Die wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ist in Deutschland durch Arbeitszeitverordnungen des Bundes (für Bundesbeamte) und der einzelnen Bundesländer (für Landes- und Kommunalbeamte) geregelt. Es handelt sich hier, wie beim sonstigen Beamtenrecht, nicht um gegenseitige Vereinbarungen (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag), sondern einseitige Vorgaben des jeweiligen Verordnungsgebers. Neben den Arbeitszeitverordnungen für Beamte im Verwaltungsdienst gibt es für spezielle Beamtenlaufbahnen, wie den feuerwehrtechnischen Dienst und den Polizeivollzugsdienst, eigene Arbeitszeitverordnungen. Für Richterinnen und Richter gelten die Arbeitszeitverordnungen nicht, diese haben keine festen Arbeitszeiten, sondern Pensen (also sozusagen Fallzahlen, die zu bewältigen sind).
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In den letzten Jahren wurde die Arbeitszeit, die jedenfalls in den alten Bundesländern seit langer Zeit analog zur Arbeitszeit der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei 38,5 Stunden pro Woche lag (neue Bundesländer 40 Wochenstunden), deutlich (ohne Lohnausgleich, in Hessen sogar Lohnkürzung, da Wegfall des Urlaubsgeldes und Kürzung des "Weihnachtsgeldes") angehoben (siehe nachfolgende Tabelle). Darüber hinaus wurde auch der Arbeitszeitverkürzungstag (AZV-Tag, auch ZFT genannt) gestrichen. Die längsten wöchentliche Arbeitszeiten für Beamte (bei Berücksichtigung aller Reduzierungsmöglichkeiten) gibt es derzeit in Thüringen.
Die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten beträgt nach den jeweiligen Arbeitszeitversordnungen (in Klammern jeweils der Beginn der aktuellen Regelung):
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Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."