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Arbeitsplatz

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Dieser Artikel behandelt Arbeitsrecht, zum Begriff des Computerwesens siehe Arbeitsumgebung.
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Der Arbeitsplatz ist jene Stelle im Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher ein abhängig Beschäftigter seine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldete Tätigkeit erbringt. Der zu Grunde liegende Arbeitsvertrag kann ferner die Vereinbarung eines bestimmten Arbeitsortes (das sind z.B. eine Gemeinde, eine Stadt, ein Einödhof usw.) enthalten.

Als Arbeitsplatz wird umgangssprachlich der Ort, das Unternehmen oder die Position bezeichnet, an dem ein Arbeitnehmer in einer sozialversicherungspflichtigen (auch geringfügig beschäftigten oder als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme finanzierten) Tätigkeit beschäftigt ist. Die selbstständige Beschäftigung wird landläufig nicht als "Arbeitsplatz" bezeichnet.

Ein Arbeitsplatz bezieht sich auch immer auf eine Arbeitsstelle in Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit mit voller Sozialversicherungspflicht. Ein Praktikum wird landläufig nicht als Arbeitsplatz bezeichnet, sondern als Praktikumsplatz, auch dann, wenn eine Sozialversicherungspflicht besteht.

Befindet sich der Arbeitsplatz zu Hause, kann ein Fall von Heimarbeit vorliegen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vertrag

An den Arbeitsplatz nach §§ 611 ff. BGB nach Dienstvertragsrecht sind gemäß den Bedingungen des (auch mündlich) geschlossenen Arbeitsvertrages

geknüpft.

Der Arbeitsort selbst, die Länge des Weges zur Arbeit, das Betriebsklima, die Arbeitsvergütung und die speziellen Anforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen bestimmen stark die Attraktivität einer beruflichen Tätigkeit.

[Bearbeiten] Ausgestaltung

Für die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes ist im Allgemeinen der Arbeitgeber zuständig. Bei Bürotätigkeiten gehören dazu ein Raum, ein Schreibtisch mit Stuhl, Ablageflächen, technische Infrastruktur wie z.B. ein (Netzwerk-)Computer, Arbeitsmittel etc. Technische Arbeitsplätze befinden sich in Werkhallen, Fabriken, Hangars, Maschinenräumen usw. und erfordern den Umgang mit Maschinen und Werkzeugen. Arbeitsplätze können sich auch im Freien oder außerhalb von Betriebsräumlichkeiten befinden, etwa Baustellen von Bauunternehmen, wechselndem Arbeitsplatz oder bei Außeneinsätzen (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, Handwerker, Monteure oder Außendienstbeschäftigte).

Ein optimal gestalteter Arbeitsplatz

Ein neuer Mitarbeiter wird meist mündlich am Arbeitsplatz eingewiesen und kann sich daneben in Arbeitsanweisungen oder Tätigkeitsbeschreibungen über die an seinem Platz konkret geforderten Arbeitsschritte vergewissern.

Die Bezeichnung Arbeitsplatz lässt nicht zwangsläufig einen Rückschluss auf den Ort oder die grundsätzliche Beschaffenheit des Arbeitsplatzes zu. Mit der sinnvollen (u.a. Leistung fördernden) Arbeitsgestaltung befassen sich die Wissenschaftsgebiete Ergonomie und Arbeitsstudium.

[Bearbeiten] Arbeitsplatzschutz

[Bearbeiten] Arbeitsplatzwechsel

Die moderne Wirtschaft verlangt durch den Wegfall herkömmlicher Berufe, Rationalisierungen, Betriebsverlagerungen in das Ausland, Fusionen und Firmenaufkäufe häufiger als früher die Bereitschaft zum Ortswechsel. Sofern dies innerhalb desselben (Konzern-)Unternehmens geschieht, hat der Arbeitgeber nötige Umzugskosten zu ersetzen.

Bei Betriebsverlagerungen innerhalb des gleichen Ortes oder problemloser Erreichbarkeit des neuen Standortes im öffentlichen Nahverkehr kann sich ebenfalls ein neuer Arbeitsplatz ergeben. Dieser Arbeitsplatzwechsel ist dem Arbeitnehmer zumutbar.

[Bearbeiten] Versetzung

Je konkreter ein Arbeitsort im Arbeitsvertrag beschrieben ist, umso schwieriger ist es, den Mitarbeiter im Wege einer Anordnung zu versetzen. Ein geschlossener Versetzungsvorbehalt im Vertrag berechtigt den Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechtes jederzeit dazu, den Mitarbeiter in andere Niederlassungen oder Filialen zu versetzen. Auslandseinsätze sind ausdrücklich zu vereinbaren, vielfach durch einen gesonderten Entsendevertrag.

Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz sind im öffentlichen Dienst regelmäßig im Arbeitsvertrag vereinbart. Bei privaten Arbeitgebern muss ein vorhandener Betriebsrat einer Versetzung zustimmen.

[Bearbeiten] Arbeitsplatzverlust

Zum Arbeitsplatzverlust kommt es im Wege der Kündigung durch den Arbeitgeber

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Wikibooks
 Wikibooks: Umgangsformen: Arbeitsplatz – Lern- und Lehrmaterialien

Arbeitsplatz - Artikel des Tages

Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva

Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.

Femme russe Arbeitsplatz - In den Nachrichten

"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."

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