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Als Bekenntnisschrift wird in den reformatorischen Kirchen eine schriftliche Zusammenfassung von Glaubensgrundlagen (Glaubensbekenntnis, Katechismus, Kirchenordnung u. a.) einer kirchlichen Gemeinschaft (Konfession, Kirche oder Kirchenbund) bezeichnet; der Plural bezieht sich meist auf eine – häufig kirchenrechtlich verbindliche – Sammlung bzw. einen Kanon solcher und ähnlicher Grundtexte.
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Die zentrale Bekenntnisschrift der lutherischen Reformationsbewegung in Deutschland, die Augsburger Konfession von 1530, entstand mit dem Ziel, für die Anhänger der kirchlichen Reformbewegung im Römischen Reich eine staatliche Anerkennung oder Duldung zu erreichen. Dazu war es nötig, die Übereinstimmung mit den wesentlichen Glaubensgrundsätzen der ersten Jahrhunderte nachzuweisen sowie eine Kompatibilität mit den Zielen öffentlicher Ordnung und staatlicher Herrschaft. Sie enthält folglich Glaubensaussagen ebenso wie Ansätze für eine Kirchenordnung. Zum Problem ihrer textlichen Integrität siehe Confessio Augustana Variata.
Sowohl die Augsburger Konfession als auch auf ihr beruhende Ordnungen waren beispielsweise 1555 (Augsburger Religionsfriede), 1580 (Konkordienbuch) oder 1648 (Westfälischer Friede) Grundlage des Rechtsschutzes persönlicher oder gemeinschaftlicher Religionsausübung.
Während manche Texte (vor allem die ökumenischen Symbole, das heißt altkirchlichen Bekenntnisse) bis heute gottesdienstliche Bedeutung haben, sind die meisten doch ausschließlich kirchenrechtlich bedeutsame inhaltliche Grundlage der Konfessionen.
Nachdem abzusehen war, dass die kirchliche Reformbewegung des 16. Jahrhunderts nicht zu einer Einheit zusammenwachsen würde, entstanden die bis heute grundlegenden konfessionellen Textsammlungen:
Gerade im 20. Jahrhundert wurden die konfessionellen Sammlungen der Bekenntnisschriften durch die Mehrheit der Kirchen ergänzt: Die Erfahrungen des Kirchenkampfes sollten in Deutschland nach 1945 durch die Barmer Theologische Erklärung von 1934 und die Stuttgarter Schulderklärung von 1945 lebendig bleiben; die europäische Einigungsbewegung führte zur Leuenberger Konkordie von 1973, die innerevangelische Konfessionsgrenzen öffnen half. Bis heute sind solche Sammlungen von Bekenntnisschriften in den evangelischen Kirchen neben dem Bezug auf Jesus Christus und die Bibel von kirchenbegründender Bedeutung. Regelmäßig wurden und werden evangelische Pfarrer(innen) bei ihrer Ordination auf einen bestimmten Kanon von Bekenntnisschriften verpflichtet - wie auch zum Beispiel die Presbyter/Ältesten. Manche Aussagen der damaligen Schriften bedürfen heute allerdings der historischen Interpretation und Relativierung - etwa antikatholische Äußerungen oder die Akzeptanz des Kriegsrechts der Landesherren.
Einzelne Bekenntnistexte sind im Internet als Volltext zu lesen - meist in der heute gebräuchlichen Schreibung: