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Börsenkurs

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Börsenkurs von Microsoft von September 2004 bis Februar 2005

Der Börsenkurs ist ein an einer Börse festgestellter Preis eines Finanzinstruments. Man unterscheidet Kassa- und taxierte Kurse. Der ermittelte Kurs liegt immer zwischen dem Geldkurs (engl."Bid" = Untergrenze; maximaler Preis bzw. Kurs, zu dem Käufer bereit sind, das Wertpapier zu kaufen) und Briefkurs (engl. "Ask" = Obergrenze; minimaler Preis bzw. Kurs, zu dem Verkäufer bereit sind, das Wertpapier zu verkaufen). Die Differenz zwischen dem Geld- und Briefkurs bezeichnet man als Spread (nicht zu verwechseln mit Agio bei Fonds und festverzinslichen Wertpapieren).

Der Kurs ergibt sich aus Angebot und Nachfrage am Gut Aktie. Grundsätzlich nehmen die Börsenmakler zunächst alle Kauf- und Verkaufswünsche, sog. "Orders" entgegen und errechnen anschließend, bei welchem Kurs der größte Umsatz (an Aktien) zustande kommt, also möglichst viele Aktien geordert werden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Kursarten

Es wird unterschieden zwischen:

Nach dem Kurs des Käufers oder Verkäufers:

Nach dem Zeitpunkt der Kursfestellung:

Nach der Art der Kursfeststellung:

Nach der Qualität des Kurses:

Neben diesen an den Börsen festgestellten Kursen gibt es Kurse, die von Maklern und Händlern über Direktgeschäfte festgesetzt werden, so genannte OTC (Over The Counter) -Kurse. Diese Kursinformationen werden nicht über Börsen vermittelt, sondern kursieren über Marktdatensysteme bei den Händlern.

[Bearbeiten] Kurszusätze

„Parkettarbeitsplatz“ an der „Frankfurter Börse“

Kurszusätze geben an, inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge von Wertpapieren im Präsenzhandel ausgeführt werden konnten, bzw. erläutern etwaige Kursveränderungen die während der amtlichen Notierung der Papiere eingetreten sind (Bsp.: Bezugsrechtshandelabschlag, Dividendezahlung etc...)

Nach § 33 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse gilt:[1]

[Bearbeiten] Kurshinweise

Die Kurshinweise geben an wie die Kurse im Handelsverlauf zustande gekommen sind. Im Gegensatz zu den Kurszusätzen sind die Kurshinweise nicht in der Börsenordnung geregelt.

[Bearbeiten] Belege

  1. Börsenordnung für die FWB, Stand: 9. Juli 2008.
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