Als Bundeshauptstadt bezeichnet man die Hauptstadt eines Bundesstaates.
Inhaltsverzeichnis |
Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist seit 1990 Berlin als Nachfolgerin von Bonn, das jetzt den Titel Bundesstadt trägt. In Berlin befindet sich der Hauptsitz des Bundespräsidenten, des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung.
Im Zuge der Föderalismusreform wurde 2006 die Frage der Bundeshauptstadt zum ersten Mal im Grundgesetz geregelt und damit Berlins Status als Bundeshauptstadt im Grundgesetz verankert (Art. 22 I GG).
Neben der Bundeshauptstadt gibt es die Hauptstädte der einzelnen Bundesländer, zum Beispiel die Landeshauptstädte Hannover im Land Niedersachsen, Kiel im Land Schleswig-Holstein oder München im Freistaat Bayern.
Siehe dazu: Liste der deutschen Hauptstädte
Siehe auch: Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland, Hauptstadtbeschluss
In Österreich ist von jeher Wien die Hauptstadt, da diese Stadt zum einen im Ostarrîchi-Kernland liegt und zudem immer die größte Metropole des Landes war.
Siehe dazu: Liste der österreichischen Hauptstädte
In der Schweiz ist Bern seit 1848 Bundesstadt, nachdem es sich im schweizerischen Parlament am 28. November 1848 gegen die Konkurrentinnen Luzern und Zürich durchgesetzt hatte. Für Bern sprachen damals die Nähe zur französischsprachigen Schweiz und militärische Überlegungen sowie dass sich die Stadt verpflichtete, der Eidgenossenschaft die benötigten Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Siehe dazu: Hauptstadtfrage der Schweiz
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."