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Alarmanlage

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Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise von Alarmanlagen in Gebäuden; zu denen in Kraftfahrzeugen siehe Alarmanlage (Kfz).

Alarmanlagen sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Eine Alarmanlage soll

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Funktionsprinzip und Arten

Heute teilt man Alarmanlagen, die vom Verband der Sachversicherer (VdS) zugelassen sind, in drei technische Hauptkategorien:

Gleichstrom
Gleichstromtechnik
Hierbei fließt ein elektrischer Strom zwischen zwei Punkten innerhalb der Alarmanlage, der sog. Meldelinie, über einen Melder, dessen Spannung gemessen wird. Diese wird über einen Widerstand im Inneren des Melders festgelegt. Unter- oder überschreitet die Spannung einen bestimmten Schwellwert, wird dies als Alarm oder Sabotage ausgewertet. Zusätzlich zur Meldelinie kann es eine zusätzliche Leitung geben (VdS-Vorschrift), die ausschließlich als Sabotageerkennung fungiert. Bei diesem Prinzip wird ein Melder oder eine Meldergruppe (z. B. alle Bewegungsmelder eines Raumes) an einer Linie angeschlossen. Die Verschaltung der Widerstände und die Auslösekriterien sind vom Hersteller der EMA/ÜMA/BMA und von der Vorgabe des VdS abhängig.
Bus-Technik
Bei der Bus-Technik werden z. B. alle Melder über 2 Adernpaare angeschlossen, wobei das eine Paar die Datenleitung darstellt und das andere zur Stromversorgung einiger besonderer Melder oder Endgeräte dient. Ebenso gibt es Bus-Systeme, die vollkommen VdS-Konform nur mit 2 Drähten arbeiten (z. B. Esserbus). Diese Technik ermöglicht es unkompliziert, viele Melder in einem Gebäude zu montieren. Die Konfiguration der Alarmanlage erfolgt meist über einen PC, der über eine serielle oder parallele Schnittstelle angeschlossen wird. Jedem Melder wird dabei eine ID zugewiesen und bei Bedarf auch ein hinweisender Text oder eine Definition des Melders. Über die Datenleitung fragt die computergestützte Anlage nun in regelmäßigen Zyklen den Zustand der alarmgebenden Einheiten und der restlichen Funktechnik ab: Die zentrale Einheit der Alarmanlage steht per Funk mit den einzelnen Meldern/Kameras in Verbindung. Diese sind mit einer eigenen Stromversorgung (Akkumulatoren) ausgestattet.

Tritt ein Alarmfall ein, werden bei allen Technologien je nach Anforderung und Programmierung verschiedene Reaktionen ausgeführt, indem diverse Endgeräte, wie z. B. Wählgeräte, Signalgeber, Kameras etc., angesteuert bzw. ausgelöst werden.

Darüber hinaus gibt es zwei Zweckkategorien:

Einbruchmeldeanlagen (EMA)
dienen der Erkennung und Meldung von Einbrüchen
Überfallmeldeanlagen (ÜMA)
dienen der manuellen Auslösung eines Überfallalarms durch das Opfer während eines Überfalls

Die meisten modernen Einbruchmeldezentralen (EMZ) unterstützen jedoch auch die Funktionen einer ÜMA, so dass EMA und ÜMA problemlos kombiniert werden können. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Überfallfunktionen auf einer gesonderten, vom Einbruch abgeschirmten Meldelinie (s.o.) angeschaltet und konfiguriert wird. Eine Überfallmeldelinie ist ständig in Betrieb. Die Einbruchmeldelinie muss erst beim Verlassen der Räumlichkeiten scharfgeschaltet werden.

[Bearbeiten] Alarmmelder

Alarmmelder dienen der Alarmauslösung und werden i. d. R. in drei Hauptgruppen unterteilt:


Die meisten Melder lassen sich zusätzlich einem Überwachungstyp zuordnen:

[Bearbeiten] Endgeräte

[Bearbeiten] Alarmierungstypen

Zusätzlich unterscheidet man drei Alarmarten:

[Bearbeiten] Scharfschaltung

Damit eine Alarmanlage aktiv wird, muss sie zuerst scharf geschaltet werden; hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die je nach Bedarf und Hersteller zum Einsatz kommen.

Neben der üblichen Scharfschaltung mit Hilfe eines speziellen, elektromechanischen Schlosses und Schlüssels stehen moderne Technologien zur Verfügung, wie z. B. vollständig elektronische Geräte. Nennenswert sind hier elektronische Schlüssel, die ohne Batterie mit einer Induktionsspule arbeiten und die berührungsfreie Aktivierung ermöglichen. Auch elektronische Karten im Kreditkartenformat sind möglich. Diese gibt es ebenfalls auf Basis der Induktion, mit Magnetstreifen oder einem Chip (ähnlich Telefonkarten). Auch eine Scharfschaltung durch die Eingabe eines Codes auf einer speziellen Tastatur ist möglich, sowie der Fingerabdruck.

In diesem Bereich gibt es prinzipiell keine Einschränkungen und es werden noch viele Innovationen folgen. Je nach Bedarf können auch mehrere Varianten kombiniert werden, z. B. Codeeingabe und elektronischer Schlüssel. In vielen Fällen verlangt die Versicherung (z. B. bei Banken, Sparkassen, Juwelieren etc.) sogar beide Varianten.

Es ist unerheblich, wie die Scharf- und Unscharfschalteinrichtung gestaltet ist, sie muss sich immer baulich außerhalb des gesicherten Bereiches befinden. Erst wenn alle Türkontakte geschlossen sind, Bewegungsmelder keine Bewegungen registrieren und alle anderen alarmgebenden Einrichtungen ihr O.K. melden, kann die Anlage scharf geschaltet werden.

Die Deaktivierung der Alarmbereitschaft muss vor dem Betreten der gesicherten Bereiche erfolgen, da sonst eine sofortige Alarmierung erfolgt. Eine Anbringung solcher Einrichtungen im Inneren eines Sicherungsbereiches kombiniert mit einer Alarmverzögerung, um die Unscharfschaltung zu ermöglichen, ist in Deutschland nicht zugelassen (Abgesehen natürlich von freiwillig gesicherten Objekten, die keine Alarmierung der Polizei beanspruchen und keinen Versicherungsschutz genießen, der eine Alarmsicherung voraussetzt).

Von der sogenannten Spätheimkehrer-Schaltung spricht man, wenn die Anlage von innen aktiviert wird und sie von außen wieder deaktiviert werden kann. (Beispiel: bei der Scharfschaltung von Innen wird nur das Erdgeschoss, bei der Scharfschaltung von außen das gesamte Haus scharfgeschaltet).

[Bearbeiten] Sabotage

Entgegen dem allgemeinen Filmgeschehen sind moderne Alarmanlagen sehr gut gegen Sabotage gesichert. Die einzige Möglichkeit, eine Alarmanlage zu sabotieren, ist ihre Manipulation im unscharfen Zustand. Diese Manipulation kann jedoch nur unter Sicht und somit bei bestehenden Zeugen erfolgen. Sie lässt sich später detailliert nachweisen. Hier nun ein paar offensichtliche Möglichkeiten der Sabotage und wie sie verhindert werden:

[Bearbeiten] Vorschriften und Richtlinien

Um die Sicherheit von Objekten und Personen zu gewährleisten, werden von diversen nationalen und internationalen Stellen Vorschriften und Richtlinien bzgl. Alarmanlagen erlassen. Dazu gehören z. B. der VdS, die Polizei, die AES, SWELARM, CIFRE, AEA u.v.a. Da die meisten Alarm-gesicherten Objekte einen Versicherungsschutz beanspruchen, sind natürlich alle Versicherungsanstalten daran interessiert, dass ihre Kunden möglichst sichere und zuverlässige Alarmanlagen betreiben.

Diese Vorschriften beinhalten unter anderem die Art, Positionierung und Anzahl von Alarmmeldern, die Art der Alarmübertragung und Signalisierung, die Absicherung gegen Sabotage und die Wartungszeiträume (Funktionsprüfung, Probealarme etc.)

Hier ist die EN Vorschrift EN50131 1–6 einschlägig.

[Bearbeiten] Alarmanlagen und der Europäische Installationsbus (EIB)

Mit dem EIB lassen sich keine VdS-zertifizierten Alarmanlagen errichten, obwohl die meisten EIB-Alarmanlagen streng nach VdS aufgebaut sind. Der Markt bietet auch Alarmanlagen mit EIB Schnittstelle an. Für eine VdS-Zertifizierung darf die EIB Schnittstelle nur als Ausgang verwendet werden, d. h. es werden nur die Statusinformationen der Alarmanlage an den EIB weitergeleitet.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

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