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Aufrüstung bezeichnet den Vorgang einer Zunahme der militärischen Kapazität eines Staates. Sie ist gekennzeichnet durch die Mehrbeschaffung militärischer Güter, den verstärkten Einsatz moderner Technologien, die Einberufung zusätzlicher Rekruten, und ggf. durch die Zunahme von militärischer Öffentlichkeitsarbeit.
Eine erweiterte Aufrüstung zum Ausgleich einer vorausgegangenen Aufrüstung des militärischen Gegners wird Nachrüstung genannt. Weltweit stiegen die Rüstungsausgaben im Jahr 2007 auf 1340 Milliarden Dollar (≈860 Milliarden Euro, +6 Prozent zum Vorjahr).[1]
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Vor dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg kam es jeweils zu einem Wettrüsten der beteiligten Kriegsparteien.
Im Zeitalter des Imperialismus vor dem Ersten Weltkrieg hatte das Deutsche Reich eine wehrfreundlich Haltung. Allerdings führten die Rüstungsvorhaben nach 1906 zu Fehlbeträgen und Neuverschuldung im Haushalt. Kanzler Theobald von Bethmann Hollweg versuchte durch Einsparungen zwischen 1909 und 1911 diesen Prozess zu bremsen. Die Rüstungsausgaben stabilisierten sich und gingen in einem Jahr sogar zurück. Ab 1912 stiegen die Rüstungsausgaben wieder, und waren ab 1914 durch den Eintritt in den Ersten Weltkrieg hoch. Zu Beginn der Weimarer Republik wurden Kontingente, Bewaffnung und Organisation der Wehrmacht durch den Versailler Friedensvertrag festgelegt. Trotzdem fasste das Kabinett der Regierung unter SPD-Kanzler Hermann Müller 1929 Beschlüsse zur personellen und materiellen Rüstung.
Nach der Machtergreifung der NSDAP unter Adolf Hitler 1933 hatte die Aufrüstung der Wehrmacht Priorität. Die Rüstungspolitik wirkte sich positiv auf die Beschäftigungspolitik aus. Die Rüstung wurde gegen den Widerstandes des Reichsbank-Präsidenten Hjalmar Schacht primär durch Neuverschuldung (vgl. Mefo-Wechsel) finanziert.
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa bestimmt in Artikel I-41 Absatz 3: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." Diese Vorschrift statuiert für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union de facto eine Verpflichtung zur Aufrüstung.