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Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Durch sie werden potentielle Bieter aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten. Weitere Formen der wettbewerbsbasierten Preisermittlung sind Auktionen. Nicht zwingend innerhalb des Vergaberechts wird der Begriff auch für Stellenausschreibungen allgemein verwendet.
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Für Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber (u. a. Bund, Länder, Städte und Gemeinden) gelten aufgrund des Vergaberechts spezielle Regelungen. Die Verfahrensweise ist in Deutschland geregelt in
Die Veröffentlichung von Ausschreibungen ist in Deutschland und vielen anderen europäischen Staaten nicht einheitlich geregelt. Für die Ausschreibung durch staatliche Stellen gelten Vorschriften, die je nach Bereich zu unterscheiden sind. Der Bund veröffentlicht Ausschreibungen von Bundeseinrichtungen auf dem Ausschreibungsportal des Bundes, einige Bundesländer geben Ausschreibungs(amts)blätter heraus, die z.T. auch elektronisch verfügbar sind, andere Bundesländer haben keine zentrale Ausschreibungspublikation.
Oberhalb der EU-rechtlich festgelegten Schwellenwerte müssen Ausschreibungen im Europäischen Ausschreibungsamtblatt (Supplement S / TED) veröffentlicht werden. Unterhalb der Schwellenwerte legen die Länder die Veröffentlichungspraxis fest. Viele Ausschreibungen werden in regionalen oder lokalen Tageszeitungen oder gemeindlichen Amtsblättern veröffentlicht. Es gibt keine Ausschreibungsplattform, die alle deutschen Ausschreibungen beinhaltet. Eine Übersicht der wichtigsten Plattformen haben die Auftragsberatungsstellen (www.abst.de) erstellt.
| Kategorie | Schwellenwerte (zzgl. MwSt) |
|---|---|
| Bauaufträge | € 5.150.000 |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge | € 206.000 |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich | € 412.000 |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden | € 133.000 |
Nicht der Ausschreibungspflicht unterliegt die In-House-Vergabe bzw. das In-House-Geschäft. Von der Ausschreibung können die im Korruptionsregister aufgenommenen Personen und Unternehmen ausgeschlossen werden.
siehe auch: Ausschreibungsdatenbank
Auch im privaten Bereich spricht man zwar häufig von Ausschreibung, man ist aber nicht an die formalen Vorgaben des Vergaberechts gebunden. Hier haben sich auf dem Markt verschiedene Varianten entwickelt.
Aus dem englischen Sprachgebrauch werden Bezeichnungen für verschiedene Ausschreibungsvarianten auch für den deutschen Sprachraum entlehnt:
Im privaten Bereich, welcher nicht an die Vorschriften des Vergaberechts gebunden ist, erfolgen Ausschreibungen zunehmend auch als zumeist internetbasierte Auftragsauktion. Dies ist ein sich derzeit noch entwickelndes Feld, das erst seit etwa 2003 entsteht.
Das Vadium dient als Sicherstellung für den Fall, dass der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt; es verfällt in diesem Fall zugunsten des Auftraggebers.