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Alterspräsident

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Der Alterspräsident ist der älteste Teilnehmer einer Versammlung, insbesondere eines Parlaments. Seine Funktion besteht gewöhnlich darin, die erste Sitzung des Gremiums so lange zu leiten, bis ein Vorsitzender gewählt worden ist. Oftmals wird der Alterspräsident durch die jüngsten Teilnehmer der Versammlung als Stellvertreter oder Schriftführer unterstützt, so beispielsweise in der Eröffnungssitzung des Hessischen Landtags.[1]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichtliches

In Deutschland gibt es beispielsweise den Alterspräsidenten des Bundestages. Im Bundestag hält der Alterspräsident traditionsgemäß die erste, programmatische Rede zu Beginn einer Wahlperiode. Ebenfalls traditionsgemäß wird diese Rede im Bulletin der Bundesregierung veröffentlicht. Die Rede von Stefan Heym vom 10. November 1994 zum Beginn der 13. Wahlperiode wurde als einzige nicht veröffentlicht. Mit der Leitung der Wahl des neuen Parlamentspräsidenten erschöpft sich das Amt des Alterspräsidenten.

Während der Weimarer Republik nutzten nur Wilhelm Pfannkuch (SPD), Clara Zetkin (KPD) und Karl Litzmann (NSDAP) ihr Amt als Alterspräsident zu programmatischen Reden. Gerade in dieser Zeit waren die Eröffnungssitzungen oft von Tumulten überschattet, wenn Kommunisten und Nationalsozialisten den Namensaufruf des Alterspräsidenten mit Rufen oder Rasseln störten. In der Eröffnungssitzung des im Mai 1924 gewählten Reichstages sangen die Kommunisten die Internationale, die Rechte antwortete mit dem Deutschlandlied, und der Alterspräsident setzte seinen Zylinder auf (als Zeichen, dass die Sitzung beendet war) und verließ den Raum. Eine neue Sitzung wurde im Nachhinein vereinbart.[2]

Die Aufgabe des Alterspräsidenten fiel während der Zeit des Nationalsozialismus weg. Die jeweils erste Sitzung des neuen Reichstages wurde vom amtierenden Präsidenten des vorhergehenden Reichstages eröffnet.

Im Deutschen Bundestag gehört es wie zuvor im Reichstag der Weimarer Republik zur Tradition, dass sich der Alterspräsident zum Beginn der ersten Sitzung formal vergewissert, dass er das Amt zurecht bekleidet. Dies geschieht, indem er sein Geburtsdatum nennt und fragt, ob sich unter den Mitgliedern des Hauses jemand befindet, der vor diesem Datum geboren wurde. Da dies normalerweise nicht der Fall ist, stellt er dies fest und fährt mit der Tagesordnung fort.

Der österreichische Nationalrat kennt die Funktion des Alterspräsidenten nicht. In Österreich eröffnet der Präsident des früheren Nationalrates die Sitzung und führt bis zur Wahl des neuen Präsidenten den Vorsitz. In dem bis 1918 bestehenden Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrates war hingegen die Funktion des Alterspräsidenten noch üblich.

Im schweizerischen Nationalrat wird die Funktion seit 2003 nicht mehr vom nach Lebensjahren ältesten Mitglied wahrgenommen, sondern vom amtsältesten. Im Ständerat hingegen gab es seit 1848 kein Alterspräsidium, da es dort juristisch auch keine Wahlperioden gibt.

Im Vereinigten Königreich und ehemaligen Staaten des Britischen Empires kommt im Parlament dem Father of the House (engl.) eine entsprechende Rolle zu. Hierbei handelt es sich um das am längsten kontinuierlich der Versammlung angehörende Mitglied.

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Frankfurter Nationalversammlung

Die Frankfurter Nationalversammlung von 1848/1849 wollte eine gesamtdeutsche Verfassung erstellen.

[Bearbeiten] Reichstag des Norddeutschen Bundes

Der Reichstag des Norddeutschen Bundes war das Parlament des Vorläufers (1867-1871) des Deutschen Reichs.

[Bearbeiten] Reichstag im Deutschen Kaiserreich

Der Reichstag im Deutschen Kaiserreich war das Parlament im Deutschen Reich (1871-1918).

[Bearbeiten] Weimarer Nationalversammlung 1919/1920

Die Weimarer Nationalversammlung erarbeitete die Weimarer Reichsverfassung und diente bis 1920 als Parlament.

[Bearbeiten] Reichstag der Weimarer Republik

Der Reichstag war das Parlament der Weimarer Republik (1919-1933).

[Bearbeiten] Parlamentarischer Rat

Der Parlamentarische Rat hat 1948/1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erarbeitet.

[Bearbeiten] Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist seit 1949 das Parlament der Bundesrepublik Deutschland.

[Bearbeiten] Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland

Der Bundesrat ist die Vertretung der deutschen Bundesländer seit 1949. Als kontinuierliches Organ hat es im Gegensatz zum Bundestag als diskontinuierlichen Organ keinen Alterspräsidenten im eigentlichen Sinne.

[Bearbeiten] DDR-Volkskammer

Die Volkskammer war das gleichgeschaltete Parlament der DDR. Erst der letzte Alterspräsident entstammte einer freien Wahl.

[Bearbeiten] Länderkammer der DDR

Die Länderkammer der DDR sollte der Verfassung nach die Länder vertreten, die es bis 1952 gab. Danach wurden die Abgeordneten von den Bezirkstagen gestellt.

[Bearbeiten] Schweizer Nationalrat

Der Schweizer Nationalrat ist das Parlament der Schweiz.

[Bearbeiten] Österreich

[Bearbeiten] Abgeordnetenhaus

Das Abgeordnetenhaus war von 1867 bis 1918 die Volksvertretung in Österreich. Der Präsident wurde nur für die laufende Session gewählt (Sitzungsperiode in einer Legislaturperiode), deren Länge variierte. Nach dem erneuten Zusammentritt des Abgeordnetenhauses zu Beginn der nächsten Session in der gleichen Legislaturperiode hatte deswegen zunächst wieder der Alterspräsident den Tagungsvorsitz inne.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Belege

  1. hr-online: Erster Auftritt der Jüngsten. http://www.hr-online.de/website/specials/ltw2009/index.jsp?rubrik=40252&key=standard_document_36308282
  2. Thomas Mergel: Parlamentarische Kultur in der Weimarer Republik. Politische Kommunikation, symbolische Politik und Öffentlichkeit im Reichstag (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 135), Droste: Düsseldorf 2002, S. 141/142.
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