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Ausgabe ist ein Fachbegriff aus dem kaufmännischen Rechnungswesen, der Kameralistik und dem Steuerrecht, der das Ausgeben von Geld bezeichnet. Entgegen dem umgangssprachlichen Gebrauch gelten dabei genaue Definitionen.
Inhaltsverzeichnis |
Eine Ausgabe im betriebswirtschaftlichen Sinne vermindert das Netto-Geldvermögen eines Unternehmens. Ausgaben setzen sich zusammen aus den Auszahlungen, den Abgängen von kurzfristigen Forderungen (einschließlich Wertpapiere) und den Zugängen von kurzfristigen Verbindlichkeiten. Das Gegenteil einer Ausgabe ist eine Einnahme.
Siehe auch:
Ausgaben in der Kameralistik entsprechen den Auszahlungen der Betriebswirtschaft. Einnahmen in der Kameralistik entsprechen den Einzahlungen in der Betriebswirtschaftslehre.
Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die bei dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr ausgegeben.
Siehe auch: Sonderausgabe, Betriebsausgabe, Werbungskosten