Anton Praetorius (* 1560 in Lippstadt; † 6. Dezember 1613 in Laudenbach an der Bergstraße) war ein deutscher Pfarrer, reformierter Theologe, Schriftsteller (Hexentheoretiker) und Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter.
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Sein Vater war Matthes Schulze aus Lippstadt. Um 1572 übersetzte der Sohn seinen Namen ins Lateinische und nannte sich fortan Praetorius. Mit 13 Jahren erlebte er einen Hexenprozess unter Anwendung der Folter, der ihn stark beeindruckte und zu seinem Denken entscheidend beitrug.
Er heiratete 1584, wurde Lehrer und 1586 zum Rektor der Lateinschule in Kamen berufen. In dem Jahr brachte seine Frau Maria auch ihren Sohn Johannes zur Welt. 1587 wurde er lutherischer Diakon in Worms und 1589 zweiter Pfarrer an der ehrwürdigen St. Katharinenkirche in Oppenheim. 1588 hatte er sich bereits dem Calvinismus angeschlossen, der seinem Verständnis von der Radikalität der Botschaft Christi näher kam. Er wurde dann erster reformierter Pfarrer in Dittelsheim, wo er 1595 die älteste Beschreibung des 1. Großen Fasses im Heidelberger Schloss verfasste. Er pries es als Symbol für die Überlegenheit des calvinistischen Glaubens.
In seinem Werk „De Pii Magistratus Officio“ forderte er 1596 die Fürsten zu einer bibelorientierten Erneuerung von Kirche und Nation gemäß Calvins Lehren auf. Seine Einführung als erster reformierter Pfarrer in Offenbach am Main (Grafschaft Ysenburg-Büdingen) scheiterte am entschlossenen Widerstand der lutherischen Gemeinde. Im gleichen Jahr starb seine Frau Maria. Er wurde dann vom Grafen von Büdingen und Birstein, Wolfgang Ernst, zum fürstlichen Hofprediger nach Ysenburg-Birstein berufen. 1597 heiratete er Sibylle Pistorius, die Tochter des Pfarrers aus Muschenheim/Lich. Im selben Jahr begann mit dem Birsteiner Hexenprozess sein Engagement gegen die Hexenverfolgung (siehe unten).
Dieses war nicht sein einziges Lebensthema: Mit einem Katechismus, dem Buch „Haußgespräch“ und Kirchenliedern trug er auch zur Durchsetzung der calvinistischen Konfession bei. 1602 griff er mit dem Werk „De Sacrosanctis“ in den Lehrstreit mit den Lutheranern um das Abendmahl ein. 1603 beschrieb er in einem Brief, wie er in Oberwöllstadt bei Frankfurt am Main verhaftet und mehrere Wochen inhaftiert wurde. Zuvor hatte er dort einen heftigen Disput über die Marienverkündigung kurz nach der Rekatholisierung des Ortes durch den Mainzer Erzbischof gehabt. Erst das persönliche Eingreifen seines Heidelberger Landesherren, Kurfürst Friedrich IV. rettete ihn aus der Haft.
1597 forderte die Bevölkerung in Birstein (bei Frankfurt/Main) einen Hexenprozess gegen vier Frauen aus Rinderbügen. Praetorius wurde vom Grafen zum Mitglied des Hexengerichts berufen.
Dies bedeutete die Wende in seinem Leben. Er ertrug es nicht, wie unschuldige Frauen durch die Folter in den Tod getrieben wurden. In seiner Auffassung wurde er durch einige andere bestärkt, z. B. durch den Lehrer Johannes Cisnerus. Mit beispiellosem Ungestüm begehrte Praetorius auf und setzte alles daran, dass der Prozess beendet und die Frauen freigelassen würden. Als Ortspfarrer wetterte er derart heftig gegen die Folter, dass dies tatsächlich geschah. Mittlerweile lebte nur noch eine der vier Gefangenen: Sie wurde freigelassen. Dies ist der einzige überlieferte Fall, dass ein Geistlicher während eines Hexenprozesses die Beendigung der unmenschlichen Folter verlangte – und Erfolg hatte. In den Prozessakten heißt es:
Infolge seines vehementen Einsatzes für die Frauen verlor Praetorius sein Amt als Hofprediger: Graf Wolfgang Ernst entließ ihn. 1598 wurde er Pfarrer in Laudenbach (Bergstraße) in der Kurpfalz. Von dort aus eröffnete er – noch ganz unter dem Eindruck des Hexenprozesses in Birstein – seinen literarischen Kampf gegen Hexenwahn und unmenschliche Foltermethoden.
Etwa 37 Jahre vor Johann Matthäus Meyfarts Schrift „Christliche Erinnerung, An Gewaltige Regenten, vnd Gewissenhaffte Praedicanten, wie das abscheuwliche Laster der Hexerey mit Ernst außzurotten, aber in Verfolgung desselbingen auff Cantzeln vnd in Gerichtsheusern sehr bescheidlich zu handeln sey“, Justus Oldekops „Cautelarum criminalium Syllagoge practica“ und Friedrich Spees „Cautio criminalis“ veröffentlichte er unter dem Pseudonym seines Sohnes Johannes Scultetus noch im Jahr 1598 das Buch „Von Zauberey vnd Zauberern Gründlicher Bericht“. In neun Kapiteln behandelte er darin das Zauberwesen, die Folter und die Rolle der Obrigkeit im Hexenprozess aus biblischer Sicht. Mit Argumenten aus der Bibel distanzierte er sich von Calvins und Luthers Aufrufen zur Verbrennung der Hexen und forderte die Abschaffung der Folter.
1602 fasste er in einer 2. Auflage des „Gründlichen Berichts“ den Mut, seinen eigenen Namen als Autor zu verwenden. 1613 erschien die dritte Auflage mit einem persönlichen Vorwort, ergänzt durch ein kritisches Gutachten lutherischer Theologen aus Nürnberg von 1602. So wurde die Neuauflage von 1613 ein überkonfessioneller Appell gegen Folter und Hexenprozesse.
Die lange Liste der Widmungen des Buches zeigt, dass es in Deutschland von Danzig über Westfalen bis zu Rheinhessen unter Theologen und angesehenen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens einige Kritiker der Hexenprozesse gab. Pfarrer Johannes Adam aus dem Nachbarort Heppenheim etwa unterstützte Praetorius am 16. Februar 1613 mit einem Widmungsgedicht: „Du lies ohne Sorge!“ Damit empfahl er seiner Gemeinde das Buch.
Anton Praetorius ist bei den reformierten Theologen einer der ersten radikalen Gegner der Hexenverfolgungen. Er kommt von Calvins Zentralgedanken der „doppelten Prädestination“ (Vorherherbestimmung des Menschen zum Guten wie zum Bösen) zu einer absoluten Skepsis gegenüber dem Hexenglauben. Er geht davon aus, dass die Zauberei nur ein Abfall von Gott und ein Pakt mit dem Teufel sein kann. Aber weder der Teufel noch die Zauberer haben eine über ihre Natur hinausgehende Macht. Die Zauberei wird von Gott bestraft, rechtfertigt aber nicht die Todesstrafe durch weltliche Gerichte. Damit greift Praetorius die Vorwürfe der Hexerei in ihrem Kern an: Zauberei kann für ihn im Grunde gar nicht existieren, weil sie „über menschlich Vermögen und wider die natürliche Ordnung Gottes ist“.
Als einzigen Maßstab lässt er das Wort der Heiligen Schrift gelten. Anfangs basiert seine Argumentation auf dem Alten Testament. Die dort vorgegebene Todesstrafe lässt er nur für Giftmörder gelten. Aber an der entscheidenden Stelle geht er vom Neuen Testament aus und stellt den Sinn des Vergebungshandelns Christi in den Mittelpunkt: „Wie der Apostel Paulus sagt: Wir sind nicht unter dem Gesetz, sondern unter der Gnade“ (Röm. 6,14). Von da aus sei es wichtiger, präventiv gegen Zauberei und Hexerei vorzugehen und durch umfassende Bildungsmaßnahmen und Beteiligung der Kirchenvorstände eine Wiederherstellung des wahren christlichen Glaubens und Verhaltens im Volk zu bewirken.
Praetorius war offenbar auch überzeugt, dass Zauberei kein ausschließlich weibliches Phänomen sei. Er spricht in seinen Büchern fast nur von Zauberern. Frauen als Hexen werden nur am Rande erwähnt.
1629 brachten Unbekannte eine vierte Auflage seines „Berichtes über Zauberey und Zauberer“ heraus. Ein Grund dafür waren die damaligen heftigen Dispute über die Möglichkeit des Wetterzaubers durch Hexen, zu der Praetorius in seinem Buch Stellung bezog:
Für damalige Verhältnisse ungewöhnlich deutlich und schroff kritisiert Praetorius in seinem Buch das Verhalten der Obrigkeit:
Er fordert eine Amtsführung, die sich an Gottes Willen orientiert:
Direkt, schonungslos und scharf klagt er die damalige Justiz an:
Mit drastischen Worten kritisiert er Rechtsbrüche und Grausamkeit der Juristen:
Für die Durchführung von Hexenprozessen fordert er Verteidiger und mehrere, nicht nur einen Zeugen. Alle Angeklagten müssen gleich behandelt werden. Auch hierbei kann er sich auf Rechtsvorschriften des Alten und Neuen Testaments beziehen.
Praetorius greift nicht nur das aktuelle Unrecht der Staatsvertreter an, sondern spricht der weltlichen Strafgewalt überhaupt das Recht ab, unmenschliche Verfahren und Strafen anzuwenden. Hierbei wendet er sich ganz besonders gegen die Folter, die er als unchristlich und für die Wahrheitsfindung unbrauchbar abweist und die er abgeschafft wissen will (AP Bericht, 1613, S. 217):
ebd., S. 179:
ebd., S. 182:
ebd., S. 235:
ebd., S. 239:
Er beschreibt nicht nur das Unrecht der Täter, sondern auch die Auswirkungen des damaligen Strafvollzugs auf die Opfer und beobachtet präzise seine psychischen und sozialen Folgen. Erschreckend genau ist seine auf eigener Anschauung beruhende Schilderung von den Gefängnissen der Hexen und ihren Qualen. Schon ihre gewaltsame Einkerkerung verursache bleibende seelische Schäden. Er fordert nicht nur die Abschaffung der Folter, sondern auch anständige Räumlichkeiten als Gefängnisse.
Insgesamt ist Praetorius einer der ersten Theologen, der sich von seiner christlichen Grundüberzeugung her mit der gesamten Folterpraxis seiner Zeit auseinandersetzt und diese rechtlich und moralisch verwirft.
Anton Praetorius wurde in seinem Leben mit viel Leid und Krankheit konfrontiert. Er überlebte eine Verlobte sowie drei Ehefrauen, die ihm 11 Kinder schenkten, die fast alle sehr früh gestorben sind. Der einzige überlebende Sohn, Johannes, studierte in Heidelberg Theologie, starb aber schon mit 28 Jahren.
Kurz vor seinem Lebensende scheint sich das Glaubens- und Gottesverständnis von Praetorius aufgrund dieser persönlichen Schicksalsschläge vollkommen verändert zu haben: So lässt es seine Rede „Nemo“ (Niemand) anlässlich einer Hochzeit 1613 in Weinheim vermuten.
Zwei Jahrzehnte hatte Praetorius zu den führenden Calvinisten seiner Zeit gehört. Seine deutschen und lateinischen Schriften machen deutlich, wie er immer neu um einen eigenen Standpunkt ringt, und zeigen die Veränderung seiner Lebens- und Glaubensüberzeugungen. Seine Bücher sind geprägt von fundierter Bibelkenntnis. Den Widmungen in seinen Schriften zufolge erfuhr er in seinem Kampf um die Abschaffung der Hexenverfolgung Unterstützung von Persönlichkeiten in ganz Deutschland. Seine letzte Ansprache deutet an, wie ihn an seinem Lebensende persönliche Katastrophen an der gnädigen Vorsehung Gottes zweifeln ließen.
Am 6. Dezember 1613 starb Anton Praetorius im Alter von 53 Jahren in Laudenbach/Bergstraße. Am Sonntag, dem 8. Dezember hielt der Pfarrer Reinhard Wolf aus der Nachbargemeinde Hemsbach die Beerdigung von Praetorius. In seiner Ansprache dazu schilderte er ausführlich das Leben und Wirken seines Amtskollegen aus Laudenbach erwähnte jedoch dessen literarisches und persönliches Engagement gegen Hexenwahn, Hexenprozesse und Folter, das in ganz Deutschland Beachtung gefunden hatte, mit keinem Wort. Unüberhörbar distanzierte er sich damit von diesem Kampf und übte indirekt Kritik daran.
Hinweise, dass Praetorius 1625 als reformierter Inspektor beziehungsweise Superintendent in Alzey verstorben sein soll, erweisen sich aufgrund der Angaben in der Beerdigungspredigt von Pfarrer Wolf (veröffentlicht im Jahr 1614), als nicht zutreffend. Hier handelt es sich um eine namensgleiche andere Person (siehe hierzu: Stadtarchivar von Alzey, Herr Karneth: „Hexen, Hexenverfolgung und ein vermeintlicher Alzeyer Kritiker: Antonius Praetorius“, Alzeyer Geschichtsblätter 30 (1997), S. 37–76).
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| Personendaten | |
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| NAME | Praetorius, Anton |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Pfarrer, theologischer Schriftsteller der calvinistischen Bewegung und Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter |
| GEBURTSDATUM | 1560 |
| GEBURTSORT | Lippstadt |
| STERBEDATUM | 6. Dezember 1613 |
| STERBEORT | Laudenbach (Bergstraße) |
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."