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Altonaer Blutsonntag

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Gedenktafel an das „Altonaer Bekenntnis“ und die Ereignisse des Blutsonntages

Als Altonaer Blutsonntag wird der 17. Juli 1932 bezeichnet, an dem es bei einem Werbemarsch der SA durch die damals zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein gehörende Großstadt Altona/Elbe (1938 durch das Groß-Hamburg-Gesetz nach Hamburg eingemeindet) zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam, bei denen 18 Personen erschossen wurden. Dieser Vorfall wurde von der Reichsregierung unter Franz von Papen als Anlass benutzt, um die noch amtierende preußische Regierung im „Preußenschlag“ am 20. Juli 1932 abzusetzen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorlauf

Da kurz vorher die Regierung Papen das im April 1932 von Heinrich Brüning erlassene SS- und SA-Verbot wieder aufgehoben hatte, waren erhebliche Auseinandersetzungen vorhersehbar, denn es wurde ein Demonstrationszug von 7.000 aus ganz Schleswig-Holstein zusammengezogenen uniformierten SA-Leuten durch die verwinkelte Altonaer Altstadt genehmigt, die wegen ihrer mehrheitlich kommunistisch oder sozialdemokratisch wählenden Arbeiterschaft als „rotes Altona“ galt und unter der lokalen Bezeichnung „Klein-Moskau“ bekannt war.

[Bearbeiten] Ablauf

Ort der Vorkommnisse, heute überbaut, zur Orientierung bieten sich die Große Freiheit und der Jüdische Friedhof bzw. die Hauptkirche St. Trinitatis an.

Ort der Vorkommnisse war ein kleiner Platz in der Altonaer Altstadt, an dem von Osten die Gr. Marienstraße und von Westen die Schauenburgerstraße (heute: Schomburgstr.) auf die Gr. Johannisstraße mündeten; an dieser Stelle (in etwa bei 53° 33' 6.12" N, 9° 57' 10.80" O Koordinaten: 53° 33' 6.12" N, 9° 57' 10.80" O) liegt heute nördlich der Louise-Schroeder-Straße der Walter-Möller-Park.[1] Die Demonstration lief vom alten Altonaer Rathaus, also aus Süden kommend entlang der Gr. Johannisstraße und bog auf diesen Platz in die Schauenburgerstraße ein. Nachdem etwa 800 marschierende SA-Leute diese Straßenkreuzung passiert hatten, kam es dort kurz vor 17 Uhr zu einem Zusammenstoß zwischen einer kommunistischen Menschenmenge und SA-Leuten vom 1. und 2. Altonaer Sturm, diese versuchte am Ende erfolgreich diese Menschenmenge von der Straße zu vertreiben. Als die SA-Leute danach wieder zur Demonstration zurückkehrten, fielen Schüsse;[2] zwei SA-Leute wurden tödlich getroffen. Die darauf eintreffende Polizei ging davon aus, sie und die Marschkolonne werde von Dächern und Fenstern aus gezielt unter Feuer genommen. Sie vertrieb die Leute von der Straße, verlangte durch Zurufe das Schließen der Fenster und schoss auf vermeintliche Angreifer und „Dachschützen“. Dabei kamen 16 Personen aus der Wohnbevölkerung ums Leben.

Offensichtlich hatten die politisch Verantwortlichen ihre rechtliche Handhabe ungenutzt gelassen, diese provozierende Demonstration von vornherein zu verbieten oder den Weg des Zuges wenigstens nicht durch Quartiere zu führen, in denen eine mehrheitlich kommunistisch orientierte Bevölkerung lebte. Die aufgebotenen Polizeikräfte waren zu schwach und reichten selbst nach Verstärkung durch Schutzpolizisten aus dem nahegelegenen Hamburg nicht aus. Auch waren die ranghöchsten Polizeiführer einschließlich des zivilen Altonaer Polizeipräsidenten und SPD-Abgeordneten im schleswig-holsteinischen Provinziallandtag, Otto Eggerstedt, nicht vor Ort.

[Bearbeiten] Folgen

Es wurden vermutlich von Seiten der SA wie von Seiten der Kommunisten Schüsse abgegeben.[3] Es wird von keiner Seite bezweifelt, dass die tödlichen Schüsse auf die beiden SA-Leute von Kommunisten abgegeben worden sind. Die 16 weiteren Tötungen wurden nie hinreichend aufgeklärt; es gibt Indizien, dass diese Toten alle Opfer einer wild umherschießenden Polizei waren. Nach einem Prozess mit fragwürdigen Beweisen, die auf einseitige Ermittlungen der Staatsanwälte von 1932 zurückzuführen sind, wurden die den Kommunisten zugerechneten Bruno Tesch, Walter Möller, Karl Wolff und August Lütgens vom Altonaer NS-Sondergericht zum Tode verurteilt und am 1. August 1933 auf dem Hof des Gerichts (heute residiert dort das Amtsgericht Altona) mit dem Handbeil geköpft. Dies waren die ersten Hinrichtungen im Dritten Reich.

Die Vorkommnisse bildeten 1932 auch einen der formalen Anlässe für Papens „Preußenschlag“, der Absetzung der sozialdemokratisch geführten preußischen Regierung.

Die evangelischen Pastoren Altonas (das damals zur Landeskirche Schleswig-Holstein gehörte) reagierten auf den Blutsonntag mit einem Wort und Bekenntnis Altonaer Pastoren in der Not und Verwirrung des öffentlichen Lebens. Diese vor allem von Hans Christian Asmussen konzipierte Erklärung wurde am 11. Januar 1933 von den Kanzeln verlesen und veröffentlicht. Das Altonaer Bekenntnis gilt als ein wichtiger Vorbote der späteren und berühmteren Barmer Theologischen Erklärung.

[Bearbeiten] Aufarbeitung

Die Todesurteile wurden im November 1992 in einem gerichtlichen Verfahren aufgehoben. Die Ereignisse sind geschichtlicher Hintergrund des Buches Das Beil von Wandsbek von Arnold Zweig, das 1951 bei der DEFA von Falk Harnack mit Erwin Geschonneck in der Hauptrolle verfilmt wurde.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Léon Schirmann: Justizmanipulationen S. 13
  2. Léon Schirmann: Justizmanipulationen, S. 11
  3. Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg (Hrg.): Hamburg im Dritten Reich, Göttingen 2005, S.53

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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