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Altersentlastungsbetrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Ein Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der einem Steuerpflichtigen gewährt wird, wenn er vor dem Beginn des Kalenderjahres, für das das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, das 64. Lebensjahr vollendet hat. Gesetzliche Grundlage ist § 24a des Einkommensteuergesetzes.

[Bearbeiten] Sinn und Zweck

Der Gesetzgeber hat den Altersentlastungsbetrag eingeführt, um eine gerechte Besteuerung im Alter zu gewährleisten. Im Gegensatz zu Leibrenten, die nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden, sowie Beamtenpensionen, von denen ein Versorgungs-Freibetrag abgezogen wird, würden Arbeitnehmer, die nach dem 64.Lebensjahr Arbeitslohn beziehen, benachteiligt.

Nach dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes verringert sich der Altersentlastungsbetrag ab 2005 jährlich. Für 2008 beträgt der Altersentlastungsbetrag 35,2 %, maximal 1672 Euro.

Für Einzelfragen siehe BMF-Schreiben vom 24. Februar 2005 (BStBl. I 2005, 429).

[Bearbeiten] Höhe der Entlastung

Bemessungsgrundlage:

zuzüglich

Ist die Summe der übrigen Einkünfte negativ, erfolgt keine Addition zum Bruttoarbeitslohn.

Der maßgebende Prozentsatz und der Höchstbetrag des Altersentlastungsbetrags sind einer Tabelle zu § 24a EStG zu entnehmen.

Bei einer Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) ist der Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag bei jedem Ehegatten gesondert zu prüfen; es erfolgt keine Verdoppelung des Freibetrags.

[Bearbeiten] Beispiel für das Jahr 2005

Witwer W., geboren am 23. Dezember 1940, bezieht seine Altersrente von 8.000 Euro erstmals im Jahr 2005. Damit beträgt der (steuerpflichtige) Ertragsanteil 50 % = 4.000 Euro. Nebenher arbeitet er als Hausmeister mit einem Arbeitslohn von 9.000 Euro im Jahr 2005.

Höhe des Altersentlastungsbetrags:

Das auf das 64. Lebensjahr des W. folgende Kalenderjahr ist 2005. Demnach steht ihm ein Altersentlastungsbetrag von 40 % von 9.000 Euro, höchstens aber 1.900 Euro zu.

zu versteuerndes Einkommen:

Ergebnis: 3.898 + (8.080 - 1.900) - 36 - 3000 = 7.042 Euro.

Der Witwer muss in diesem Jahr keine Einkommensteuer zahlen. Ohne Altersentlastungsbetrag hätte er ein zu versteuerndes Einkommen von 8.942 Euro und müsste 206 Euro Einkommensteuer zahlen.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
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