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Bürgerschaftliches Engagement wird das freiwillige, nicht auf finanzielle Vorteile gerichtete, das Gemeinwohl fördernde Engagement von Bürgern zur Erreichung gemeinsamer Ziele genannt. Im Gegensatz zum hoheitlichen Handeln der Verwaltung oder des Staates nehmen hier die Bürger etwas selbst in die Hand.
Bürgerschaftliches Engagement ist ein normativ wie analytisch unscharfer und mehrdeutiger Begriff, der in verschiedenen Sinnzusammenhängen verwendet wird. Die heute gebräuchliche Begriffsverwendung umfasst die spezifischeren Begriffe wie Ehrenamt, Selbsthilfe, politische Partizipation, politischer Protest oder freiwilliges Engagement und bringt sie in einen konzeptionellen Zusammenhang.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Dem Bürgerschaftlichen Engagement werden nach dem Verständnis der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages folgende Attribute zugeordnet:[2]
Häufigster Ausdruck dieses bürgerlichen Handelns sind Vereine und Bürgerinitiativen.
Vereine werden einerseits gegründet, um gemeinsame Interessen zu verfolgen, die nicht in erster Linie dem Allgemeinwohl dienen, sondern dem gegenseitigen Austausch und der gemeinsamen Betätigung Gleichgesinnter in der Freizeit, wie das für Sportvereine, Migrantenselbstorganisationen, Sammlervereine oder Tierzuchtvereine (zum Beispiel Taubenzüchterverein) zutrifft.
Andere Vereine haben sich zum Ziel gesetzt, positiv der Allgemeinheit zu dienen oder empfundene Defizite staatlichen Handelns durch eigenes Handeln der Vereinsmitglieder auszugleichen. So ist zum Beispiel das Rote Kreuz aus dem freiwilligen Engagement einiger weniger Bürger entstanden und hat sich in über 100 Jahren zur größten Wohlfahrtsorganisation der Welt entwickelt.
Der Unterschied von Bürgerinitiativen zu Vereinen besteht im Wesentlichen in der Tragweite der Zielsetzung: Meist geht es darum, eine bestimmte politische Entscheidung herbeizuführen (zum Beispiel die Errichtung eines Kindergartens) oder abzuwenden (zum Beispiel den Bau eines Kernkraftwerkes). Insofern sind Bürgerinitiativen fast immer politisch ausgerichtet.
Werden Bürger selbst aktiv, hat dies in der Regel positive Auswirkungen auf die Gesellschaft. Selbst Vereine, deren Mitglieder sich ausschließlich zur Verfolgung eigener Spezialinteressen zusammenschließen (Freizeitvereine), spiegeln eine Organisation wider, die ihren Mitgliedern in gewisser Weise Halt gibt. Für Vereine, die sich gesellschaftsfördernden Zwecken verschrieben haben, gilt dies verstärkt.
Da die meisten Vereine und Bürgerinitiativen demokratisch organisiert sind, erfahren die Bürger hier auch, was "gelebte Demokratie" heißt. Vorgänge in der "großen Politik", die ihnen sonst nur aus den Medien bekannt werden, sind hier am eigenen Leib erlebbar; insofern kann das Verständnis für Demokratie und für die Notwendigkeit, Ziele auch durch eigene Zugeständnisse diplomatisches Handeln zu erreichen, wachsen.
Gemeindeverwaltungen können sich Bürgerressourcen konkret nutzbar machen, wenn ihnen im Rahmen ihres staatlichen Handelns keine ausreichenden Möglichkeiten gegeben sind. Klassisches Beispiel sind die Feuerwehren, die in vielen kleineren Gemeinden als "Freiwillige Feuerwehren" bestehen. Hier finden sich genug Bürger zusammen, deren gemeinsames Anliegen die Schadenabwehr innerhalb ihrer Gemeinde ist. Finden sich jedoch nicht genug Freiwillige zusammen, so kann die Gemeinde auch die Bildung einer Pflichtfeuerwehr beschließen und damit hoheitlich auf die Ressource "Bürger" zurückgreifen.
Auch die Mitfinanzierung von Schuleinrichtungen durch sog. Fördervereine beruht auf dem freiwilligen Engagement einiger, zumeist persönlich betroffener Bürger. Häufig werden diese Vereine durch die Gemeindeverwaltungen (die ja auf die Schulausstattung nur bedingt Einfluss haben, weil hier die Bundesländer zuständig sind) nicht nur geduldet, sondern sogar gefördert.
Seit den 1990er Jahren haben sich Ansätze entwickelt, über die klassische Vereinsförderung hinaus das Bürgerschaftliche Engagement in Kommunen auf vielfältige Weise zu fördern. Bundesweit Beachtung finden die Aktivitäten in Baden-Württemberg, wo das Sozialministerium und die kommunalen Spitzenverbände im "Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement" mit zahlreichen Gemeinden, Städten und Landkreisen zusammenarbeiten, um eine moderne Engagementförderung zu entwickeln. Auch in anderen Bundesländern zeigen sich mittlerweile ähnliche Bestrebungen.
Beim globalen Handlungsprogramm Lokale Agenda 21 und bei den kommunalen Lokalen Bündnissen für Familie ist Bürgerengagement ebenfalls fester Bestandteil des Konzepts.
Den Städten und Gemeinden stehen Bürgerressourcen als das zur Verfügung, "was die Bürger selbst leisten können", wenn sie nur entsprechend motiviert werden. Häufigste Formen sind Bürgerinitiativen und Vereine; ihre Tätigkeit ist in der Regel nützlich für die Gemeinschaft, kann sich aber unter bestimmten Umständen auch ins Gegenteil verkehren.