Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Denkmalschutz dagegen sind die rechtlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen, die Denkmalpflege sicherstellen.
Zentrale Aufgabe ist die Bestandsaufnahme, Sichtung und Katalogisierung von Denkmalen, geschützten, und schützungswürdigen Objekten. Dazu führen die Denkmalbehörden Denkmallisten oder Denkmalverzeichnisse, die einschlägig Denkmal- bzw. Kunsttopographie genannt werden.
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Denkmalpflege beurteilt den Zustand von Kulturdenkmälern und entscheidet über gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmen des Unter- oder Erhalts. In der Regel ist behördlicherseits die entsprechende wissenschaftliche und technische Kompetenz, und die finanzielle Förderung bei der zuständigen Denkmalbehörde konzentriert. Rechtliche Rahmenbedingung sind die Denkmalschutzgesetze.
Von Kulturdenkmal zu Kulturdenkmal ist individuell zu entscheiden, wie es dauerhaft erhalten kann. Die wesentlichen Vorgehensweisen sind in der Charta von Venedig festgehalten. Allerdings gibt es weite Interpretationsspielräume. Die wesentlichen Vorgehensweisen der Denkmalpflege sind:
In einigen Ländern liegt auch der laufende Unterhalt einiger ausgesuchter Kulturdenkmäler – zumeist in öffentlichem Besitz – der Denkmalbehörde. Dazu kann auch eine langfristige Planung zur Wiederherstellung eines angenäherten historischen Bestands gehören.
Denkmalpflege belastet in der Regel den Denkmaleigentümer und kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die Sonderbelastung des Denkmaleigentümers beruht etwa in Deutschland auf Art. 14 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz, der Sozialbindung des Eigentums. Dies ist eine Beschränkung seines Eigentums und nur im Rahmen des Zumutbaren rechtlich zulässig. Auch Denkmalpflege ist also nur in diesen Grenzen zulässig.
Die Bodendenkmalpflege befasst sich mit Bodendenkmälern, also unbeweglichen oder beweglichen Denkmälern, die sich im Boden befinden oder befanden. Sie bedient sie sich spezieller Methoden. Bodendenkmalpflege wird unterteilt in archäologische Denkmalpflege und paläontologische Denkmalpflege.
Die Aufgaben der Bodendenkmalpflege reichen von der systematischen Bestandserfassung und Inventarisation (mittels Begehungen, Luftbildinterpretation, Bauaufnahme usw.), Überprüfung geplanter Baumaßnahmen auf bodendenkmalpflegerische Relevanz, Voruntersuchung (Prospektion), Ausgrabungen (planmäßig oder als Notgrabung bei Zerstörung durch Baumaßnahmen), Restaurierung und Katalogisierung geborgener Objekte, der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Veröffentlichung der gefundenen Ergebnisse bis zu deren Präsentation.
Die Bau- und Kunstdenkmalpflege basiert auf Kunstgeschichte und Architekturwissenschaften. Sie nimmt innerhalb der Denkmalpflege einen sehr breiten Raum ein.
Der Architekt Karl Friedrich Schinkel forderte bereits im frühen 19. Jahrhundert Schutzbehörden für Kunstdenkmäler. In Frankreich gilt Viollet-le-Duc als Begründer der stilistischen Restauration, die um 1830 einsetzte. In Preußen gab es 1843 den ersten Kurator, auch Denkmalpfleger genannt. 1850 wurde die österreichische K.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale gegründet. Sie war dem Ministerium für Handel und Gewerbe unterstellt.
Baron Charles de Graimberg (1774–1864/65?), der „Retter“ des Heidelberger Schlosses, gilt zumindest in Deutschland als der erste offiziell beauftragte Denkmalpfleger. U. a. Dank seiner Bild-Veröffentlichungen setzten weitere staatliche Bemühungen in Baden ein, die Ruine vor weiterem Raubbau zu schützen.
Das erste moderne deutsche Denkmalschutz- und pflegegesetz wurde 1902 im Großherzogtum Hessen erlassen. 1911 wurde in Preußen die Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmäler zum Staatsdenkmalamt umgewandelt. Dieses wurde in zwei Bereiche unterteilt: einen kunsthistorisch-technischen Bereich, der sich mit Denkmalpflege beschäftigte und einen juristisch-administrativen Bereich, der für die rechtlichen Grundlagen zuständig war.
Die Gartendenkmalpflege ist erst seit wenigen Jahrzehnten als ein eigenes Fachgebiet der Denkmalpflege etabliert. Sie wird rechtlich – wie die Landschaftsarchitektur zum Bauwesen – zur Baudenkmalpflege gezählt.
Das Baudenkmal oder das Denkmalensemble steht in einem räumlichen Kontext. Die städtebauliche Entwicklung soll Rücksicht auf Baudenkmäler und deren Umgebung nehmen, um deren Wert und Wirkung nicht zu beeinträchtigen. Deshalb haben Städte mit großen historischen Baubeständen häufig Satzungen und Pläne zum Schutz der Silhouette, der Dach- und Fassadengestaltung entwickelt. Dazu kann auch der Erhalt historischer Platz- und Strassenzüge gehören. Die Festschreibung des Verlaufs der Gebäudefronten sichert zugleich auch die historischen Strassenräume. Eines der Instrumente zur historischen Analyse des Stadtgrundrisses ist die Stadtmorphologie. Bei besonders wichtigen historischen Gebäuden und Ensembles sind Schutzzonen erforderlich, die das Bauen in der Umgebung begrenzen und regeln. So hat z. B. die UNESCO von der Stadt Köln Schutzzonen für das Weltkulturerbe Kölner Dom gefordert, oder erkennt Dresden des Status wegen gewisser Bautätigkeiten wieder ab.
Die Bauforschung dient der Erforschung der Bau- und Nutzungsgeschichte und der Substanz eines Bauwerks. Darüber hinaus liefert sie Daten für die von der Substanz unabhängige Dokumentation. Ihre Ziele sind die Einschätzung des historischen Wertes und das Erlangen von Erkenntnissen für angemessene Maßnahmen der Denkmalpflege, auch im Falle einer Sanierung.
Bei der Bauforschung geht man schrittweise vor, meist steht am Anfang eine maßstabsgerechte, meist sogar verformungsgenaue Zeichnung, die sogenannte Bauaufnahme. Diese vermittelt Erkenntnisse über die Morphologie des Bauwerks und konservatorische Probleme. Ein weiterer Schritt ist das Raumbuch, eine zeichnerische, photographische und beschreibende Dokumentation des Bauwerks und seiner Teile. Wichtig ist die systematische Gliederung, die von einer einmal festgelegten -oder zeitlich erzwungenen- Genauigkeitsstufe nicht mehr abweicht, also nicht mehr weiter subjektiv auswählt. Zusammen mit der Auswertung von Archivmaterialien erreicht die Bauforschung so eine präzise Erkenntnis des historischen Wertes eines Bauwerks, die für anstehende Maßnahmen und für die reine Dokumentation von Daten im Archiv dienen.
Derzeit stoßen die Landesdenkmalämter aufgrund der finanziell angespannten Finanzsituation und ihrer personellen Ausstattung an Grenzen ihrer Handlungsfähigkeit und Belastbarkeit. Zahlreiche Fachbehörden verloren in den letzten Jahren ihre wissenschaftliche Eigenständigkeit und ihre damit verbundene unabhängige Position, einige Fachämter wurden aufgelöst. Umsomehr gefordert sind und gefördert werden bürgerschaftliches Engagement.[1].
Seit den 1990er Jahren scheint auch die Ökonomisierung Eingang in die Denkmalpflege gefunden zu haben und damit möglicherweise ein Paradigmenwechsel[2]. Dies spiegelt sich unter anderem in der öffentlichen Meinung und besonders in der Politik wider. Dabei kommt der qualitativen Diskussion des archäologischen und bauhistorischen Erbes kaum mehr eine Bedeutung zu.
26 Resolutionen des Europarats befassen sich mit verschiedenen Aspekten der Denkmalpflege. Die Umsetzung der Resolutionen gestatltet sich schwierig. Derzeit wird an einer gemeinsamen europäischen Plattform gearbeitet, da die grenzüberschreitende fachliche Zusammenarbeit noch zu wünschen übriglässt. Im April 2006 wurde in London auf Einladung von English Heritage von Leitern von Denkmalämtern aus 23 europäischen Staaten ein European Heritage Heads Forum (kurz EHHF) gebildet[3]. Es soll jährlich als gemeinsame Lobby zu einem Gedankenaustausch tagen, gemeinsame Workshops und Aktionen organisieren und bestehende Netzwerke zwischen Denkmalpflege und Tourismus stärken und ausbauen.
Band 10, "Stadt Raum Zeit, Stadtentwicklung zwischen Kontinuität und Wandel", JOVIS Verlag Berlin 2008, ISBN 978-3-939633-72-3 Band 11, "Stadtbild und Denkmalpflege, Konstruktion und Rezeption von Bildern der Stadt", JOVIS Verlag Berlin 2008, ISBN 978-3-939633-73-0
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."