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Dekanat

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Disambig-dark.svg Dieser Artikel erläutert das Dekanat als kirchliche Verwaltungseinheit, für Dekanat als Hochschuleinrichtung siehe Dekan (Hochschule).

Ein Dekanat (früher teilweise auch Dekanei; von lat. decanatus zu decem, „zehn“: ursprünglich ein Gebiet von etwa zehn Pfarreien) ist das Amt oder der Bezirk eines Dekans oder Dechanten und somit vor allem der Begriff für eine kirchliche Verwaltungseinheit.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Römisch-katholische Kirche

Nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche sind Dekanate eine mögliche Untergliederung eines Bistums. Zu einem Dekanat werden mehrere benachbarte Pfarrgemeinden zusammengeschlossen, mit dem vorrangigen Ziel, die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern. Die meisten heute existierenden Dekanate sind geschichtlich gewachsen.

Dem Dekanat steht der Dekan oder Dechant vor, der durch die Dekanatskonferenz (auch Conveniat oder Pastoralkonferenz genannt) der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen und -referenten und Gemeindereferentinnen und -referenten) und den Dekanatsrat unterstützt wird.

Die Hauptaufgaben eines Dekanates sind:

Das Amt des Dekans/Dechanten bekleidet immer ein Priester des Dekanates, üblicherweise einer der Pfarrer der im Dekanat gelegenen Pfarreien. Der Dekan wird von der Dekanatskonferenz gewählt und damit dem Bischof zur Ernennung vorgeschlagen, der den Dekan dann ernennt. Hauptaufgabe des Dekans ist die Förderung und Koordinierung der gemeinsamen pastoralen Tätigkeit im Dekanat.

[Bearbeiten] Evangelische Kirchen

Manche Landeskirchen kennen die regionale Einteilung in Dekanate. Hierzu gehören die Evangelische Landeskirche in Baden, die Evangelische Landeskirche in Württemberg, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, die Evangelische Kirche der Pfalz und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Jedem Dekanat steht ein Dekan vor. In anderen evangelischen Landeskirchen werden die Dekanate mit Kirchenkreis oder Propsteien bezeichnet. Von dem Dekanat als kirchlichem Aufsichtsbezirk eines Dekans ist aber der Begriff Kirchenbezirk (beispielsweise in Baden und Württemberg) zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um die Körperschaft, deren Gebiet jedoch in der Regel deckungsgleich mit dem Dekanat ist. In Österreich kommt das Seniorat dem römisch-katholischen Dekanat am Nächsten, allerdings ohne Visitationsrecht.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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