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Bürger in Wut (BIW) ist eine 2004 gegründete rechtspopulistische[1][2][3] Wählervereinigung mit Sitz in Berlin. Sie bezeichnet sich selbst als bürgerlich-konservativ. Die BIW sind im Bundesland Bremen 2007 erstmals zur Wahl angetreten. Vorsitzender ist der Kriminalbeamte Jan Timke. Die Wählervereinigung hat nach eigenen Angaben im Land Bremen 40 und bundesweit 200 bis 300 Mitglieder. Bekanntes Mitglied ist der Publizist Udo Ulfkotte. [4]
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Hervorgegangen ist BIW ebenso wie die Wählervereinigung Aufrechter Gang 2004 aus der Schill-Partei.[5] Programmatisch ähneln sich ihre Positionen vor allem in der Kriminalitäts- und Zuwanderungspolitik.
Die BIW will neben einer Stärkung der Polizei die „Schaffung einer freiwilligen Sicherheitswacht aus dafür geeigneten, zuverlässigen Bürgern“ („Bürgerstreifen“) in Städten und Gemeinden mit hoher Kriminalitätsbelastung bewirken, an der auch in Deutschland lebende Ausländer teilnehmen können sollen. Gleichzeitig soll die Videoüberwachung zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung ausgebaut werden. Strafen und deren Androhung sollen Verbrechen verhindern.
Die BIW fordert „Null Toleranz“ gegenüber Straftätern, da sich dieses Konzept in den USA bewährt habe. Um potentielle Straftäter abzuschrecken, will BIW „eine konsequente Anwendung und wenn nötig die Verschärfung von Gesetzen“ sowie „die Beschleunigung der juristischen Verfahren“ durchsetzen. Das Strafmündigkeitsalter soll von heute 14 Jahren auf Kinder von 12 Jahre abgesenkt, die Höchststrafe für jugendliche Schwerverbrecher von 10 auf 15 Jahre erhöht werden. Das jetzige Konzept der Resozialisierung Strafgefangener wird von Bürger in Wut abgelehnt.
In ihrem Drogenkonzept fordern die BIW eine „Bekämpfung der Rauschgiftnachfrage durch Prävention und die rasche Beendigung von Suchtkarrieren auf Basis streng abstinenzorientierter Therapieangebote“. Es wird der Wählervereinigung vorgeworfen, dass sie hierbei in ihrem Programm entgegen den Menschenrechten sich für die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln bei des Drogenhandels verdächtigen Personen einsetzt.[6]
Ein Ziel der BIW ist es nach eigenem Bekunden, die Demokratie und die Mitsprachemöglichkeit der Bürger zu stärken, z. B. durch die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in ganz Deutschland, sowie die Direktwahl des Bundespräsidenten. Dagegen will BIW den Einfluss der Parteien in Deutschland „zugunsten einer Re-Demokratisierung der Gesellschaft“ beschneiden. Als staatspolitisches Ziel wird „eine freie und aktive Bürgerdemokratie“ genannt. Sie steht mit diesen Standpunkten in der rechtspopulistischen Tradition der Schill-Partei.[1]
Die BIW nennt als eines ihrer Ziele, den Ausländeranteil in allen Städten und Gemeinden durch Zuzugsbeschränkungen schrittweise auf einen Richtwert von 15 % abzusenken, um die „Ausbildung von Parallelgesellschaften“ und damit die „Desintegration von Zuwanderern“ zu verhindern. Gleichzeitig spricht sich die Wählervereinigung BIW für die Integration von Ausländern, mit dem Ziel der „Assimilation“, in Deutschland aus. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit soll eingeschränkt werden; es dürfe nicht als „Einfallstor für eine Islamisierung Deutschlands und Europas“ missbraucht werden.
Des Weiteren sollen die gesetzlichen Möglichkeiten, Ausländer „im Interesse der öffentlichen Sicherheit und des sozialen Friedens“ auszuweisen, erweitert werden. Eine Begrenzung der Zuwanderung ist vorgesehen. Außerdem soll im Staatsbürgerrecht das so genannte „Optionsmodell“ abgeschafft und stattdessen das alte Abstammungsprinzip wieder eingeführt werden.
Die Vereinigung wird wie andere sehr ähnliche Gruppierungen (Statt Partei, Schill-Partei) als latent ausländerfeindlich eingeschätzt.[7]
Die BIW vertreten das Konzept einer so genannten „Fairen Marktwirtschaft“, ein eigenständiges, konservatives Wirtschaftsmodell, welches einen dritten Weg zwischen freier Marktwirtschaft und einer sozialistischen Planwirtschaft markieren soll.
Die BIW planen eine Reform des Steuerrechts, mit dem Ziel, die Steuerbelastung von klein- und mittelständischen Unternehmen zu senken und den administrativen Aufwand zu verringern. Die Lohnnebenkosten sollen gesenkt und schließlich durch einen grundlegenden Umbau der sozialen Sicherungssysteme, von der Umlage- zur allgemeinen Steuerfinanzierung, ersetzt werden.
Monopole und Kartelle sind laut BIW sowohl national als auch international konsequent zu bekämpfen. Die Kompetenzen des Bundeskartellamtes sollen erweitert werden, um gegen marktbeherrschende Unternehmen vorzugehen.
Der Arbeitsmarkt soll flexibler und leistungsorientierter werden. Die Anforderungen für die Gründung und den Betrieb von GmbHs sollen verringert werden, um diese Unternehmensform für den Mittelstand attraktiver zu machen. Behördliche Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt und vereinfacht, der Kündigungsschutz in Kleinbetrieben bis 20 Mitarbeiter aufgehoben werden. Es werden außerdem flexiblere Arbeitszeiten u. a. durch die verbindliche Einführung von Arbeitszeitkonten gefordert. Ein spezieller Kombilohn wird befürwortet, sowie auch ein bundesweit verbindlicher Mindestlohn von mindestens 5 Euro die Stunde.
In der Europapolitik lehnen die Bürger in Wut das Ziel eines europäischen Bundesstaates ebenso ab wie eine bloße Freihandelszone. Man will stattdessen „eine Konföderation gleichberechtigter und souveräner Nationen, deren geistiges Fundament sich aus christlich-abendländischen Traditionen und den Werten der Aufklärung und des Humanismus’ speist“. Eine Aufnahme der Türkei in die Europäische Union wird abgelehnt, stattdessen sollen die wirtschaftlichen Beziehungen ausgebaut werden.[8]
Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 13. Mai 2007 stellte sich die Wählervereinigung BIW im Wahlbereich Bremerhaven zur Wahl und erhielt dort 2.216 = 4,998 % der Wählerstimmen. Sie verfehlte dabei mit eine Wählerstimme die Fünf-Prozent-Hürde und zog nicht in die Bremische Bürgerschaft ein.[9]
Die BIW erwirkte am danach vor dem Verwaltungsgericht Bremen eine einstweilige Verfügung zur Einsichtnahme in die Wahlniederschriften des Wahlbereiches Bremerhaven.[10] Am 9. Juli 2007 legte die Wählervereinigung wegen angenommener Verfahrensfehler bei der Stimmenauszählung Einspruch gegen die Wahl ein. In seinem Urteil vom 20. November 2007 wies das Wahlprüfungsgerichts Bremen den Antrag, die Wahl für ungültig zu erklären zurück, ordnete jedoch eine öffentliche Neuauszählung der Stimmen im Wahlbereich Bremerhaven an und bestimmte, das Ergebnis der Wahl erforderlichenfalls zu berichtigen.[11] Gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichtes legten beide Seiten beim Staatsgerichtshof Bremen Beschwerde ein. Die BIW wollten eine Wiederholungswahl im Wahlbereich Bremerhaven erreichen, der Landeswahlleiter widersprach der angeordneten Nachzählung. Der Staatsgerichtshof verfügte eine Nachzählung der Stimmen in zwei Bremerhavener Wahlbezirken, die am 21. April 2008 durchgeführt wurde.[12] Am 22. Mai 2008 entschied der Staatsgerichtshof, dass in einem weiteren Stimmbezirk (132/02, Freizeittreff Eckernfeld) eine Wiederholungswahl notwendig ist, da hier tatsächlich erhebliche Unregelmäßigkeiten im Umgang mit den Stimmzetteln festgestellt wurden.[13] Diese wurde für den 6. Juli 2008 angesetzt.[14] Nach dem amtlichen Endergebnis erreichten die BIW in dem betroffenen Stimmbezirk 27,6 % der abgegebenen gültigen Stimmen und kommen deshalb im gesamten Wahlbereich Bremerhaven jetzt auf 5,29 %. Sie erhielten damit einen Sitz im Landesparlament von Bremen.[15]
Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven erreichte die BIW 5,4 % der Stimmen und ist mit drei Abgeordneten im Stadtparlament vertreten. Nach eigenen Angaben wollte die BIW auch in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin an Wahlen teilnehmen, verzichtete jedoch bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg im Februar 2008.
Nach den Bremer Wahlen im Mai 2007 wurden Zweifel laut, ob der BIW-Vorsitzende Jan Timke und die spätere Stadtverordnete Annefriede Laue überhaupt wählbar waren. Gegen Annefriede Laue erließ das Amtsgericht Bremerhaven einen Strafbefehl wegen Wahlfälschung, dem Laue aber widersprach und der deshalb nicht rechtskräftig wurde.[15] Timke wurde durch das Amtsgericht im Januar 2009 nach mehrtägiger Verhandlung vom Tatvorwurf der Wahlfälschung freigesprochen, nachdem auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt hatte.[16]