| Staatliche Ebene | Bund |
|---|---|
| Stellung der Behörde | Oberste Bundesbehörde |
| Gegründet | 1870 |
| Hauptsitz in | Berlin |
| Behördenleitung | Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen |
| Website | www.auswaertiges-amt.de |
Das Auswärtige Amt (abgekürzt AA) ist der traditionelle und amtliche Name für das deutsche Außenministerium. Es ist zuständig für die Außenpolitik sowie die deutsche EU-Politik. Leiter des Auswärtigen Amtes ist heute der Bundesminister des Auswärtigen.
Das Auswärtige Amt bildet gemeinsam mit den Auslandsvertretungen des Bundes den sogenannten Auswärtigen Dienst (§ 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst); er nimmt die auswärtigen Angelegenheiten des Bundes wahr, indem er die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu auswärtigen Staaten sowie zwischenstaatlichen und überstaatlichen Einrichtungen, den Internationalen Organisationen, pflegt. Zu den sichtbaren Ansätzen der „Pflege der auswärtigen Beziehungen“ in den vergangenen Jahren zählt die Bewerbung Deutschlands um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Zuge eines globalen VN-Reformpaketes des Jahres 2005, dem die erforderliche qualifizierte Mehrheit in der Generalversammlung der Vereinten Nationen bis dato versagt geblieben ist.
Das Auswärtige Amt veröffentlicht auf seiner offiziellen Website Informationen über die Außenpolitik Deutschlands, sowie umfangreiche Informationen zu allen Staaten der Welt. Es arbeitet damit als Behörde, die dem Bürger direkt zugänglich ist. Seinen ersten Dienstsitz hat es im historischen Zentrum Berlins, am Werderschen Markt, unweit des abgerissenen früheren DDR-Außenministeriums. Der große Altbau war seit 1940 Sitz der Reichsbank, ab 1959 des Zentralkomitees der SED. Der Zweitsitz ist in der Adenauerallee der Bundesstadt Bonn.
Amtsinhaber und damit Bundesaußenminister ist seit 2005 Frank-Walter Steinmeier (SPD) (siehe auch Bundesregierung).
Neben der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin und Bonn gibt es deutsche Auslandsvertretungen in den meisten Hauptstädten der Welt sowie in größeren Städten der Länder. Aufgabe der Zentrale ist es, als „zentrale Schaltstelle der deutschen Diplomatie, in der außenpolitische Analysen und Konzeptionen sowie konkrete Handlungsanweisungen für die deutschen Auslandsvertretungen erarbeitet werden“, zu fungieren. Die Auslandsvertretungen – also Botschaften, Ständige Vertretungen und Konsulate – werden dort als „Augen, Ohren und Stimme“ der Bundesregierung bezeichnet.
Heute unterhält das Auswärtige Amt 226 Auslandsvertretungen, darunter 145 Botschaften, 59 Generalkonsulate, zwölf Ständige Vertretungen (bei Internationalen Organisationen) und zehn sonstige Auslandsvertretungen (acht Außenstellen und zwei Vertretungsbüros). Des Weiteren werden drei Informationszentren unter der Bezeichnung „German Information Center (GIC)“ mit der Aufgabe, sprach- und regionalspezifische Informationen über Deutschland zu vermitteln, unterhalten. Das größte GIC befindet sich seit 2003 in Washington (vorher in New York). Im arabisch-sprachigen Raum ist ein GIC in Kairo tätig und für die französisch-sprachigen Gebiete wurde das GIC/CIDAL in Paris errichtet.[1] Zusätzlich sind 356 Honorarkonsuln ehrenamtlich im Auftrag des Auswärtigen Amts tätig.
Die Berufung in die Spitzenpositionen an den Auslandsvertretungen geriet seit Ende der neunziger Jahre mehrfach in die Kritik. Die Vorwürfe richten sich gegen angebliche Parteibuchwirtschaft[2] und gegen die noch häufiger anzutreffende Günstlingswirtschaft, unter anderem in der Form der angeblichen Versorgung von Familienangehörigen (Nepotismus).[3] Das Auswärtige Amt hält sich unter Verweis auf die Persönlichkeitsrechte seiner Bediensteten mit Stellungnahmen regelmäßig zurück.
Die Zweitstelle in Bonn hat weniger Aufgaben im diplomatischen Bereich, sondern ist insbesondere für den geregelten Betrieb der Informationstechnik zuständig. Das Netz streckt sich von der Strecke Bonn–Berlin zu jeder einzelnen Auslandsvertretung (AV) durch ein VPN.
Der Mangel an Transparenz in der Personalpolitik besteht mindestens seit den 1980er Jahren, als das Auswärtige Amt nach dem Überfall auf die Deutsche Botschaft Stockholm im Jahre 1975 und die Ermordung des AA-Diplomaten Gerold von Braunmühl 1986 durch Terror-Kommandos der RAF die Veröffentlichung der Besetzung ihrer Auslandsvertretungen und Führungspositionen in der Zentrale zum Schutze der Amtsträger einstellte. Die in allen anderen Staaten gepflegte, jährliche Veröffentlichung eines „Annuaire Diplomatique“ (Diplomatischen Jahrbuchs) mit den Stationen der Karriere jedes einzelnen Diplomaten des betreffenden Landes bietet ein gewisses Maß an öffentlicher Kontrolle über die Entstehung von Seilschaften in der Personalverwaltung, die im Falle des Auswärtigen Amtes nicht mehr gegeben ist.
Bei der Bekämpfung der Korruption ist das Auswärtige Amt führend unter den obersten Bundesbehörden.[4] Dennoch gibt es Kritiker, die Günstlingswirtschaft in der Zentralabteilung des Auswärtigen Amtes und ein unzureichendes Inspektionswesen an den Auslandsvertretungen unterstellen.
Ein großer Teil der nach Auswahlverfahren eingestellten Kandidaten für den höheren Dienst hat nach Angaben der Internetseite des Auswärtigen Amtes bereits ein unvergütetes Praktikum dort absolviert.
Der Auswärtige Dienst wird seit dem Jahre 2006 von einer hohen Zahl von Konkurrentenklagen erschüttert,[5] die zu einer Modifikation des beamtenrechtlichen Beurteilungsverfahrens geführt hat. Seit dem Jahr 2008 werden die Leistungen nicht mehr in den Fachabteilungen und an den Auslandsvertetungen, sondern zentral von den personalführenden Verwaltungsreferaten benotet. Das Verfahren wurde eingeführt, um die Entscheidungen der Personalverwaltung der gerichtlichen Kontrolle nunmehr zu entziehen.
Die Entstehung des Auswärtigen Amtes ist auf das 1807 errichtete „Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten“ Preußens zurückzuführen, das 1871 zum „Auswärtigen Amt des Deutschen Reiches“ umbenannt wurde.[6] Der neue Gründungsprozess des Auswärtigen Amtes als Behörde des Norddeutschen Bunds vollzog sich bereits 1870. Die Behörde wurde von einem Staatssekretär geleitet, ebenso wie später das Auswärtige Amt des Deutschen Reiches. Minister gab es im Reich erst seit 1919. Bis heute hat sich die Bezeichnung erhalten, obgleich das „Auswärtige Amt“ ein Bundesministerium wie die anderen darstellt. Die Bezeichnung wird aus Tradition weitergeführt.
Im Kaiserreich war das Auswärtige Amt ein Reichsamt, das sich federführend um die Außenpolitik kümmerte. Es entstand 1871 nach der Gründung des Kaiserreiches und hatte seinen Sitz in der Berliner Wilhelmstraße 76.
Das Reich übernahm das Auswärtige Amt vom Norddeutschen Bund in unveränderter Form als Reichsbehörde, die von einem Staatssekretär geleitet wurde. Obwohl das Auswärtige Amt nun als Behörde einer gesamtdeutschen Außenpolitik fungierte, behielten die deutschen Bundesstaaten ein beachtliches Maß an Eigenständigkeit in ihrer jeweils eigenen Außenpolitik. Otto von Bismarck prägte mit seiner Außenpolitik den weltweit guten Ruf dieses Amtes, durch seine Bündnispolitik wurde das Auswärtige Amt zu einer der meistbeachteten Behörden Deutschlands. Obwohl nach Bismarcks Entlassung unter Wilhelm II. die meisten außenpolitischen Entscheidungen vom Kaiser selbst getroffen wurden, behielt das Auswärtige Amt die Schlüsselfunktion in der Deutschen Diplomatie und stellte sogar eine gewisse Opposition gegen Wilhelms Zickzackkurs in der Außenpolitik dar.
Im Auswärtigen Amt gab es zunächst zwei Abteilungen, welche den beiden streng getrennten Laufbahnen Diplomat und Konsul entsprachen.
Die erste Abteilung war die politische, die sich mit den Angelegenheiten der höheren Politik, Personalien, Generalia, Zeremonien, Ordenssachen, Etats, Kassensachen, Angelegenheiten der Schulen und Kirchen etc. beschäftigte. Leiter dieser Abteilung war ein Staatssekretär, der zugleich als ständiger Vertreter des Reichskanzlers im Auswärtigen Amt fungierte. Der Reichskanzler besaß die oberste Verantwortlichkeit in außenpolitischen Belangen, weswegen der Staatssekretär ihm gegenüber weisungsgebunden war. Stellvertreter des Staatssekretärs war wiederum ein Unterstaatssekretär.
Die zweite Abteilung war für die Bearbeitung der Angelegenheiten des Handels, Verkehrs, Konsulatswesens, Staatsrechts, Zivilrechts, der Kunst und Wissenschaft, der Privatangelegenheiten Deutscher im Ausland und der Gegenstände, die das Justiz-, Polizei- und Postwesen, die Auswanderung, die Schiffsangelegenheiten, die Grenzsachen und Ausgleichungen mit fremden Staaten etc. betrafen, zuständig. Sie war dem Direktor des Auswärtigen Amtes unterstellt.
1885 verlor die zweite Abteilung die Zuständigkeit für Rechtssachen, da eine neue Abteilung III als Rechtsabteilung aus der Taufe gehoben wurde. Fünf Jahre später folgte eine eigene Kolonialabteilung, die 1907 zum Reichskolonialamt wurde. Des Weiteren schuf man 1915 im Ersten Weltkrieg eine Abteilung IV, welche die Funktion einer Nachrichtenabteilung übernahm.
| Direktoren der Kolonialabteilung | |||
| Nr. | Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit |
|---|---|---|---|
| 1 | Friedrich Richard Krauel | 1890 | 1890 |
| 2 | Paul Kayser | 1890 | 1896 |
| 3 | Oswald Freiherr von Richthofen | 1896 | 1898 |
| 4 | Gerhard von Buchka | 1898 | 1900 |
| 5 | Oscar Wilhelm Stübel | 1900 | 1905 |
| 6 | Ernst Fürst von Hohenlohe-Langenberg | 1905 | 1906 |
| 7 | Bernhard Dernburg | 1906 | 1907 |
In der Weimarer Republik hatte das Auswärtige Amt den Status eines Reichsministeriums. Ihm stand ein Reichsminister vor. Es ging 1919 aus dem Auswärtigen Amt des Kaiserreichs hervor, das lediglich eine Reichsbehörde war, deren Staatssekretär gegenüber dem Reichskanzler weisungsgebunden war. Zudem besaß das Reich nun die Alleinverantwortlichkeit für die Außenpolitik. Der Name der Behörde („Amt“) wurde jedoch aus positiver Tradition beibehalten. Besonders Gustav Stresemann prägte den Charakter der deutschen Außenpolitik in der Weimarer Republik und setzte Bismarcks Tradition in großen Teilen fort.
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten war das Auswärtige Amt der Gleichschaltungspolitik der NSDAP ausgesetzt, ebenso wie alle anderen Reichsministerien.
Es gingen aber auch aus dem Auswärtigen Dienst Widerstandskämpfer hervor, wie Rudolf von Scheliha, Ilse Stöbe, Adam von Trott zu Solz und Ulrich von Hassell.
1939 erließ das Amt einen förmlichen Runderlass über Die Judenfrage als Faktor der Außenpolitik mit den Kernsätzen:
Siehe auch: Eberhard von Thadden, Georg Ferdinand Duckwitz, Hans-Heinrich Herwarth von Bittenfeld, Franz Rademacher, Fritz Kolbe, Hilger van Scherpenberg, Kurt Georg Kiesinger, Otto Bräutigam
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges verging einige Zeit, bis 1951 in der Bundesrepublik seine Wiedereinrichtung erfolgte, zumal ihr von 1949 bis 1955 zwar ein „größtmögliches Maß an Selbstregierung“ zugesprochen wurde, aber sie immer noch unter dem alliierten Besatzungsstatut stand und erst 1955 ihre innerstaatliche Souveränität wiedererlangte. Zuvor lag eine Notwendigkeit eines solchen Amtes nicht vor.
Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 und der Zurückerlangung der außenpolitischen Souveränität 1951 wurde das Amt am 15. März 1951 in der neuen Bundeshauptstadt Bonn wieder eingerichtet und behielt den Namen. Damit bekannte sich die Behörde in der Bundesrepublik – als mit dem Deutschen Reich identischer Staat – eindeutig zu ihrer Tradition und Kontinuität bis hin zu Bismarck. 1955 zog das Auswärtige Amt in einen architektonisch schlichten Neubau am Rande des künftigen Regierungsviertels. Das Gebäude war eines der ersten Ministeriumsneubauten in Bonn und zum Eröffnungszeitpunkt der größte Verwaltungskomplex in Deutschland.
Federführend beim Wiederaufbau des Auswärtigen Dienstes agierten Beamte, die bereits in der Zeit des Nationalsozialismus im Außenministerium beschäftigt waren. Der Umfang des Einflusses ehemaliger NSDAP-Mitglieder und in Verbrechen gegen die Menschlichkeit verstrickte Diplomaten ist Gegenstand der Untersuchung durch eine im Jahre 2005 eingesetzte internationale Historikerkommission; vorläufigen Schätzungen zufolge sollen im Jahr 1952 zwei Drittel der leitenden Beamten und vier Fünftel der Referatsleiter ehemalige Mitglieder der NSDAP gewesen sein. Gegebenenfalls beschäftigte damit das AA während der 1950er Jahre mehr (natürlich ehemalige) NSDAP-Mitglieder als zu Zeiten des „Dritten Reichs“. So wurde z. B. 1953 der Jurist und Diplomat Otto Bräutigam als Leiter der Ostabteilung im AA wiedereingestellt. Bräutigam, der zwischen 1941 und 1945 „Abteilungsleiter Allgemeine Politik im Ostministerium“ von Alfred Rosenberg gewesen ist, schrieb am 18. Dezember 1941 zustimmend: „In der Judenfrage dürfte inzwischen durch mündliche Besprechung Klarheit geschaffen sein“, womit der Gesamtplan zur Judenvernichtung in Europa gemeint war.
Bei den Koalitionsregierungen der Bundesrepublik Deutschland seit 1966 wurde der Außenminister vom jeweils kleineren Koalitionspartner gestellt, mit der Ausnahme der Vizekanzlerschaften von Jürgen Möllemann und Franz Müntefering.
Im Jahre 1991 erhielt die deutsche Diplomatie mit dem Gesetz für den Auswärtigen Dienst eine eigene rechtliche Grundlage.[6]
In den Jahren 1992 und 1993 hatte der Auswärtige Dienst etwa 8-9000 Angehörige, wobei rund 1600 dem höheren Dienst angehörten.[6] Etwa ein Drittel davon arbeitete im Auswärtigen Amt, der Rest an den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen 237 diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland.[6]
1999 verlegte das Auswärtige Amt seinen ersten Dienstsitz nach Berlin, wo es die Räume des ehemaligen Zentralkomitees der SED im Haus am Werderschen Markt, dem früheren Erweiterungsbau der Reichsbank (die unmittelbar danebengelegene Reichsbank wurde bei den Bombenangriffen im Zweiten Weltkrieg restlos zerstört), bezog sowie einen Neubau errichten ließ. Im Bonner Gebäude wurde ein Zweitsitz behalten, in dem nach wie vor über 450 Mitarbeiter beschäftigt sind.
In der DDR vertrat das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten die Außenpolitik der dortigen Regierung.
Siehe auch: Amtsinhaber seit 1871
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Zwei Bundeskanzler übten das Amt in Personalunion aus, Konrad Adenauer als erster Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und Helmut Schmidt, nachdem sich die FDP aus Koalition und Kabinett zurückgezogen hatte. Hans-Dietrich Genscher bekleidete es sowohl unter einer SPD- als auch unter einer CDU-Kanzlerschaft.
bis 1974: Parlamentarische Staatssekretäre
| Staatsminister | |||
| Name | Amtsantritt (Jahr) | Ende der Amtszeit (Jahr) | Partei |
|---|---|---|---|
| Gerhard Jahn | 1967 | 1969 | SPD |
| Ralf Dahrendorf | 1969 | 1970 | FDP |
| Karl Moersch | 1970 | 1976 | FDP |
| Hans Apel | 1972 | 1974 | SPD |
| Hans-Jürgen Wischnewski | 1974 | 1976 | SPD |
| Klaus von Dohnanyi | 1976 | 1981 | SPD |
| Hildegard Hamm-Brücher | 1976 | 1982 | FDP |
| Peter Corterier | 1981 | 1982 | SPD |
| Alois Mertes | 1982 | 1985 | CDU |
| Jürgen Möllemann | 1982 | 1987 | FDP |
| Lutz Stavenhagen | 1985 | 1987 | CDU |
| Irmgard Adam-Schwaetzer | 1987 | 1990 | FDP |
| Helmut Schäfer | 1987 | 1998 | FDP |
| Ursula Seiler-Albring | 1990 | 1994 | FDP |
| Werner Hoyer | 1994 | 1998 | FDP |
| Ludger Volmer | 1998 | 2002 | Bündnis 90/Die Grünen |
| Günter Verheugen | 1998 | 1999 | SPD |
| Christoph Zöpel | 1999 | 2002 | SPD |
| Hans Martin Bury | 2002 | 2005 | SPD |
| Kerstin Müller | 2002 | 2005 | Bündnis 90/Die Grünen |
| Gernot Erler | 2005 | heute | SPD |
| Günter Gloser | 2005 | heute | SPD |
| Staatssekretäre | |||
| Name | Amtsantritt (Jahr) | Ende der Amtszeit (Jahr) | Partei |
|---|---|---|---|
| Walter Hallstein | 1951 | 1958 | CDU |
| Hilger van Scherpenberg | 1958 | 1961 | |
| Karl Carstens | 1960 | 1966 | CDU |
| Rolf Lahr | 1961 | 1969 | |
| Klaus Schütz | 1966 | 1967 | SPD |
| Georg Ferdinand Duckwitz | 1967 | 1970 | |
| Günther Harkort | 1969 | 1970 | |
| Sigismund Freiherr von Braun | 1970 | 1972 | |
| Paul Frank | 1970 | 1974 | FDP |
| Hans-Georg Sachs | 1973 | 1975 | |
| Walter Gehlhoff | 1974 | 1977 | |
| Peter Hermes | 1975 | 1979 | |
| Günther van Well | 1977 | 1981 | |
| Hans Werner Lautenschlager | 1979 | 1984 | |
| Berndt von Staden | 1981 | 1983 | |
| Andreas Meyer-Landrut | 1983 | 1987 | |
| Jürgen Ruhfus | 1984 | 1987 | |
| Jürgen Sudhoff | 1987 | 1990 | |
| Hans Werner Lautenschlager | 1987 | 1993 | |
| Dieter Kastrup | 1990 | 1995 | |
| Jürgen Trumpf | 1993 | 1994 | |
| Hans-Friedrich von Ploetz | 1994 | 1998 | CDU |
| Peter Hartmann | 1995 | 1998 | CDU |
| Gunter Pleuger | 1998 | 2002 | |
| Wolfgang Ischinger | 1998 | 2001 | |
| Jürgen Chrobog | 2001 | 2005 | FDP |
| Klaus Scharioth | 2002 | 2005 | parteilos |
| Georg Boomgaarden | 2005 | heute | SPD |
| Reinhard Silberberg | 2005 | heute | SPD |
| Heinrich Tiemann | 2007 | heute | SPD |
| Spione der DDR-Staatssicherheit | |||
| Name | Jahr des Eintritts in den Auswärtigen Dienst | Jahr der Anwerbung durch das MfS | Deckname |
|---|---|---|---|
| Christine Bauer | 1986 | Jasmina | |
| Helge Berger | |||
| Hagen Blau | 1961 | 1960 | Detlef, Merten |
| Herbert Kemper | |||
| Ruth Kemper | |||
| Reiner Müller | |||
| Ludwig Pauli | Adler | ||
| Lilli Pöttrich | 1983 | 1976 | Angelika |
| Gisela von Raussendorff | Blume | ||
| Klaus von Raussendorff | 1957 | Brede | |
| Karl-Heinz Rode | Maro | ||
Verteidigung | Justiz | Finanzen | Inneres | Auswärtiges | Wirtschaft und Technologie | Arbeit und Soziales | Familie | Umwelt | Ernährung | Wirtschaftliche Zusammenarbeit | Gesundheit | Verkehr und Bau | Bildung und Forschung
Koordinaten: 52° 30′ 53″ N, 13° 23′ 58″ O
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."