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Das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue ist ein Biosphärenreservat im deutschen Bundesland Niedersachsen, das die Auenlandschaft der Elbe in ihrem unteren Mittellauf umfasst.
Im Jahr 1997 wurde zunächst das länderübergreifende UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe anerkannt. Erstmalig in Deutschland wurde dabei ein Schutzstatus auf der Grundlage von § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) umgesetzt. Eine anschließende Ausweisung des niedersächsischen Gebietsteiles als Nationalpark musste 1999 aus formaljuristischen Gründen wieder aufgehoben werden. Stattdessen wurde ein Biosphärenreservat nach Länderrecht eingerichtet. Am 23. November 2002 trat das "Gesetz über das Biosphärenreservat 'Niedersächsische Elbtalaue'" in Kraft, nachdem es einstimmig vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet worden war.
Die Verwaltung des Biosphärenreservats "Niedersächsische Elbtalaue" wird durch die Biosphärenreservatsverwaltung "Niedersächsische Elbtalaue" wahrgenommen, die zunächst eine Außenstelle der inzwischen aufgelösten Bezirksregierung Lüneburg war und in Hitzacker ansässig ist. Heute ist die Verwaltung unmittelbar dem Niedersächsischen Umweltministerium unterstellt. Dabei betreut die Biosphärenreservatsverwaltung in enger Abstimmung mit den Gemeinden, anderen Fachverwaltungen und Interessenverbänden sowie der Bevölkerung in der Region die Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Im vergleichsweise streng geschützten Gebietsteil C nimmt sie zusätzlich auch die Funktion einer Unteren Naturschutzbehörde wahr. Der Biosphärenreservatsbeirat mit Vertretern aus allen Kommunen und aktiven Interessengruppen unterstützt die Verwaltung. Das Elbschloss Bleckede, das Informationszentrum für die Elbtalaue, erfüllt die gebietsbezogene Informations- und Bildungsarbeit.
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