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Die Aktiebolag (AB) ist die schwedische Form der Aktiengesellschaft und die einzige schwedische Kapitalgesellschaft.
Für die Gründung einer Aktiebolag ist ein Mindestkapital von 100.000 Schwedischen Kronen (rund 11.300 Euro) notwendig. Organe der schwedischen Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung (Bolagsstämma) und der Vorstand (Styrelse). Die Aktiebolag wird auch von kleineren und mittelständischen Unternehmen genutzt. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kennt das schwedische Recht für das Inland nicht.
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