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Das Wort Bundesstaat wird im Föderalismus in zwei einander entgegengesetzten Bedeutungen gebraucht:
Inhaltsverzeichnis |
In erster Linie wird unter einem Bundesstaat der föderale Gesamtstaat (aus einem Bund, einer Union begründeter Staat) bezeichnet, der aus mehreren Gliedstaaten zusammengesetzt ist;
Im Falle der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird der Begriff Bundesstaat meist im erstgenannten Sinne, dem Gesamtstaat, gebraucht – man spricht dann von Bundesebene.
Andererseits wird unter Bundesstaat ein föderalistischer Gliedstaat als Teil eines solchen Gesamtstaates verstanden;
Im Falle der Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Indien wird der Begriff „Bundesstaat“ (state) oftmals im zweiten Sinne benutzt, ebenso für die auch als Bundesglieder bezeichneten Gliedstaaten (ab 1920 dann Länder) des Deutschen Reichs.
Für die Glied- oder Teilstaaten – insbesondere wenn „Bundesstaat“ im ersten Sinne verwendet wird – finden sich diverse andere Bezeichnungen: Länder, Kantone, Einzelstaaten.
Hans Kristoferitsch: Vom Staatenbund zum Bundesstaat? – Die Europäische Union im Vergleich mit den USA, Deutschland und der Schweiz. Springer, Diss. Univ. Wien 2007, ISBN 978-3-211-35201-4.