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Unter einer Altersrente versteht man in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug u.a. vom Erreichen einer festgelegten Altersgrenze abhängig ist. Historisch geht sie bis auf das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich zurück.
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Nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind Altersrenten
Durch das Rentenreformgesetz 1999 vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2998) werden ab 1. Januar 2000 folgende Altersrenten nur noch für Versicherte gewährt, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind (Vertrauensschutz):
Bei beiden Rentenarten wurde seit dem Jahr 2000 die Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Altersrente schrittweise vom vollendeten 60. Lebensjahr auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben, wobei die vorzeitige Inanspruchnahme unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen bis zu 18% möglich bleibt.
Im Durchschnitt hat ein Rentnerhaushalt in Deutschland 1953 Euro im Monat zur Verfügung (2007). Dabei stehen einem Westdeutschen Haushalt durchschnittliche 2040 Euro und einem Ostdeutschen 1647 zur Verfügung. Dabei haben Rentner mit höherer Schulbildung in der Regel eine höhere Rente. Selbständige und Freiberufler verfügen hingegen über geringere Renten als Angestellte, noch geringer fällt die Rente für ehemalige Arbeiter aus.[1] Bei der isolierten Betrachtung der gesetzlichen Renten ist das Ost-/Westgefälle hingegen in umgekehrter Richtung. Eine durchschnittliche Altersrente beträgt im Westen bei Männern 976 Euro (465 Euro bei Frauen), im Osten hingegen 1056 Euro (663). Die Begründung findet sich in den längeren Arbeitszeiten in der DDR.[2] Hinzukommt, dass im Osten einige Berufe keinen Beamtenstatus hatten, wie im Westen, so dass diese meist höherqualifizierten in die Rente einfließen, und im Westen in die Pensionen.
Durchschnittliche Monatsaltersrente für einen Arbeitnehmer nach 40 Versicherungsjahren:[3]