeder sonst hoheitlichen Maßnahme geschützt sind. Außerdem müssen sie im Empfangsstaat keine Abgaben zahlen. Für die Vertretung ihres Heimatlandes gegenüber anderen Staaten und insbesondere für die Aushandlung und Unterzeichnung von völkerrechtlichen Verträgen wird Diplomaten von ihrem Heimatland eine Vollmacht erteilt.
Homer beschreibt die diplomatische Mission von Menelaus und Odysseus in Troja, um die Rückkehr von Helena zu erreichen. Der Vorschlag von Antimachus, die beiden Botschafter unter Missachtung ihrer Immunität zu töten, wurde von der Versammlung der Trojaner mit Entsetzen abgelehnt.
Der traditionelle Grundsatz der Immunität wurde in der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen schriftlich festgehalten. Die Dienstgebäude und die Privatwohnung des Diplomaten werden einem verbreiteten Irrtum zufolge oft als „exterritorial“ bezeichnet. Die Dienst- und Wohnräume des Diplomaten sind lediglich unverletzlich. Diplomaten, die zugleich Staatsangehörige des „Empfangsstaates“ sind, werden regnicoles genannt. Diese Diplomaten genießen Immunität nur in Bezug auf ihre dienstlichen Handlungen. Der Besitz eines Diplomatenpasses vermittelt, für sich genommen, keine Immunität, sondern erst die Akkreditierung in einem Gaststaat.
Im Krieg werden Diplomaten aus Gründen der persönlichen Sicherheit in der Regel abgezogen. In Zeiten diplomatischer Verstimmungen werden Botschafter oder andere Diplomaten oft kurz- oder längerfristig zurückgerufen, um die Unzufriedenheit des Entsendestaates kundzutun.