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Die altkatholische Kirche ist eine katholische Kirche, die von der römisch-katholischen Kirche unabhängig ist. Die altkatholischen Kirchen in Deutschland und Österreich und die Christkatholische Kirche der Schweiz entstanden im Anschluss an das Erste Vatikanische Konzil (1870). Die katholischen Christen, die die Beschlüsse des Ersten Vatikanischen Konzils nicht annahmen, wurden von der römisch-katholischen Kirche exkommuniziert und gründeten in der Folge eigene Gemeinden und Kirchen. Hauptkritikpunkte waren dabei die dogmatischen Definitionen vom Jurisdiktionsprimat und von der Unfehlbarkeit des Papstes.
Eine besondere Bedeutung innerhalb der altkatholischen Kirchengemeinschaft kommt der Altkatholischen Kirche der Niederlande zu. Das Erzbistum Utrecht ist die älteste altkatholische Kirche, von der alle anderen altkatholischen Kirchen die Bischofsweihe in apostolischer Sukzession empfingen, so dass nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche die Ordinationen, die von altkatholischen Bischöfen vorgenommen werden, zwar gültig, aber nicht (vom Papst) erlaubt sind. Auch die Kirchen der Anglican Communion und die orthodoxen Kirchen erkennen die Gültigkeit der altkatholischen Weihen dem Grunde nach an.
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Der amtliche Name der Kirche in Deutschland lautet: „Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland“. Die Schreibweise mit Bindestrich ist daher in Deutschland Teil der Selbstbezeichnung, während der offizielle Name der beiden anderen deutschsprachigen Kirchen „Christkatholische Kirche der Schweiz“ bzw. „Altkatholische Kirche Österreich“ lautet.
Gemeinsamkeiten mit der römisch-katholischen, aber auch mit anderen sich als katholisch verstehenden Kirchen (im Wesentlichen den orthodoxen, den anglikanischen und den altorientalischen Kirchen) sind:
Aufgrund ihres Ursprungs als katholischer Reformbewegung unterscheidet sich die altkatholische Kirche sowohl von der römisch-katholischen als auch von den evangelischen Kirchen.
Die altkatholische Kirche sieht in diesen Standpunkten und Reformen keine Neuerungen, die den ursprünglichen, allgemeinverbindlichen Glauben der Kirche berühren oder gar zuwiderlaufen. Vielmehr liegt nach altkatholischer Auffassung diesen Reformen ein ursprünglicher Katholizismus zu Grunde, der dem Geist des Evangeliums und der Tradition der Kirche des ersten Jahrtausends entspricht. Die Änderungen in der Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche durch das Erste Vatikanische Konzil, welches die Unfehlbarkeit und die Universaljurisdiktion des Papstes zu verbindlichen Glaubenssätzen erhob, werden dagegen nach wie vor als die eigentlichen „Neuerungen“, die es aus altkirchlicher Gesinnung heraus abzulehnen gilt, angesehen. Die altkatholische Bewegung erhob ihren Widerspruch gegen das I. Vatikanum nicht zuletzt auch deshalb, weil es kein wirklich ökumenisches Konzil war: die orthodoxen, die altorientalischen Kirchen und die Anglikaner waren ebenso wenig in Rom vertreten wie die evangelische Christenheit; darüber hinaus gab es unter den anwesenden römisch-katholischen Bischöfen eine beachtliche Minderheit, die die neuen Dogmen ablehnte und sich der Abstimmung durch vorzeitige Abreise entzog.
Gelegentlich wurde den Altkatholiken wegen ihrer Reformen (z. B. Einführung der Landessprache, Aufhebung des Pflichtzölibats, in jüngster Zeit auch wegen der Einführung der Frauenordination) von römisch-katholischer Seite vorgeworfen, sie seien in Wahrheit verdeckte Protestanten („Neuprotestanten“).[1] Dieser Behauptung kann zum einen entgegengehalten werden, dass die altkatholische Kirche weder das katholische Sakramentsverständnis noch die bischöfliche Verfassung aufgegeben hat, und zum anderen dadurch, dass die römisch-katholische Kirche knapp hundert Jahre später die eine oder andere von ihr bis dahin verhinderte Reform selbst einführte, so z.B. die Liturgiereform, die Landessprache im Gottesdienst, oder die Weihe von verheirateten Männern zu Ständigen Diakonen.[2]
Trotz mancher Gemeinsamkeiten, etwa in der Betonung des demokratisch-synodalen Prinzips, unterscheidet sich die altkatholische Kirche in ihrem Selbstverständnis jedoch auch deutlich von den Kirchen, die aus der Reformation hervorgingen. Ein bedeutsamer Unterschied liegt – neben der Bewahrung der apostolischen Sukzession und dem Glauben an die Realpräsenz – im Festhalten an den sieben Sakramenten:
Die Eucharistie – mit Wortgottesdienst und Predigt – wird, wo die Voraussetzungen gegeben sind, an jedem Sonntag sowie an hohen Festtagen gefeiert (s. Liturgisches Jahr). Das eucharistische Brot wird in einem Tabernakel aufbewahrt, neben dem zumeist ein ewiges Licht brennt. Das Niederknien ist eher unüblich, d.h. während des eucharistischen Darbringung wird gestanden. Erst nach der Beendigung des Eucharistiegebets macht der/die Priester/in (und die Konzelebranten) eine Kniebeuge. In größeren Gemeinden sind Kinder und Jugendliche als Ministranten tätig. Die liturgischen Dienste des Kantors, des Organisten und des Lektors werden von Laien ausgeübt. Weihrauch wird selten bis nie verwendet.
Hauptartikel: Gottesdienst
Seit den 1870er Jahren suchten vor allem Altkatholiken aus Deutschland und der Schweiz den Dialog mit Vertretern anderer Kirchen. So wurden bereits 1874/75 in Bonn auf Initiative der Synodalvertretung und auf Einladung Ignaz von Döllingers erste „Unionskonferenzen“ abgehalten, an denen neben altkatholischen auch namhafte orthodoxe, anglikanische und evangelische Theologen und Kirchenführer teilnahmen.
Seit 1931 stehen die alt-katholischen und christkatholischen Kirchen, die sich bereits in der Utrechter Erklärung von 1889 zur Ökumene bekannten, in voller Kirchengemeinschaft mit der Anglikanischen Kirche (Bonn Agreement). Sie sind Gründungsmitglieder des Ökumenischen Rates der Kirchen und in zahlreichen anderen ökumenischen Gremien, z.B. der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), vertreten. Unionsversuche mit der Orthodoxen Kirche kamen 1987 zu einer weitgehenden Übereinkunft in allen wesentlichen Glaubensfragen (veröffentlicht als: Koinonia auf altkirchlicher Basis, hrg. von Urs von Arx, Bern 1989). Neuer Diskussionsbedarf kam durch die Einführung der Frauenordination auf, die für die meisten Orthodoxen nicht nachvollziehbar ist. Dennoch wurde der Dialog, auch über diese Frage, 2004 neu aufgenommen.
Mit den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) besteht seit 1985 seitens der deutschen Alt-Katholischen Kirche eine Vereinbarung auf gegenseitige Einladung zur Teilnahme am Abendmahl bzw. der Eucharistie. Allerdings wurde diese Vereinbarung in jüngster Zeit belastet durch evangelische Erklärungen aus den Jahren 2003 und 2004, wonach zur Leitung von Abendmahlsfeiern kein ordiniertes Amt nötig sei. Dies widerspricht dem Text der Vereinbarung ebenso wie der altkatholischen Auffassung. Die beiden Kirchen haben sich darauf verständigt, über diese Frage weiter im Dialog zu bleiben.
Mit der römisch-katholischen Kirche wurde 2004 erneut ein offizieller Dialog aufgenommen. Die bereits 1972 vorgelegten Ergebnisse eines vorangegangenen Dialogs („Zürcher Nota“) mit weit reichenden Ergebnissen (z.B. sakramentale Aushilfe in Notfällen) waren seinerzeit von Rom nicht ratifiziert worden. Zwischen dem deutschen alt-katholischen Bistum und der deutschen Bischofskonferenz gibt es jedoch seit 1999 eine Vereinbarung bezüglich der Übernahme von Geistlichen in den Dienst der jeweiligen Kirche nach einem Übertritt.
Die altkatholische Kirche ist eine kleine Kirche, die durch Beitritte aufgrund persönlicher Motivation aus anderen Kirchen – die altkatholischen Kirchen lehnen Proselytismus ab – bzw. aus der Konfessionslosigkeit seit den letzten zwanzig Jahren ein stetiges Wachstum gegen den Trend der Überalterung erfährt. Ihre Gemeinden sind oft von überschaubarer Größe, in denen meistens eine offene, ungezwungene Atmosphäre vorzufinden ist. In manchen Gemeinden gibt es einen beachtlichen Anteil an Gottesdienstbesuchern, die einer anderen Kirche angehören, aber als Gäste bzw. Freunde dauerhaft willkommen sind.
In Deutschland ist die altkatholische Kirche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ca. 25.000 Mitglieder und ist kirchensteuereinzugsberechtigt (Konfessionsmerkmal: „ak“). In Bonn hat der alt-katholische Bischof seinen Dienstsitz (Ordinariat). Ebenso befindet sich hier das bischöfliche Konvikt „Johanneum“ und an der Universität Bonn das Alt-Katholische Seminar mit einem Lehrstuhl für Theologie.
Die älteste Gemeinde in Deutschland besteht auf Nordstrand; ihre Ursprünge liegen im Jahr 1654. Sie wurde durch beim Deichbau beschäftigte niederländische Katholiken aus dem Erzbistum Utrecht gegründet.
Alt-katholische Gemeinden finden sich in stärkerer Konzentration in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg. Die südbadischen Gemeinden liegen in Nachbarschaft zu den christkatholischen Gemeinden der Schweiz, mit denen sie die ehemalige Zugehörigkeit zu dem reformfreundlichen, aber 1821 aufgehobenen Bistum Konstanz teilen. Auch über Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen finden sich nahezu gleichmäßig verteilt alt-katholische Gemeinden. In den traditionell evangelischen Gebieten Nord- und Ostdeutschlands erstrecken sich hingegen die Gemeindegrenzen über weite Diasporagebiete.
An der Spitze des Bistums steht derzeit Bischof Joachim Vobbe.
Die Bezeichnung der altkatholischen Kirche in der Schweiz lautet Christkatholische Kirche.
Auch in der Donaumonarchie gab es Proteste gegen das I. Vatikanische Konzil. Am 30. Juli 1870 löste Kaiser Franz Josef das 1855 mit dem Vatikan geschlossene Konkordat einseitig mit der Begründung auf, dass der Vertragspartner ein anderer – nämlich ein unfehlbarer – geworden sei. Ignaz von Döllinger erhielt auch aus Österreich-Ungarn unzählige zustimmende Zuschriften von Privatpersonen, aber auch von politischen Vereinigungen und Gemeindevertretungen, die sog. „Döllingeradressen“ verabschiedeten. Meist waren es Liberale, die dem Protest Döllingers beipflichteten. Der österreichische Geistliche Alois Anton, der in der Wiener Konstitutionellen Vorstadtzeitung tätig war, schrieb Artikel, die nicht nur Döllingers Standpunkt vertraten, sondern auch auf Reformen innerhalb der römisch-katholischen Kirche drängten.
Gleichzeitig regte Anton die Errichtung einer „romfreien Kultusgemeinde“ in Wien an. An die 20.000 Menschen interessierten sich in dieser Stadt für diese neue Bewegung innerhalb der römisch-katholischen Kirche, die immer stärker zu werden drohte. Die Erzbischöfe von Wien und Prag befürworteten trotz ihres Protestes auf dem Konzil diese neue Bewegung in ihrer Kirche nicht. So war es der Gemeinderat der Stadt Wien, der den Altkatholiken die Kapelle des Alten Rathauses zur Benutzung zur Verfügung stellte.
Darüber hinaus entwickelten sich in Ried im Innkreis in Oberösterreich und Warnsdorf in Böhmen weitere bedeutende Gemeinden. Besonders in der reichen Industriestadt Warnsdorf blühte die altkatholische Gemeinde sehr rasch auf. In Ried sammelte sich die Gemeinde um den Seelsorger Dr. Josef Brader und bekam von der Stadtgemeinde die 300 Jahre alte Heiligen-Geist-Kirche zur Benutzung überlassen. In der Linzer Gemeinde gibt es ca. 500 Altkatholiken.
Nach langen Konflikten und vielen Zugeständnissen auf altkatholischer Seite wurde 1877 die staatliche Anerkennung der Altkatholischen Kirche Österreichs erreicht.
In Österreich hat die Altkatholische Kirche heute etwa 19.000 Mitglieder. An der Spitze des Bistums steht zurzeit Bischof Johannes Okoro.
siehe auch: Christuskirche (Ried im Innkreis), Altkatholische Kirche Varnsdorf
Die altkatholischen Kirchen sind in der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen zusammengeschlossen. Die Bischöfe dieser Kirchen treffen sich regelmäßig unter dem Vorsitz des Erzbischofs von Utrecht in der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz (IBK). Alle vier Jahre findet ein Internationaler Altkatholikenkongress statt. In der Zeit zwischen den Kongressen tritt im jährlichen Turnus das Internationale Altkatholische Laienforum zusammen.
Außerhalb des deutschen Sprachraums gibt es altkatholische Kirchen in den Niederlanden, Polen, Tschechien und den USA. Unselbständige altkatholische Kirchen bzw. Gemeinden existieren in Dänemark, Frankreich, Italien, Kanada, Kroatien und Schweden. Diese leben zumeist in einer extremen Diasporasituation, so dass für sie kein eigener Bischof geweiht werden kann. Sie unterstehen direkt der Jurisdiktion der IBK. Ihnen ist jeweils ein altkatholischer Bischof als Delegat zugeordnet. Die Altkatholische Kirche der Ukraine befindet sich noch im Aufbau und strebt einen offiziellen Status in der Utrechter Union an.[3]
In Polen und Nordamerika bezeichnen sich die Kirchen, die der Utrechter Union angehören bzw. angehört haben, nicht als „altkatholisch“. Insbesondere in den USA ist der Ausdruck „old catholic“ in unterschiedlichen Kombinationen als Selbstbezeichnung von Glaubensgemeinschaften in Gebrauch, die keinerlei Bezug zur Utrechter Union haben. Hingegen besteht seit 1965 Kirchengemeinschaft mit der Unabhängigen Philippinischen Kirche.
Die altkatholische Kirche entstand im 18. Jahrhundert in den Niederlanden (Erzbistum Utrecht).
Hauptartikel: Altkatholische Kirche der Niederlande
Die altkatholischen Kirchen außerhalb der Niederlande entstanden im Anschluss an das Erste Vatikanische Konzil (1870). Die katholischen Christen, welche die Beschlüsse des ersten Vatikanischen Konzils nicht annahmen, verfielen der Exkommunikation. Sie schlossen sich in der Folge zu Gemeinden und schließlich zu Ortskirchen (Bistümern) zusammen und wählten auf Kongressen (Synoden) eigene Bischöfe, die von Bischöfen der Altkatholischen Kirche der Niederlande konsekriert wurden.
Die wesentlichen Konfliktpunkte waren die auf dem Ersten Vatikanischen Konzil formulierten Dogmen von der Unfehlbarkeit sowie dem Jurisdiktionsprimat des Papstes.
Die Utrechter Erklärung von 1889 ist das Gründungsdokument der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen. Als Präsident der Internationalen Bischofskonferenz hat der Erzbischof von Utrecht zugleich den Ehrenprimat unter den altkatholischen Bischöfen inne.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte der alt-katholischen Kirche in Deutschland während der Nazi-Diktatur ist erst jüngst zu einem ersten Abschluss gekommen (s. Dissertation von Matthias Ring). Nicht wenige zeitgenössische Alt-Katholiken sahen in der „Machtergreifung“ der NSDAP eine Chance für ihre Kirche zur Profilierung und Mitgliedergewinnung. Auch Forderungen nach einer Umgestaltung des Glaubens im Sinne eines „völkischen Christentums“ wurden vereinzelt artikuliert (z. B. Abschaffung des Alten Testaments). Diese Bemühungen fanden In der Katholisch-Nationalkirchlichen Bewegung (KNB) ihren organisatorischen Ausdruck, führten aber nicht zu den gewünschten Revisionen. Erfolge konnte die KNB vor allem unter der Arbeiterschaft in den Zentren der Kohleförderung und der Schwerindustrie verbuchen (Ruhrgebiet; Oberschlesien).
In Zehdenick (nahe Berlin) existiert die „Franziskushof Gemeinschaft“[4]. Sie ist keine Einrichtung des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland, wird aber von dem Pfarrer der Berliner Gemeinde seelsorgerlich betreut.
Der alt-katholischen Kirche in Deutschland gehört die Ökumenische Zisterzienser-Abtei St. Severin im Orden von Port Royal (OPR) an. Das Kloster entstand aus einer seit 1992 bestehenden christlichen Gemeinschaft in Buchloe, der Männer und Frauen aus unterschiedlichen Konfessionen angehörten; die Initiative zu ihrer Gründung war von zwei Port-Royal-Priestern ausgegangen. Aus ihr entwickelte sich 1998 ein Priorat, das 1999 durch den Generalabt des Ordens von Port Royal zur Abtei erhoben wurde. Im selben Jahr fand die Gemeinschaft eine Bleibe in Kaufbeuren-Neugablonz. 2002 erfolgte der Umzug nach Leinau. Derzeit (2006) gehören der Abtei fünf Mönche und zwei weibliche Säkularprofessen an. Die Unterstellung unter die Jurisdiktion des Katholischen Bischofs der Alt-Katholiken in Deutschland erfolgte im September 2004.
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Jurisdiktionen der Internationalen Bischofskonferenz
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Kirchen in voller Kirchengemeinschaft
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